Software Asset Management (SAM) Managed Service Referenznummer der Bekanntmachung: VBG/2021/01/4990
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software Asset Management (SAM) Managed Service
Die VBG plant die Einführung eines Software Asset Managements zur Unterstützung und Optimierung ihrer IT- und Geschäftsprozesse. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Lizensierung von Softwareprodukten ermittelt, optimiert und an sich ändernde Anforderungen angepasst wird.
Mit Software Asset Management soll eine kontinuierliche Transparenz, Konformität von Softwarelizenzen erreicht sowie Kosten und Risiken rechtlicher und monetärer Art reduziert werden.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) — Hauptverwaltung Hamburg
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Alternativ zu einem Hosting beim Auftragnehmer besteht die Möglichkeit eines Hostings in einem von der VBG betriebenen Rechenzentrums in Nürnberg.
Der Auftragnehmer muss ein SAM-Tool bereitstellen, das aus dem „Leaders“-Segment des aktuellen „Magic Quadrant for Software Asset Management Tools“ stammt.
In einem Einführungsprojekt soll ein SAM Managed Service bei der VBG mit den relevanten Komponenten gemeinsam mit dem Auftragnehmer aufgebaut werden. Die Weiterentwicklung des SAM Managed Service erfolgt im Anschluss im Regelbetrieb gemeinsam mit dem Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYHFZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
— § 134, Informations- und Wartepflicht;
— § 135, Unwirksamkeit;
— § 160, Einleitung, Antrag.