Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Oberste Bundesbehörden und eine Kindertagesstätte in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 169-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 169-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Oberste Bundesbehörden und eine Kindertagesstätte in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 169-20)
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Oberste Bundesbehörden und eine Kindertagesstätte in Bonn.
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMEL, BMAS und BMG (WE: 143731)
66 824,28 qm Grundfläche; 8 662 992,02 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Los 2 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMFSFJ (WE: 143558)
12 716,09 qm Grundfläche; 1 621 663,55 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Los 3 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMF, GZD, ITZ Bund (WE: 141430)
24 087,25 qm Grundfläche; 3 089 723,56 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Los 4 Unterhaltsreinigungsleistungen
BRH (WE: 144739)
34 111,45 qm Grundfläche; 2 118 647,21 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Los 5 Unterhaltsreinigungsleistungen
BPA und BAIUDBw (WE: 139069)
9 925,81 qm Grundfläche; 1 307 793,25 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Los 6 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMZ (WE: 145584)
28 661,64 qm Grundfläche; 4 365 414,81 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Los 7 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMFSFJ-KITA (WE: 142951)
961,29 qm Grundfläche; 213 533,46 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Unterhaltsreinigung
Bundesministerium für Ernährung u. Landwirtschaft; Bundesministerium für Arbeit und Soziales
WE 143731
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Bei einer Grundfläche für die Unterhaltsreinigung von insgesamt 66 824,28 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 8 662 992,02 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Sicherheitsanforderungen:
BMEL: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte sowie bestimmte Revierkräfte müssen SÜ2 überprüft sein. Für die verbleibenden Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen oder Kriterienkatalog positiv beurteilter BZR-Auszug aus.
BMAS: Objektleitung, Vorarbeitung, sowie alle Reinigungskräfte müssen SÜ1 überprüft sein.
BMG: SÜ2 für ausgewiesene Bereiche, übrige Mitarbeiter SÜ1.
Unterhaltsreinigung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
WE 143558
Rochusstr. 8-10
53123 Bonn
Bei einer Grundfläche von insgesamt 12 716,09 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1 621 663,55 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Sicherheitsanforderungen:
BMFSFJ: SÜ1 ist für alle Mitarbeiter (Reinigungskräfte, Vorarbeiter, etc.) Pflicht.
Unterhaltsreinigung
Bundesministerium der Finanzen; Generalzolldirektion; Bundesverwaltungsamt und Informationstechnikzentrum Bund
WE 141430
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Bei einer Grundfläche von insgesamt 24 087,25 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 3 089 723,56 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Sicherheitsanforderungen:
Überprüfung von Vorarbeitung, Tageskräfte inkl. Vertretungen gem. SÜ 2 (Geheimschutz). Überprüfung von 2 Mitarbeitern inkl. Vertretungen aus Gründen des Sabotageschutzes. Für alle anderen Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche bzw. Tätigkeiten alternativ dazu eine SÜ2-Prüfung absolvieren.
Unterhaltsreinigung
Bundesrechnungshof
WE 144739
Adenauer Allee 81, 86 u. 90, Mittelstr. 2-10
53113 bzw. 53175 Bonn
Bei einer Grundfläche von insgesamt 34 111,45 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 2 118 647,21 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Sicherheitsanforderungen:
SÜ1 ist für alle Mitarbeiter (Reinigungskräfte, Vorarbeiter, etc.)
Reinigung von IT-Komponenten (z. B. Tastatur oder Display):
Die erste Reinigung aller IT-Komponeten darf erst nach Einweisung durch den Nutzer (Bundesrechnungshof) erfolgen.
Unterhaltsreinigung
Bundespresseamt/BAIUDBw
WE 139069
Welkerstr. 11
53113 Bonn
Bei einer Grundfläche von insgesamt 9 925,81 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1 307 793,25 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Sicherheitsanforderungen:
BPA und BPA/BAIUDBw-Gemeinschaftsflächen: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte und sonstige Reinigungskräfte mit Schlüssel müssen SÜ2 überprüft sein. Für Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche alternativ dazu eine SÜ1 absolvieren.
BAIUDBw: Keine SÜ erforderlich, BZR-Abfrage ausreichend, ansonsten analog zum BPA.
Unterhaltsreinigung
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
WE: 145584
Dahlmannstr. 4
53113 Bonn
Bei einer Grundfläche von insgesamt 28 661,64 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 4 365 414,81 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Sicherheitsanforderungen:
Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte und Reinigungskräfte mit Schlüssel bzw. Zutrittskarten müssen SÜ1 überprüft sein. Auch für Reinigungs- bzw. Revierkräfte besteht Anspruch für eine SÜ1. In Ausnahmefällen reicht für Reinigungs- bzw. Revierkräfte ein nach BMZ-Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus, sofern er beantragt wird und der Nutzer (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit) eine Ausnahme genehmigt. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche alternativ dazu eine SÜ1-Prüfung absolvieren.
Unterhaltsreinigung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kindertagesstätte
WE 142951
Heinrich von Stephan Str. 5
53175 Bonn
Bei einer Grundfläche von insgesamt 961,29 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 213 533,46 qm.
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
BMFSFJ Kita: Die Kindertagesstätte wird alljährlich während der zweiten und dritten Woche der Schulferien im Sommer geschlossen. Während dieser Wochen entfällt die Unterhaltsreinigung in der Kindertagesstätte. In der dritten Woche der Sommerschulferien ist dort bei Bedarf statt der Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung auszuführen, die als Bedarfsposition separat im Preisblatt ausgewiesen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen
Lose 1-6: Da die Liegenschaften von Obersten Bundesbehörden genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung bzw. Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus § 6 des jeweiligen Vertrages und der Nr. 2 der jeweiligen Leistungsbeschreibung i.V. mit den als Anlagen 1.6 (für Los 1), 1.4 (für das Los 2) und 1.5 (für die Lose 3-6) beigefügten Formular.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.4.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind mindestens eine Woche vor dem Besichtigungstermin, bis spätestens zum 13.04.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 27.4.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de