EU Vergabe: PC Client 2021 Neustart Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54174
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU Vergabe: PC Client 2021 Neustart
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung von PC Client Hardware, Zubehör und hardwarenahen Dienstleistungen
Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios im Bereich der Lieferung von PC Clients an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG mit Leistungen dieser Art versorgen zu können. Hierzu vergibt der Auftraggeber in Los 1 einen Auftrag als Rahmenvertrag über die Lieferung von BKU Notebooks, Desktops und Tablets (unter dem Eigennamen „BKU“) sowie in Los 2 einen Auftrag als Rahmenvertrag über die Lieferung von Basic Workplace Notebooks, Convertible PCs, Zubehör und hardwarenahe Dienstleistungen (unter dem Eigennamen „BWP“).
EU: PC Client 2021 (Los 1 BKU und Los 2 BWP)
Los 1 BKU:
Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios im Bereich der Lieferung von PC Clients an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen dieser Art versorgen zu können.
Gegenstand des Loses 1 „BKU Notebooks, Desktops und Tablets“ (unter dem Eigennamen „BKU“) sind Standard Clients für die von der DB Systel betriebene Anwendungen zur Verwendung im Konzern Deutsche Bahn. Dabei handelt es sich um 6 Notebook bzw. Tablet und 2 Desktop Leistungsklassen, die stark standardisiert und für einen langfristigen Einsatz bis zu 5 Jahren gedacht sind. Diese Systeme werden in der Regel in die Software-Verteilungs-Infrastruktur integriert und müssen dazu mit betriebsinterner Software (BKU) betankt werden können. Dabei ist eine hohe zeitliche und funktionale Stabilität hinsichtlich der verwendeten Bauteile, der Treiber und des Betriebssystems notwendig.
Los 2 BWP:
Gegenstand des Loses 2 ist der Kauf von Notebooks, Convertible PCs, Zubehör, sowie die Erbringung von hardwarenahen Dienstleistungen (unter dem Eigennamen „BWP“). Unter BWP wird eine schlanke, mobile und flexible Alternative zu BKU für Benutzer ohne spezielle Systemanforderungen (z. B. für Installation von Verfahrenssoftware) zur Verwendung im Konzern Deutsche Bahn verstanden. Dabei handelt es sich um 5 Notebook-Leistungsklassen, die primär kostengünstig und vollautomatisch sowie standortunabhängig über ein Mobile Device Management (MDM) hinsichtlich ihrer Software, Treiber und Updates betrieben werden. Der Basic Workplace ist ein Arbeitsplatzsystem für Anwender, die Standardsoftware wie Office-Produkte, E-Mail und VoIP / Chat / Video Conference Services (Collaboration) sowie Web- und Remote-Desktop-Anwendungen nutzen.
Hinweis zum Ablauf des Vergabeverfahrens:
Die genannten Termine in den Bewerbungsbedingungen dienen den Bietern zur Orientierung, sind aber nicht verbindlich. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber aufgrund der aktuellen Marksituation (u.a. Corona Pandemie, Halbleiter-Krise, Komponentenknappheit, logistische Engpässe) eine Anpassung/ Verschiebung der Termine und erforderlichenfalls auch eine Pausierung des Vergabeverfahrens vor. Der Auftraggeber wird hierzu in der Vergabe zeitnah informieren und regelmäßig, sowie auf Anfrage den weiteren zeitlichen Ablauf der Vergabe darstellen.
Geschätzte Mengen für die Initiallaufzeit von 3 Jahren sind: ca. 115 Tsd. Systeme bei BKU und 48 Tsd Systeme bei BWP
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Eine Übersicht über die Eignungskriterien kann auch dem Dokument „Anhang G Eignungskriterien“ entnommen werden.
Ordnungsnummer EK_1 bis EK_16 – Bietereigenerklärung
1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann,
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
6.Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat,
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde,
9. Erklärung zu §§122-124 GWB,
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
11. Erklärung zu schweren Verfehlungen,
12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
15. Erklärung zu Verpflichtung von Subunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen,
16. Erklärung zu politisch exponierter Stellung, Konzernführungskraft oder aktiv/ehemalige Vorstandsmitgliedschaft,
Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Abgabe der vorstehenden Bietereigenerklärungen den Vordruck „Bietereigenerklärung“ (Anhang D). Diesen finden Sie den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ordnungsnummer EK 17
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
Ordnungsnummer EK 18
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Eine Übersicht über die Eignungskriterien kann auch dem Dokument „Anhang G Eignungskriterien“ entnommen werden.
Ordnungsnummer EK 19:
19. Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“ (Anhang C).
Der Bewerber hat das Dokument Lieferantenselbstauskunft vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Eine Übersicht über die Eignungskriterien kann auch dem Dokument „Anhang G Eignungskriterien“ entnommen werden.
Ordnungsnummer EK20
Ausschlusskriterium
Der Bewerber verfügt über eine Umweltmanagementzertfifizierung nach ISO 14001. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines zertifizierten Umweltmanagement-Systems durch Vorlage des Zertifikats einer akkreditierten Stelle nach. Andere Bescheinigungen oder Nachweise über das Bestehen eine Umweltmanagement-Systems erkennt der Auftraggeber nur nach Maßgabe von § 49 Abs. 2 S. 2 oder S. 3 SektVO an.
Ordnungsnummer EK21
Ausschlusskriterium
Referenzen Bereitstellung und Lieferung PC Clients BKU Los 1 (Anhang H1)
Der Bewerber weist mittels Referenzen nach, dass er in den vergangenen 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Bereitstellung und Lieferung von PC Clients in mind. 3 Kundenprojekten realisiert hat. Inhalt und Umfang der jeweiligen Referenz muss mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Der jeweilige Referenz-Kunde des Bewerbers muss entweder ansässig sein in der EU, EWR, Schweiz oder Großbritannien. Mindestens eine der 3 Kundenreferenzen muss ein Kundenprojekt mit mind. 100 000 betriebenen PC-Systemen (Seats) sein. Die beiden weiteren Kundenreferenzen müssen Kundenprojekte mit mind. 20 000 betriebenen PC-Systemen (Seats) sein. Die referenzierten Projekte müssen keine öffentlichen Auftraggeber sein. Bei keinem der eingereichten Referenzen darf es sich um ein Projekt beim Auftraggeber selbst (Deutsche Bahn AG oder ein mit der Deutsche Bahn AG verbundenes Unternehmen wie DB Schenker o.ä.) handeln.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Angaben zu Kunde / Branche / Standort / Land inkl. Kontaktinformationen eines Ansprechpartners des Kunden,
— Darstellung der Komplexität / Schwierigkeit der erbrachten Leistungen,
— Angabe zu der gelieferten Hardware / den gelieferten Clients entsprechend den Anforderungen dieser Vergabe,
— Gesamtumfang der Leistung (mindestens 20 Mio. EUR pro Jahr) und Anzahl der gelieferten PC-Systeme pro Jahr. Hierzu zählen keine anderen Endgeräte wie z.B. Android bzw. iOS Tablets / Smartphones, Zubehör oder MacBooks,
— Angabe zur Liefertreue mit einer Gesamtquote ≥95% (bestenfalls ≥98%),
— Angabe zu erbrachten hardwarenahen Dienstleistungen,
— Anteil Eigenleistung und Fremdleistung zur Bereitstellung der Leistungen,
— Angabe der Laufzeit der Referenz,
— Angabe ob bei dieser Referenz auch eine Nutzung eines Katalogsystemes vorliegt. Gefordert ist, dass mindestens eine Referenzleistung unter Nutzung eines elektronischen Katalogsystems (beispielsweise SAP Ariba) mit mindestens 20 Artikeln, welche durch den Bewerber verkauft werden, erbracht wurde.
Die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der o.g. Angaben erfolgt individuell je Referenz.
Ordnungsnummer EK21b
Ausschlusskriterium
Referenzen Bereitstellung und Lieferung PC Clients BWP, Los 2 (Anhang H2)
Der Bewerber weist mittels Referenzen nach, dass er in den vergangenen 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Bereitstellung und Lieferung von PC Clients in mind. 3 Kundenprojekten realisiert hat. Inhalt und Umfang der jeweiligen Referenz muss mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Der jeweilige Referenz-Kunde des Bewerbers muss entweder ansässig sein in der EU, EWR, Schweiz oder Großbritannien. Mindestens eine der 3 Kundenreferenzen muss ein Kundenprojekt mit mind. 80 000 betriebenen PC-Systemen (Seats) sein. Die beiden weiteren Kundenreferenzen müssen Kundenprojekte mit mind. 20 000 betriebenen PC-Systemen (Seats) sein. Die referenzierten Projekte müssen keine öffentlichen Auftraggeber sein. Bei keinem der eingereichten Referenzen darf es sich um ein Projekt beim Auftraggeber selbst (Deutsche Bahn AG oder ein mit der Deutsche Bahn AG verbundenes Unternehmen wie DB Schenker o.ä.) handeln
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Angaben zu Kunde / Branche / Standort / Land inkl. Kontaktinformationen eines Ansprechpartners des Kunden,
— Darstellung der Komplexität / Schwierigkeit der erbrachten Leistungen,
— Angabe zu der gelieferten Hardware / den gelieferten Clients entsprechend den Anforderungen dieser Vergabe,
— Gesamtumfang der Leistung (mindestens 10 Mio. EUR pro Jahr) und Anzahl der gelieferten PC-Systeme pro Jahr. Hierzu zählen keine anderen Endgeräte wie z.B. Android bzw. iOS Tablets / Smartphones, Zubehör oder MacBooks,
— Angabe zur Liefertreue mit einer Gesamtquote ≥95% (bestenfalls ≥98%),
— Angabe zu erbrachten hardwarenahen Dienstleistungen,
— Anteil Eigenleistung und Fremdleistung zur Bereitstellung der Leistungen,
— Angabe der Laufzeit der Referenz,
— Angabe ob bei dieser Referenz auch eine Nutzung eines Katalogsystemes vorliegt. Gefordert ist, dass mindestens eine Referenzleistung unter Nutzung eines elektronischen Katalogsystems (beispielsweise SAP Ariba) mit mindestens 20 Artikeln, welche durch den Bewerber verkauft werden, erbracht wurde.
Die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der o.g. Angaben erfolgt individuell je Referenz.
Ordnungsnummer EK22
Ausschlusskriterium
Bietereigenerklärung Datenschutz (Anhang I)
Bitte weisen Sie die folgenden Aspekte im Hinblick auf die allgemeine Beurteilung / Einschätzung Ihrer Datenschutzmanagementsystem/-organisation unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beiliegenden und referenzierten Antwortvorlage nach:
— Nachweis Datenschutzstandards / Datensicherheitskonzept (Datenschutz-Compliance),
— Benennung und Nachweis des Datenschutzbeauftragten (DSB),
— Nachweis Vertraulichkeitsverpflichtung / Verpflichtung auf das Datengeheimnis / Verpflichtung zum Datenschutz,
— Nennung und Nachweis Verpflichtung Unterauftragnehmer (Unterauftragsverarbeiter).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.