Planungsleistung Erneuerung Verkehrsstationen Paket 1 BIM-Planungen Lph 1-4; optional 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50038
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Erneuerung Verkehrsstationen Paket 1 BIM-Planungen Lph 1-4; optional 5-7
Planungsleistung Erneuerung Verkehrsstationen:
— Los 1: Caputh-Geltow, Caputh-Schwielowsee,
— Los 2: Marquardt, Großwudicke,
— Los 3: Beutersitz,
BIM-Planungen Lph 1-4; optional 5-7.
Los 1: Caputh-Geltow, Caputh-Schwielowsee
Caputh
Planungsleistung Erneuerung Verkehrstationen
BIM-Planungen Lph 1-4; optional 5-7.
Optionale Verlängerung
Los 2: Marquardt, Großwudicke
Marquardt, Großwudicke
Planungsleistung Erneuerung Verkehrstationen:
BIM-Planungen Lph 1-4; optional 5-7.
Optionale Verlängerung
Los 3: Beutersitz
Beutersitz
Planungsleistung Erneuerung Verkehrsstationen
BIM-Planungen Lph 1-4; optional 5-7.
Optionale Verlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Caputh-Geltow, Caputh-Schwielowsee
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Marquardt, Großwudicke
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Beutersitz
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.