Lieferung und Inbetriebnahme eines 3 D-Druckers - Leibniz-IWT Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-0890
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines 3 D-Druckers - Leibniz-IWT
Dank der einzigartigen Infrastruktur, zu der auch mehrere Zerstäubungsanlagen gehören, verfügt das Leibniz-IWT über eine hervorragende Ausstattung und tiefgehendes Fachwissen im Bereich der Entwicklung von neuen Materialien für die additive Fertigung. Unserer Vision zufolge wird die nächste Generation von Konstruktions- und Funktionswerkstoffen anspruchsvollste Anforderungen erfüllen müssen, wie es z. B. im Bereich der Wasserstoffspeicher-technologie der Fall ist. Solch ein komplexes Eigenschaftsprofil steht in direktem Zusammenhang mit der Mikrostruktur der Materialien und kann durch die additive Fertigungstechnologie realisiert werden, da diese eine lokale Anpassung / Funktionalisierung der Mikrostruktur ermöglicht.
Es besteht ein Bedarf an einer kundenspezifischen Anlage für das pulverbettbasierte Laserstrahlschmelzen (LPBF), die eine Hybridfertigung ermöglicht.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Weitere Informationen sind unter Pkt. II.2.4 zu finden.
28359 Bremen
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche die hybride additive Fertigungsmaschine verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten des 3D-Druckers aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.
Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:
— Laserleistung: ≥ 700 W,
— Lasertyp: Single Mode Laser,
— Optik: 3 D-Scanner,
— Laserspotgröße: 80 – 500 μm,
— Maximale Bauhöhe: ≥250 mm,
— Bauplattform: Durchmesser ≥ 250 mm.
1. Bauraumverkleinerung: Durchmesser 100 – 150 mm,
2. Bauraumverkleinerung: Durchmesser 40 - 60 mm.
Pulverauftrag: Bidirektional
— Bauraumheizung: ≥ 800 oC,
— Minimale Schichtdicke: 10 μm.
Richtlinien:
Auslegung und Fertigung nach VDE, DIN, TÜV-Richtlinien, UVV, IEC, und dem Maschinenschutzgesetz im metrischen System
Kombinationsmöglichkeit mit Binder-Jetting-Verfahren:
Eine Möglichkeit zum lokalen Auftragen von Flüssigkeiten und Suspensionen nach dem Tröpfchenprinzip muss gegeben sein. Dazu muss das Gerät über ein zusätzliches Achsensystem verfügen, an dem ein Druckkopf befestigt werden kann. Der Druckkopf muss zwischen den einzelnen Prozessschritten in definierte Positionen gefahren werden und die Tropfen von Flüssigkeiten absetzen können. Die Genauigkeit der Position muss mindestens +/- 100 μm betragen. Die Steuerung des Achsensystems sowie die Programmierung des Druckkopfes muss in die Software des Druckers integriert werden.
Multimaterialbeschichtung:
Ein Aerosint-Beschichtungssystem oder ein vergleichbares Multimaterial-Beschichtungssystem muss in die LPBF-Anlage integriert werden. Die Steuerung muss über die Software des Druckers erfolgen.
In-situ-Ultraschallschwingung:
Es muss möglich sein, lokale Ultraschallschwingungen auf der Bauplatte während des additiven Fertigungsprozesses zu erzeugen. Die Steuerung muss über die Software des Druckers erfolgen. Dafür sind folgende Parameter erforderlich:
— Leistung: 20 W Piezo-Schallwandler,
— Frequenz: Einstellbar im Bereich 25-35 kHz,
— Amplitude: Einstellbar im Bereich 1-8 μm.
Datenerfassung, Software, IT:
— Software zur Prozesssteuerung, Datenablage aller relevanten Steuer-, Mess- und Regeldaten,
— Möglichkeit der Datenabfrage während des Prozesses,
— Mindestens ein USB-Anschluss (Typ A oder 3.0),
— LAN- und WLAN-tauglich.
Sonstiges:
Das Angebot muss folgendes enthalten:
— Lieferung (DDP Bremen), Aufstellung, Installation, vollständige Inbetriebnahme aller Komponenten inkl. detailliertem Leistungsnachweis im Leibniz-IWT („TurnKey-Lösung“),
— Deutschsprachige Einweisung/Schulung für den 3 D-Drucker und die Software von 3 Personen an mindestens 2 Tagen in der Betriebsstätte des Käufers,
— Anlagendokumentation in deutscher und (ggf. oder) englischer Sprache auf elektronischem Datenträger.
Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument „224 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ und „Anlage I zu den Zuschlagskriterien“
Weitere Hinweise:
Für die Beschaffung stehen Haushaltsmittel in Höhe von maximal [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zur Verfügung.
Die Anlage muss am folgenden Aufstellort gebrauchsfertig installiert und in Betrieb genommen werden:
Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT Badgasteiner Straße 3 (FZ HA 1260) 28359 Bremen.
Die Angebotsendsumme (Auftragssumme) des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung muss von den Bietern im Formular 633 auf Seite 2 eingetragen werden.
Das zu beschaffende Gerät wird nicht der Allgemeinheit öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur vom geschulten Fachpersonal bedient. Eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit für beeinträchtigte Menschen ist für dieses Fachpersonal in absehbarer Zeit nicht notwendig.
Bindefrist: 25 Tage.
Ausführungsfrist: 15. Dezember 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme eines 3 D-Druckers
Ort: Herzogenrath
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]