Beschaffung von Mini-RTG/Catilever-RTG (C-RTG)
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Mini-RTG/Catilever-RTG (C-RTG)
Beschaffung von Mini-RTG/Catilever-RTG (C-RTG).
Bundesweit
Im Rahmen der deutlichen Stärkung des Schienengüterverkehrs und der damit zusammenhängenden Ausweitung der Schienenzugangspunkte möchte die Deutsche Bahn AG in sog. Kleinterminals neue Umschlaggeräte einsetzen. Diese Umschlaggeräte sollen in der Lage sein, auf schmalen Flächen (bis max. 10 m Breite) parallel zu einem Ladegleis, standardisierte Ladeeinheiten des Kombinierten Verkehrs (ISO Container, Wechselbehälter, schienenfähige Sattelauflieger) zwischen Schiene und Strasse umzuschlagen. Dabei soll das Umschlaggerät selber in der Lage sein diese Behälter zu greifen, um sie zu heben und zu senken. Es sollen Standard-Tragwagen ohne Adapter oder andere technische Aufbauten genutzt werden. Eine hohe Leistungsfähigkeit und geringe Anforderungen an den Untergrund sind Voraussetzung. Der elektrische Betrieb muss möglich sein. Strassenseitig sollen übliche Transportfahrzeuge, die aktuell im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden, ohne spezielle Aufbauten möglich sein.
Die Ausführung des Umschlaggeräts sollte eine geringe Arbeitshöhe und möglichst geringe Abmessungen haben. Die Hubhöhe ist auf ein Minimum zum Heben und Senken von/auf Fahrzeuge und Abstellung auf dem Boden zu beschränken. Eine Stapelung ist maximal auf eine 2. Ebene notwendig. Das Gesamtgewicht sollte auf das geringst mögliche beschränkt sein.
Der Arbeitsbereich umfasst das Ladegleis und eine daneben liegende Lkw-Spur.
Das Umschlaggerät soll flexibel am Standort eingesetzt werden können und auch zu anderen Standorten transportierbar (zerlegbar) sein.
Im Rahmen der Vorbereitung planen wir eine Reihe von Informationsveranstaltungen anzubieten, um unsere Anforderungen transparent zu machen und Feedback von potentiellen Anbietern einzusammeln. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf das spätere Bewerber- und Vergabeverfahren. Falls Sie Interesse an einer perspektivische Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG haben, schicken Sie bitte eine Mail bis zum 19.8.2021 an [gelöscht]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben