Garten- und Landschaftsbau, Sander Straße 11 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 082-21 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Sander Straße 11
Es sind ein Innenhof, ein Hauptzugang, ein Zugang zur Verwaltung, ein Wartungsweg und ein Parkplatz mit Anlieferungsweg herzustellen. Die gesamte zu bearbeitende Fläche hat eine Größe von ca. 5 600 m2, wovon ca. 1 800 m2 mit Betonpflaster bzw. Betonplatten herzu-stellen sind. Es handelt sich um bauliche und vegetationstechnische Arbeiten. Es sind zwei Arbeitsphasen mit einer Unterbrechung geplant. Die Baustelle ist über die Sander Straße anzufahren.
Sander Straße 11
21029 Hamburg
Garten- und Landschaftsbau: Die zu bearbeitende Fläche hat eine Größe von ca. 5 600 m2, wovon ca. 1 800 m2 mit Betonpflaster bzw. Betonplatten herzustellen sind.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juli 2021 (1.BA) November 2021 (2. BA) bis ca. August 2021 (1.BA)
Februar 2022 (2.BA)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbau, Sander Straße 11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moorrege
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25436
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]