Bahnsteigerneuerung Bahnhof Remagen,, Strecke 2630 Köln Hbf – Bingen Hbf in km 52,70 und Strecke 3000 Remagen – Ahrbrück, km 0,000 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31362
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnsteigerneuerung Bahnhof Remagen,, Strecke 2630 Köln Hbf – Bingen Hbf in km 52,70 und Strecke 3000 Remagen – Ahrbrück, km 0,000
Remagen
— 1 Mittelbahnsteig 375 m lang,
— 1 Hausbahnsteig 375 m lang,
— ca. 3 000 m2 Pflasterfläche einschl. Blindenleiteinrichtung,
— Anpassung 2 x 2 Treppenstufen,
— Rückbau Mittelbahnsteig 100 m Dach,
— Neubau Mittelbahnsteig 50 m Dach Stahlkonstruktion,
— Sanierung Hausbahnsteig 85 m Dach, kleine Treppen und Rampen im Umgebungsbereich Empfangsgebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bahnsteigerneuerung Bahnhof Remagen,, Strecke 2630 Köln Hbf – Bingen Hbf in km 52,70 und Strecke 3000 Remagen – Ahrbrück, km 0,000
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult GmbH, 76133 Karlsruhe,
— Hasselmann und Müller Planungsgesellschaft mbH, 56068 Koblenz.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Remagen
— 1 Mittelbahnsteig 375 m lang,
— 1 Hausbahnsteig 375 m lang,
— ca. 3 000 m2 Pflasterfläche einschl. Blindenleiteinrichtung,
— Anpassung 2 x 2 Treppenstufen,
— Rückbau Mittelbahnsteig 100 m Dach,
— Neubau Mittelbahnsteig 50 m Dach Stahlkonstruktion,
— Sanierung Hausbahnsteig 85 m Dach, kleine Treppen und Rampen im Umgebungsbereich Empfangsgebäude.
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Nachtrag 82 (LÄ161): Erneuerung von Einzelteilen Historisches Bahnsteigdach Bahnsteig 1
Nach dem Rückbau der Stahlkonstruktion des Hausbahnsteiges und Begutachtung der einzelnen Bauteile durch einen Gutachter wurde festgestellt dass ein großer Teil der Bauteile durch Korrosion und Materialermüdung sehr stark beschädigt sind und viele Risse aufweisen.
Es wurde im Einvernehmen mit dem Amt für Denkmalschutz entschieden sämtliche Bauteile die nicht mehr die statischen Voraussetzungen erfüllen zu erneuern bzw. nachzubilden.
Es wurde ein Schadenkaster von dem Gutachter erstellt wonach die Aussage zur Verwendbarkeit jedes einzelnen Bauteil getroffen wurde. Auf Anforderung des Abnahmeprüfer müssten alle Bauteile eine Materialprüfung durchgezogen werden Die Erneuerung bzw. Nachbildung der Bauteile und Materialprüfung sind nicht Bestandsteil des Bauvertrages.