Digitales Verkehrszeichenkataster Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000047
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de/bvm
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Verkehrszeichenkataster
Lieferung einer Standardsoftware, Softwareanpassung, Bereitstellung eines Testsystems, Support, Schulung der Mitarbeiter, Pflege sowie Dokumentation. Die Software dient zur Digitalisierung der Prozesse zur Aufstellung von Verkehrszeichen und als führendes System für das Verkehrszeichenkataster der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hamburg
Ausschreibungsgegenstand ist eine Software zur Abbildung von Geodaten und digitalen Workflows. Die Beschaffung beinhaltet die Lieferung einer Standardsoftware, Softwareanpassung, Bereitstellung eines Testsystems, Support, die Schulung der Mitarbeiter, Pflege sowie Dokumentation.
Die Software wird als Fachverfahren in der FHH eingeführt und dient dazu die behördenübergreifenden Prozesse zu Aufstellung und Abbau von Verkehrszeichen zu digitalisieren. Darauf aufbauend wird in der Software als führendem System ein tagesaktueller Datensatz Verkehrszeichenkataster generiert und über die Urban Data Plattform der FHH für verschiedene Verwender bereitgestellt.
Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der Einfachen Richtwertmethode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Umsatz muss in den letzten 3 Geschäftsjahren in einem Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR jährlich betragen haben.
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Umsatz muss in den letzten 3 Geschäftsjahren in einem Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR jährlich betragen haben.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen):
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.3.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
— im Rahmen der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte muss die Referenz bzw. müssen die Referenzen folgende Erfahrungsbereiche abdecken:
Erfahrungsbereich 1: Visualisierung und Bearbeitung von georeferenzierten Objekten
— Im System wurden georeferenzierte Objekte erstellt und bearbeitet.
— Die Objekte wurden in einer digitalen Karte angezeigt. Die Karte verfügt über Zoomfunktionalität, die Objekte wurden je nach Zoomfaktor in der Größe passend skaliert.
— Innerhalb der Karte konnten weitere Layer aus WMS-Diensten eingebunden werden.
— Das System wurde auch für mobile Endgeräte angepasst und auf diesen eingesetzt.
Erfahrungsbereich 2: Digitale Umsetzung von Workflows inklusive der dahinter-liegenden Berechtigungssteuerung
— Die im System erstellten Workflows wurden mit mindestens 5 Prozess-schritten umgesetzt.
— Es gab mindestens 3 verschiedene Rollen, die spezifische Berechtigungen erhalten haben.
— Das Protokoll eines Workflows konnte nach Abschluss abgerufen oder eingesehen werden.
Die eingereichte Referenz bzw. Referenzen müssen zudem noch folgende Anforderungen erfüllen:
— Das System muss innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens für 6 Monate im produktiven Betrieb gewesen sein.
— Das System muss mindestens durch 20 Nutzer verwendet worden sein.
Personalkennzahlen:
Die Angabe Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt in der eVergabe anzugeben. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Be-schäftigtenzahl der Mitarbeiter in einem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 10 Vollzeitkräfte betragen hat, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen):
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.3.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
— im Rahmen der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte muss die Referenz bzw. müssen die Referenzen folgende Erfahrungsbereiche abdecken:
Erfahrungsbereich 1: Visualisierung und Bearbeitung von georeferenzierten Objekten
— Im System wurden georeferenzierte Objekte erstellt und bearbeitet.
— Die Objekte wurden in einer digitalen Karte angezeigt. Die Karte verfügt über Zoomfunktionalität, die Objekte wurden je nach Zoomfaktor in der Größe passend skaliert.
— Innerhalb der Karte konnten weitere Layer aus WMS-Diensten eingebunden werden.
— Das System wurde auch für mobile Endgeräte angepasst und auf diesen eingesetzt.
Erfahrungsbereich 2: Digitale Umsetzung von Workflows inklusive der dahinter-liegenden Berechtigungssteuerung
— Die im System erstellten Workflows wurden mit mindestens 5 Prozess-schritten umgesetzt.
— Es gab mindestens 3 verschiedene Rollen, die spezifische Berechtigungen erhalten haben.
— Das Protokoll eines Workflows konnte nach Abschluss abgerufen oder eingesehen werden.
Die eingereichte Referenz bzw. Referenzen müssen zudem noch folgende Anforderungen erfüllen:
— Das System muss innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens für 6 Monate im produktiven Betrieb gewesen sein.
— Das System muss mindestens durch 20 Nutzer verwendet worden sein.
Personalkennzahlen:
Die Angabe Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt in der eVergabe anzugeben. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl der Mitarbeiter in einem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 10 Vollzeitkräfte betragen hat, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
Telefon: +49 [gelöscht]
Fax: +49 [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]