Druckdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Druckdienstleistungen für die hkk Krankenkasse. Die Leistung beinhaltet alle folgenden notwendigen Schritte:
— der produktionstechnischen Druckvorstufe,
— des Drucks auf vom Auftragnehmer bereitgestelltem/zur Verfügung gestelltem Papier,
— der Weiterverarbeitung (Durchführung der jeweils notwendigen Weiterverarbeitungsschritte, Veredelungsschritte, Konfektionierung, Etikettierung),
— Bestellabwicklung,
— sowie Versand und die Auslieferung der fertiggestellten Druckerzeugnisse.
Die hkk Krankenkasse geht von jährlich ca. 90 Druckaufträgen aus. Diese Druckaufträge bestehen aus ca. 16 verschiedenen Produkten, welche im Rahmen der Einzelaufträge in produktspezifischen Varianten durch die hkk Krankenkasse abgerufen werden. Die Auflagenhöhe pro Produkt/Sorte liegt zwischen 1 000 und 125 000 Stück pro Jahr. Insgesamt werden je Jahr ca. 1,5 Millionen Seiten Blatt Papier bedruckt.
Bei sämtlichen Mengenangaben in der Leistungsbeschreibung und diese ergänzende Anlagen handelt es sich um Erfahrungswerte. Eine Mengenzusage oder ein Anspruch auf einen bestimmten wert- oder mengenmäßigenJahresumsatz oder eine Hochrechnung auf die gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Der Vertrag tritt am 1.1.2022 in Kraft und wird für die Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Die hkk Krankenkasse ist berechtigt den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet dann am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate – bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2. Der Bieter hat – unter Verwendung des Formblattes „Eigenerklärung Eignung“ Angaben zu machen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und § 124 GWB.
1. Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes:
„Eigenerklärung Eignung“ Angaben zu machen:
— zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die angegebenen Jahresumsätze müssen jeweils ein Mindestvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss,
— zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter.
2. Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen – als Dateiimport – einzureichen.
Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes „Erklärung Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) über die Durchführung von Druckdienstleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1-4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).