Vermögensverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: BMH-VV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mh-stiftung.de/
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Vermögensverwaltung
Verwaltung des Anlagevermögens der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld einschließlich nicht depot- oder verwahrfähiger Vermögens- und Kapitalanlagen.
1. Auftraggeber ist die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Mohrenstraße 34, 10117 Berlin, (im Folgenden auch „Auftraggeber“, „Stiftung“ oder „BMH“).
2. Die BMH wurde am 27. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Die Stiftung hat zum Ziel, an Magnus Hirschfeld zu erinnern, die Verfolgung der Homosexuellen zur erforschen, Bildungs- und Forschungsprojekte zu initiieren und zu fördern sowie einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Homosexuellen in Deutschland entgegenzuwirken. Weitere Informationen über die BMH befinden sich in den Auftragsunterlagen, auf der Internetseite der Stiftung, den sozialen Medien und in den Tätigkeitsberichten (vgl. https://mh-stiftung.de/ueber-die-stiftung/).
3. Die Stiftung finanziert ihre Arbeit aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie Zuwendungen (z. B. Spenden, selbst beantragte Fördermittel für die stiftungseigenen Projekte, weitere Drittmittel). Seit 2017 unterstützt der Bund die BHM mit einer institutionellen Förderung aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Höhe von bis zu [Betrag gelöscht] EUR im Jahr 2020. Die Stiftung darf auch Zustiftungen und Nachlässe annehmen. Das Vermögen der Stiftung belief sich zum Stichtag 31.12.2020 auf [Betrag gelöscht] EUR.
4. Auftragsgegenstand ist die Verwaltung der Anlagevermögens der BMH einschließlich nicht depot- oder verwahrfähigen Vermögens- und Kapitalanlagen.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht ausgeschlossen werden mussten, aufgrund der nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aus.
Die folgenden Auswahlkriterien werden hierbei angewendet:
1. Verwaltung von Stiftungsvermögen (0-3 Punkte),
2. Zusammenarbeit mit Auftraggebern in einem öffentlich-rechtlichen Kontext (z. B. teilweise institutionell geförderte Einrichtungen, vergleichbar der BMH) (0/3 Punkte),
3. Qualifikation der Portfoliomanager (CFA, CEFA, CIIA oder gleichwertige Qualifikationen) (0-3 Punkte),
4. Anteil der verwalteten Stiftungsmandate an Gesamtmandaten des Bewerbers.
Bewertungsgrundlage sind die von dem Bewerber mit der Eigenerklärung zur Eignung und ggf. weiteren eigenen Anlagen eingereichten Erklärungen und Nachweise. Für jedes Kriterium wird ein Punktwert von 0 bis 3 Punkten (gekennzeichnet durch „0-3“) nach Maßgabe der dargestellten Bewertungsstufen vergeben. Sofern einzelne Kriterien keine Binnendifferenzierung zulassen, gelten nur die Bewertungsstufen 0 oder 3 Punkte (gekennzeichnet durch „0/3“).
Die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1) der Auftragsbekanntmachung) müssen Bewerber unter Verwendung des Formulars Erklärung zur Eignung erklären, ob, unter welcher HRA/HRB Nummer und bei welchem Gericht sie ggf. in das Handelsregister eingetragen sind. Sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht (z. B. aufgrund der Rechtsform des Bewerbers) ist hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Handelsregisterauszüge können freiwillig als eigene Anlage zum Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Zum Nachweis des Bestehens einer gültigen BaFin-Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG oder gültigen gleichwertigen Erlaubnis von einer staatlichen Aufsichtsbehörde aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union und Registrierung bei der BaFin ist ein entsprechender Bescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde in Kopie vorzulegen.
1. Gesamtumsatz: Jahresumsatz in Euro (netto), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, für die entsprechende Zahlen bereits final vorliegen.
2. Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind.
Hinweis: Im Teilnahmewettbewerb ist nicht gefordert, Mindestdeckungssummen in einer bestimmten Höhe nachzuweisen. Der Vertragsbedingungen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen für die Erstellung von Erstangeboten sein werden, werden verhandelbare Anforderungen an Mindestdeckungssummen in – mit Blick auf den Auftragsgegenstand – angemessener Höhe enthalten.
Zur Nachweisführung ist die Erklärung zur Eignung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. eine freiwillig vorzulegende Versicherungsbestätigung) können als eigene Anlagen zum Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Auftragsbekanntmachung) hat der Bewerber nachzuweisen:
— Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Zahl an nachzuweisenden Referenzen ist nicht begrenzt. Eine Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind.
— Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zur Nachweisführung ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden und bei Bedarf durch eigene Anlagen zu ergänzen. Die für die Leistungen vorgesehenen Personen sind namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Portfoliomanager ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) nachzuweisen.
Jedes der im Folgenden genannten Merkmale muss durch mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgedeckt sein:
1. Verwaltung eines Anlagevermögens von mindestens 10 Mio. EUR,
2. Verwaltung von nicht depot- oder verwahrfähigen Vermögens- und Kapitalanlagen,
3. Vermögensverwaltung mit Assets under Management von mindestens 150 Mio. EUR zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist,
4. Anzahl der verwalteten Depots von mindestens 80 Depots zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist,
5. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind mindestens 5 Fachkräfte einzusetzen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht,
6. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind von den 5 vorgenannten Fachkräften mindestens 3 Portfoliomanager einzusetzen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Die Merkmale Nr. 1 und Nr. 2 müssen durch mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgedeckt sein. Eine Referenz darf mehrere der vorgenannten Merkmale abdecken.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale 1 und 2 erfüllt sind, d. h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Die Merkmale Nr. 3 bis 6 müssen durch einfache Eigenerklärung nachgewiesen werden. Zur Nachweisführung ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden und bei Bedarf durch eigene Anlagen zu ergänzen. Die für die Leistungen vorgesehenen Personen sind namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Portfoliomanager ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Dringlichkeit investiver Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie wird die Teilnahmeantragsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 20 Kalendertage verkürzt. Auf die Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie vom 8. Juli 2020 wird hingewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
2. Bewerber können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. In diesem Fall ist das Formular Erklärung zur Eignungsleihe auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bewerber sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieser Verfahrensunterlage und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR5ZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]