TecHHub: Errichtung von Labor- und Büroflächen in Modul- bzw. Elementbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-2101
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg-invest.com/
Abschnitt II: Gegenstand
TecHHub: Errichtung von Labor- und Büroflächen in Modul- bzw. Elementbauweise
Bau von Labor- und Bürogebäuden in Modulbauweise inklusive Planung ab LP 3 näheres siehe unten unter Ziffer II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung).
Nicht zuletzt die Covid-19 Pandemie zeigt die enorme Bedeutung einer hochinnovativen und leistungsfähigen Forschungs- und Unternehmensstruktur im Life Science Sektor.
Im Stadtteil Bahrenfeld soll - im dort entstehenden „Innovationspark Altona“- daher mit dem „tecHHub“ ein Innovationszentrum für junge Techunternehmen und Forschung entstehen, um den akuten Bedarfen an mietbaren Labor-, und Büroflächen nachzukommen.
Gemäß einer im Jahr 2019 durchgeführten Bedarfsanalyse, ist für den tecHHub, der Teil der Science City Hamburg Bahrenfeld sein und sich in unmittelbarer Nähe zum Innovationszentrum „DESY Innovation Factory II“ befinden wird, daher eine Mischung aus Laboren (etwa 60 %) und Büros (etwa 40 %) geplant. Während der Fokus der DESY Innovation Factory II insbesondere im Bereich von physikalischen und optischen Laboren liegt, werden im tecHHub biologische und chemische Nasslabore realisiert.
Der tecHHub wird aus 2 Gebäuden bestehen. Einer schnell zu realisierenden Phase I (etwa 2 100 m2 BGF,) sowie der ergänzenden Phase II, die etwa 4 700 m2 BGF umfassen wird. Um diese kurzfristige Umsetzung bei gleichzeitiger Wahrung hoher Ansprüche an Funktionalität, Gestaltung und Nachhaltigkeit sicherstellen zu können, wird der tecHHub in Modulbauweise und somit grundsätzlich nachhaltiger, skalierbarer Form geplant.
Mit der Realisierung des Projektes wird einerseits der akuten und hohen Bedarfslage nach hochwertiger Laborinfrastruktur für Startups und technologieorientierte Unternehmen an diesem Standort, insbesondere im Bereich Life Sciences, kurzfristig Rechnung getragen und andererseits die Grundlage für eine langfristige, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Entwicklungsstruktur des Innovationsparks Altona gelegt.
Gemeinsam mit der DESY Innovation Factory II soll der tecHHub dabei als Keimzelle für die weitere Entwicklung des Parks fungieren. Erstere wird auf einem Grundstück am Kreuzungsbereich Luruper Hauptstraße - Elbgaustraße entstehen. Um räumliche und inhaltliche Synergien möglichst gut heben zu können, die Wahrnehmung des Innovationsparks insb. von der Magistrale aus weiter zu steigern und die weiteren Entwicklungsphasen des insgesamt 6 ha großen Innovationsparks anzustoßen, wird der tecHHub in direkter Nachbarschaft zur Innovation Factory II entstehen. Für Veranstaltungen und Netzwerkformate im Innovationspark stehen im tecHHub entsprechend dimensionierte Bereiche zur Verfügung.
Entsprechend einer im Jahr 2020 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragten städtebaulichen Studie für den Innovationspark und angrenzende Gewerbeflächen, sollen sowohl beide Phasen des tecHHub als auch Innovation Factory II dabei in Kubatur und Verortung sogenannten Stadtbausteinen folgen, welche durch das beauftragte Büro entwickelt wurden. Diese dienen auch für die weitere Entwicklung des Innovationsparks als städtebauliche Orientierung.
Der Innovationspark Altona als Bestandteil der Science City Hamburg Bahrenfeld verspricht somit durch das gesamte Ökosystem (insb. DESY, Uni HH) und das Vorort geplante Angebot (Angebote des tecHHub sowie weitere Vorhaben im Park) für Startups und technologieorientierte Unternehmen mit Schwerpunkt in den Bereichen Life Sciences, Medizintechnologie und Biotechnologie über die Grenzen hinweg ein leuchtender Anziehungspunkt zu werden, mit großem Potential für Kooperation und Innovation.
Nach bereits erfolgter Erstellung einer Systemplanung sowie dem ebenso bereits erfolgten Einreichen der Haushaltsunterlage Bau, soll nun die weitere Planung ab LPH 3 sowie Realisierung des tecHHub durch einen mit dieser Ausschreibung gesuchten Generalübernehmer erfolgen.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
Der Nachweis der Eignung durch Vorlage der Nachweise PL 1 und PL 2 ist jeweils zwingend. Maßgeblich für die qualitative Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL 1 und WL 2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL 1 und TL 2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt.
Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL 1 und WL 2: 300 Punkte,
— TL1: 100 Punkte,
— TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala / Notenstufen. Die nach der nachfolgenden Notenskala ermittelten Punktzahlen für WL 1, WL 2, TL 1 und TL 2 werden addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnitt,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung desjeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten. Vergaben nach § 3 a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB / A (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10): Varianten /Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten / Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL 2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6 d EU VOB / A ist für die Nachweise PL 1 und PL 2 ausgeschlossen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von HIE für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich HIE für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL 1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Bau von Büro- und / oder Laborgebäuden in modularer Bauweise als Generalübernehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.
HIE behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von HIE für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich HIE für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6 d EU VOB / A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Bau von Büro- und / oder Laborgebäuden in modularer Bauweise als Generalübernehmer) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen).
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzen werden in Summe bewertet. Je größer die Zahl der besonders einschlägigen und vergleichbaren Referenzen, desto besser die qualitative Gesamtbewertung, Berücksichtigung findet dabei insbesondere auch der Nachweis von Referenzen speziell für Bau von Laboren in Modulbauweise. Die HIE kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich HIE für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6 d EU VOB / A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsbogen einzureichen.
Die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) haben mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abzugeben (Ausschlusskriterium):
1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz,
2. Eigenerklärung zur Nichtanwendung der Technologie von L. Ron Hubbard,
3. Verpflichtungserklärung Korruption,
4. Vertraulichkeitserklärung.
Die in den Bewerbungsunterlagen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der HIE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 9. August 2021 an die HIE über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Die HIE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die HIE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber (Bieter) steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Die HIE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 18. August 2021 die finalisierten Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird.
Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden nach Wahl der HIE in Hamburg oder - abhängig von der aktuellen Pandemielage - per Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Die HIE ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
11. Die HIE behält sich vor, den Generalübernehmervertrag zu einem späteren Zeitpunkt auf eine noch zu gründende Gesellschaft zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNSR51E.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.