Lieferung und Aufbau von Büro, Lounge- und Konferenzmöbeln am Standort Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: bkk_vbu-2021-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meine-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufbau von Büro, Lounge- und Konferenzmöbeln am Standort Duisburg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und der Aufbau von Büro-, Lounge- und Konferenzmöbeln am Standort Duisburg frühestens am 10.1.2022 und spätestens 31.3.2022. Das genaue Lieferdatum wird 12 Wochen vorher dem Auftragnehmer mitgeteilt.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen:
— 1. Los: Büromöbel für 84 Arbeitsplätze,
— 2. Los: Lounge- und Konferenzmöbel.
Büromöbel
Duisburg
1. Los (Büromöbel):
— Drehstühle,
— Schreibtische inkl. Auftisch-Steckdose,
— Tischleuchte,
— Travelbox und Toolbox,
— Stauraum (Schränke, Garderobenschränke, Sideboards, Schließfächer),
— Akustikwände,
— u. a..
Lounge- und Konferenzmöbel
Duisburg
2. Los (Lounge- und Konferenzmöbel):
— Sessel,
— Sofas,
— Tische,
— Konferenztische,
— Stühle,
— Barhocker,
— Stehtische,
— Highbacksofa,
— Highbacksessel,
— Diner-Bänke,
— u. a..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf die Vorlage einer Kopie über die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung wird verzichtet.
Der Bieter erklärt sich mit der Angebotsabgabe damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, die Auftraggeberin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordert.
Weitere Angaben zu den Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte Ziff. VI.3) Zusätzliche Angaben.
a) Gesamtjahresumsatz:
Bitte geben Sie eine Eigenerklärung zum allgemeinen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) ab.
Machen Sie hierfür im Antwortfeld Angaben über das Geschäftsjahr und den in dem abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Gesamtumsatz (in netto).
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
b) Haftpflichtversicherung:
Bitte geben Sie eine Eigenerklärung ab, dass Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den gesamten Bereich der Leistungen abdeckt bzw. versichern, dass Sie eine entsprechende Versicherung im Falle eines Zuschlags abschließen.
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
a) für Los 1 gilt:
aa) Gesamtjahresumsatz:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
bb) Haftpflichtversicherung:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn eine der folgenden zutreffenden Alternativen im Antwortfeld eingetragen wurde:
— „Ich/Wir erkläre/n, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Höhe der Deckungssumme beträgt mindestens 2 Millionen EUR je Versicherungsfall und Jahr für Personen- und Sachschäden und mindestens eine Million EUR je Versicherungsfall und Jahr für Vermögensschäden.“
— „Ich/Wir erkläre/n, dass keine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Im Falle einer Zuschlagserteilung erkläre/n ich/wir, dass ich/wir eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen werde/n.“
Hinweis: Der Versicherungsschutz in entsprechender Höhe ist der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
b) für Los 2 gilt:
aa) Gesamtjahresumsatz:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
bb) Haftpflichtversicherung:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn eine der folgenden zutreffenden Alternativen im Antwortfeld eingetragen wurde:
— „Ich/Wir erkläre/n, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Höhe der Deckungssumme beträgt mindestens 2 Millionen EUR je Versicherungsfall und Jahr für Personen- und Sachschäden und mindestens eine Million EUR je Versicherungsfall und Jahr für Vermögensschäden.“
— „Ich/Wir erkläre/n, dass keine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Im Falle einer Zuschlagserteilung erkläre/n ich/wir, dass ich/wir eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen werde/n.“
Hinweis: Der Versicherungsschutz in entsprechender Höhe ist der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
a) Los 1:
Bitte füllen Sie die zur Verfügung gestellte Anlage E1 – Referenzen Los 1 aus. In dem Formblatt haben Sie 3 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre 2018, 2019, 2020 anzugeben, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E1 – Referenzen Los 1 ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
b) Los 2:
Bitte füllen Sie die zur Verfügung gestellte Anlage E1 – Referenzen Los 2 aus. In dem Formblatt haben Sie 2 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre 2018, 2019, 2020 anzugeben, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E1 – Referenzen Los 2 ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
a) Los 1:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die 3 Referenzen jeweils die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen:
Es sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre 2018, 2019, 2020 anzugeben.
Als vergleichbare Referenzen werden nur folgende Leistungen angesehen:
Art und Umfang der Leistung:
Büromöbellieferung je Referenz bestehend aus jeweils (also je Büroarbeitsplatz) mindestens einem Bürostuhl und einem Bürotisch für mindestens 80 Büroarbeitsplätze (ein Büroarbeitsplatz ist jeweils für einen Mitarbeiter/Person).
b) Los 2:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die 2 Referenzen jeweils die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen:
Es sind 2 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre 2018, 2019, 2020 anzugeben.
Als vergleichbare Referenzen werden nur folgende Leistungen angesehen:
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung von Loungemöbeln und Konferenzmöbeln über einen Mindestgesamtauftragswert je Referenz von [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) zwingende Ausschlussgründe:
Bitte reichen Sie die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Sollten Sie die Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, machen Sie dies bitte auf der Anlage kenntlich und geben bitte mittels einer selbst zu erstellenden Anlage an, warum Ihr Unternehmen trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes im Sinne von § 123 GWB aus Ihrer Sicht nicht von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist, vgl. § 125 GWB.
Tragen Sie in dem Fall bitte ein: „Die Anlage E5 nebst weiterer Anlage zu den Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt.“
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
b) fakultative Ausschlussgründe:
Bitte reichen Sie die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Sollten Sie die Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, machen Sie dies bitte auf der Anlage kenntlich und geben bitte mittels einer selbst zu erstellenden Anlage an, warum Ihr Unternehmen trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes im Sinne von § 124 GWB aus Ihrer Sicht nicht von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist, vgl. § 125 GWB.
Tragen Sie in dem Fall bitte ein: „Die Anlage E5 nebst weiterer Anlage zu den Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt.“
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
c) Bietergemeinschaftserklärung:
Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld:
„Das Formblatt zu Bietergemeinschaften ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Trifft dies nicht zu, tragen Sie bitte ein: „Nicht zutreffend“.
d) Drittunternehmensverzeichnis:
Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt die Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld:
„Die Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Trifft dies nicht zu, tragen Sie bitte ein: „Nicht zutreffend“.
e) Verpflichtungserklärung:
Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt die Anlage E4 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E4 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Trifft dies nicht zu, tragen Sie bitte ein: „Nicht zutreffend“.
f) Folgende Materialien sind zu jedem Produkt in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen:
— Produktdatenblatt (Dem Produktdatenblatt müssen Aussagen zu den in der Leistungsbeschreibung geforderten Produktspezifikationen zu entnehmen sein),
— Abbildung des Produkts.
Folgende Materialien sind zu jedem Produkt in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen, sofern vorhanden:
— Bedienungsanleitung,
— Produktbroschüre.
g) Das Angebot kann nur elektronisch über die Vergabeplattform www.smaby.de mittels AI Bietercockpit abgegeben werden.
Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Im Fall einer Bietergemeinschaft oder einer Unterauftragsvergabe bzw. Eignungsleihe sind für die anderen Unternehmen zum Nachweis der Eignung ebenso geforderte Nachweise und Erklärungen einzureichen. Beachten Sie hierzu Bitte die näheren Ausführungen in den folgenden Bewerbungsbedingungen unter Ziffern 11, 12, 13:
11. Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen, die gemeinsam den Auftrag erhalten und diesen nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchführen wollen.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Darin sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds anzugeben und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Bitte stellen Sie unter „Art und Umfang des Leistungsteils“ dar, welche Teile der Leistung das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringen wird (Art des Leistungsteils). Bitte geben Sie zusätzlich an, zu wieviel Prozent das betreffende Bietergemeinschaftsmitglied die einzelnen Teile der Leistung erbringen wird (Umfang des Leistungsteils); bitte achten Sie insoweit darauf, dass für jeden einzelnen Leistungsteil die Summe aller Prozentangaben 100 % betragen muss und Über- bzw. Unterschreitungen der 100 %-Marke nicht zulässig sind.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die Anlage ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen einzureichen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Eine gleichzeitige Teilnahme sowohl als Einzelbieter als auch
Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
12. Eignungsleihe:
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art
Und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung sind die
Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis sowie die Anlage E4 — Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Anlage E4 ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes Mitglied die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Erklärung ist auf der Anlage E4 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
13. Unteraufträge:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist möglich. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden
Leistungsteils angeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen benennen. Hierfür ist die Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis auszufüllen und mit dem Angebot
Einzureichen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt
Der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist die Anlage E4 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei, sofern nicht bereits mit Abgabe des
Angebots möglich, spätestens auf Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung, einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Eine Unterauftragsvergabe nach Vertragsschluss erfordert die schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 2 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2286190
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de