Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau einer Kinder- und Jugendeinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: J-010_AK-01_fbT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau einer Kinder- und Jugendeinrichtung
Der Bezirk Mitte von Berlin, vertreten durch das Jugendamt plant die bestehende Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Kongostraße 28 in 13351 durch einen Neubau zu ersetzen.
Das eingeschossige Bestandsgebäude aus 1960 ist sanierungsbedüftig, nicht barrierefrei und schadstoffbelastet und soll im Rahmen der Maßnahme abgebrochen und fachgerecht entsorgt werden.
Der Neubau muss den Anforderungen einer attraktiven Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gerecht werden, 2-geschossig ausgeführt um mehr Nutzungsvielfalt zuzulassen, barrierefrei und nachhaltig durch z. B. den Einsatz von erneuerbarer Energien und die Verwendung von nachhaltigen Baustoffen.
— BGF (Bestandsgebäude): 386 m2,
— BGF (Neubau): 913 m2,
— Summe Baukosten KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Summe Baukosten KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Wedding
Kongostraße 28
13351 Berlin
Der Bezirk Mitte von Berlin, vertreten durch das Jugendamt plant die bestehende Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Kongostraße 28 in 13351 durch einen Neubau zu ersetzen.
Das eingeschossige Bestandsgebäude aus 1960 ist sanierungsbedüftig, nicht barrierefrei und schadstoffbelastet und soll im Rahmen der Maßnahme abgebrochen und fachgerecht entsorgt werden.
Der Neubau muss den Anforderungen einer attraktiven Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gerecht werden, 2-geschossig ausgeführt um mehr Nutzungsvielfalt zuzulassen, barrierefrei und nachhaltig durch z. B. den Einsatz von erneuerbarer Energien und die Verwendung von nachhaltigen Baustoffen.
Der Auftrag umfasst gemäß § 34 HOAI Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ folgende Leistungsphasen, die stufenweise beauftragt werden:
— Lph 2 – Vorplanung,
— Lph 3 – Entwurfsplanung,
— Lph 4 – Genehmigungsplanung,
— Lph 5 – Ausführungsplanung,
— Lph 6 – Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7 – Mitwirkung der Vergabe,
— Lph 8 – Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation,
— Lph 9 – Objektbetreuung und als Besondere Leistrung eine vertiefte Kostenberechnung zur VPU.
Die Bewertung der Eignung erfolgt gem. der beigefügten Matrix „Eignungskriterien (Bewerberauswahl) Stufe 1“.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach eine objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Nachweis der Bauvorlageberechtigung (z.B. Eintragung Architektenkammer).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV, Deckungssumme:
— [Betrag gelöscht] EUR Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden.
2. Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 4 VgV:
Angabe des spezifischen Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung in den letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) sowie auch des entsprechenden durchschnittlichen Jahresumsatzes.
Zu 1. Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Zu 2. Beträgt der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) nicht mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr, wird ein/e Bewerber/in oder Bieter/in als nicht geeignet für die Ausführung des Auftrages angesehen.
1. Referenzprojekt nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, die gem. Matrix zur Bewertung der Eignungskriterien bewertet werden. Folgende Angaben sind auf max. 2 DIN A4 Seiten je Referenz zu beschreiben:
Angabe von Projektbezeichnung, Maßnahmenbeschreibung, Ort der Ausführung, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen, Ausführungszeitraum der Leistungen, Kosten Bauwerk brutto (KG 300 und 400), Projektgröße (BGF), Benennung Ansprechpartner beim Auftraggeber einschl. Kontaktdaten
Eine Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur, wenn die Bedingung a) erfüllt ist (eine Zusammenfassung der Unterkriterien aus verschiedenen Referenzen ist nicht zulässig):
a) die Leistungen sind dem Bewerber eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht,
b) es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß HOAI § 34 beauftragt,
c) die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 sind abgeschlossen, die Übergabe des Objektes an den Bauherrn liegt vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 7 Jahre zurück (entgegen der Angabe zum Bezugshinweis: Zu Punkt 7.1.4 aus dem Formuar IV 124 EU F Eigenerklärung zur Eignung EU),
d) Bauherr für die Referenz ist der öffentliche Auftraggeber.
2. Angaben zur personellen Ausstattung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV des Bewerbers:
Angabe über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) Beschäftigten einschl. der Führungskräfte in dem Leistungsbereich des Auftrags gemäß der Auftragsbekanntmachung.
3. Angaben zur personellen Ausstattung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV des Bewerbers:
Angabe über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) Beschäftigten einschl. der Führungskräfte in dem Leistungsbereich des Auftrags gemäß der Auftragsbekanntmachung mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung als Architekt oder Bauingenieur.
Es sind Nachweise von, der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und deren Stellvertretung einzureichen, die gem. Matrix zur Bewertung der Eignungskriterien bewertet werden. Folgende Angaben sind auf max. 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben:
Angabe von Berufsjahren nach dem Hoch- oder Fachhochschulabschluss (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master oder gleichwertig), Berufserfahrung, in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, Auflistung von persönlichen Referenzen mitvergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter/Projektmitarbeiterinnen maßgeblichbeteiligt waren.
Zu 1. Ein Referenzprojekt wird nicht gewertet, wenn die Bedingung a) gemäß Ziff. III.1.3) nicht erfüllt ist.
Die Bedingungen b), c) und d) müssen jeweils nur einmal erfüllt werden. Dabei ist unerheblich ob die Bedingungen b), c), d) von nur einer Referenz oder auf die 3 Referenzen verteilt erfüllt werden. (Beispiel: Referenz 1: a), b), d); Referenz 2: a), c), Referenz 3: a)
Zu 2. Ein Mitglied des Projektteams muss über die geforderten Abschlüsse verfügen (Ziff. III.2).
Zu 3. Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Architekten/Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) unter 2 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und festangestellten Mitarbeitenden) liegt.
Architekten/Architektinnen bzw. Ingenieure/Ingenieurinnen. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Voraussetzung alserfüllt, wenn Diplome, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie 2013/55/EU nachgewiesen werden können.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen und der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift, Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließl. der AVB/BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Nachweise/Angaben/Unterlagen zur Eignungsprüfung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1-10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1-9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen Projektbeschreibung inkl. Bewertungsmatrix. Für den Teilnahmeantrag (Stufe 1) sind zwingend ausgefüllt der Teilnahmeantrag Interessenbestätigung (IV 1221F), die Eigenerklärung zur Eignung TNW (IV 124 EU F), sowie die aufgeführten Dokumente in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, unter B.) einzureichen, sowie die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronischenbearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: sämtlich einzureichende Unterlagen zu dieser Ausschreibung sind nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragendurch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte für den Teilnahmewettbewerb endet am 7.8.2021 um 9.00 Uhr.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 18.9.2021 um 9.00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerbereine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Der Auftraggeber wird für den Bietenden, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter und Bieterinnen habengleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bietenden, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bietenden im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]