Ausschreibung für ein Forschungsprojekt: Evaluation des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
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Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für ein Forschungsprojekt: Evaluation des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“
Ausschreibung für ein Forschungsprojekt: Evaluation des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“.
Berlin
Zur Umsetzung des „Klimaschutzplans 2050“ hat das Bundeskabinett 2019 das „Klimaschutzprogramm 2030“ verabschiedet und das Bundes-Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Im Bundes-Klimaschutzgesetz werden neben dem nationalen Klimaziel 2030 sektorale jährliche Emissionsbudgets bis 2030 verbindlich festgeschrieben. Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen entlang eines linearen Minderungspfads bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 42 Prozent – auf 95 Millionen Tonnen CO2 – senken. Das „Klimaschutzprogramm 2030“ umfasst für die einzelnen Sektoren konkrete Maßnahmen, um die festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Ein Handlungsfeld im Verkehrssektor umfasst dabei Maßnahmen, mit denen die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (im Folgenden ÖPNV) erhöht werden soll.
Der ÖPNV ist aufgrund der hohen Energieeffizienz und des hohen Grades der Elektrifizierung mit erheblich geringeren Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer verbunden als der motorisierte Individualverkehr (im Folgenden MIV). Durch die Verlagerung von Verkehren vom MIV auf den ÖPNV kann daher eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erreicht werden. Zur Realisierung dieses Einsparpotenzials bedarf es einer Stärkung des ÖPNV. Daher unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des gleichnamigen Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“, die dazu geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzprogramms zu leisten.
Im Rahmen des Förderprogramms sollen innovative Maßnahmen und Ansätze erprobt und so Erkenntnisse gewonnen werden, die gegebenenfalls auf andere Kommunen und Verkehrsunternehmen übertragen wer-den können. Pro Modellprojekt stehen maximal 30 Millionen Euro für den Förderzeitraum von 2021-2024 zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123-125 GWB,
2. Kopie Handels- oder Berufsregisterauszug: nicht älter 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
3. Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Zu Eignungskriterium 3: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 1 Mio. EUR, zweifach maximiert p. a.
4. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung auf bis zu drei DIN-A4 Seiten (Angaben nach Seite drei werden nicht berücksichtigt) durch den Bieter zu ergänzen (mit Angaben zu Tätigkeitsbereichen, Organisation, Mitarbeiterstruktur, Niederlassungen in Deutschland, Unternehmensverbindungen),
5. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Beschäftigten,
6. Unternehmens-/Institutionsreferenzen.
Zu Eignungskriterium 5: Mindestanforderung: Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 10 Beschäftigten pro Jahr (2018-2020).
Zu Eignungskriterium 6: 2 Projekte aus den letzten 4 Jahren (ab 1.1.2017) mit vergleichbarem Leistungsinhalt (wissenschaftliche Evaluation der Umsetzung von Mobilitätskonzepten, wissenschaftliche Evaluation von Verkehrsveränderungen mit ÖPNV-Bezug, Erfolgskontrolle von Förderprogrammen oder anderen Programmen im Verkehrsbereich mit ÖPNV-Bezug).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 0
Fax: [gelöscht] / 163
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 0
Fax: [gelöscht] / 163