Koordinierungsstelle Energieeffizienz und Klimaschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Koordinierungsstelle Energieeffizienz und Klimaschutz
Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll Berliner Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen beraten und unterstützen. Die Koordinierungsstelle soll außerhalb der Berliner Verwaltung eingerichtet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Berliner Verwaltung und den Bezirken ist vorgesehen, um die Koordinierungsstelle als zentralen Akteur zu etablieren, Wissen über die Leistungen der Koordinierungsstelle zu verbreiten und die Wirtschaftsförderungen der Bezirke zu unterstützen.
Des Weiteren soll die Koordinierungsstelle als Anlaufstelle für bestehende oder sich gründende Runde Tische Energieeffizienz bzw. Energieeffizienz -/Klimaschutznetzwerke der Privatwirtschaft und der Landesunternehmen dienen. Dies entspricht der Maßnahmen des BEK „Netzwerke Energieeffizienz und Klimaschutz“ und Aufgaben des sogenannten regionalen Koordinators der dena-Initiative Energieeffizienznetzwerke.
— Aufgabenpaket 1 – Aufbau und Betrieb der Koordinierungsstelle Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb: Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll Berliner Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen beraten und unterstützen.
— Aufgabenpaket 2 – Koordinierungsstelle für Energieeffizienz -/Klimaschutznetzwerke:
Die Koordinierungsstelle soll als Anlaufstelle für Runde Tische Energieeffizienz bzw. Energieeffizienz -/Klimaschutznetzwerke dienen (gem. der dena-Initiative Energieeffizienznetzwerke).
— Aufgabenpaket 3 – Anlaufstelle für die Beratung von Unternehmen: Die Koordinierungsstelle soll als Anlaufstelle für Unternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Energieeffizienz und Klimaschutzmaßnahmen dienen.
— Aufgabenpaket 4 – Umsetzungsunterstützung von Unternehmen bei der Realisierung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.
Verlängerungsoption vorhanden: vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzung wird eine Verlängerung um weitere 2 Jahre angestrebt (optionaler Verlängerungszeitraum).
Optionaler Verlängerungszeitraum muss mit angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
— Eigenerklärung zur Eignung (wirt 124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
— Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherungen müssen mindestens betragen:
— für Personenschäden: 3,0 Mio. EUR,
— für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
— Referenzen über mind. Vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Curriculum Vitae der derjenigen Personen, die am Auftrag mitarbeiten,
— Sollten Bietende über eigene Energieberater/innen verfügen, die die Vor-Ort-Beratung gem. Arbeitspaket 3 der Leistungsbeschreibung durchführen können, müssen die entsprechende Bescheinigung der BAFA (siehe Anlage Leistungsbeschreibung „BAFA_Qualifikation_Energieberater_DIN_16247“ und Punkt III.2.1) vorgelegt werden
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Energieberater/innen für die Vor-Ort-Bekanntmachung gem. Arbeitspaket 3 der Leistungsbeschreibung müssen über eine Bescheinigung der BAFA über die Berechtigung, Anträge im Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) nach DIN 16247 zu erstellen, verfügen. Qualifikationsvoraussetzung sind durch die BAFA geregelt, siehe Anlage „BAFA Qualifikation DIN 16247“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
a) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
b) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland