Projektträgerschaft zum Förderprogramm „IPCEI on Next Generation Cloud Infrastructure and Services“ Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#008
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft zum Förderprogramm „IPCEI on Next Generation Cloud Infrastructure and Services“
Das IPCEI-CIS zielt auf eine Stärkung der Cloud- und Edge-Infrastruktur in der Europäischen Union. Cloud- und Edge-Computing gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Unternehmen in Deutschland und Europa. 76 Prozent der deutschen Unternehmen nutzten 2019 Rechenleistungen aus der Cloud im Vergleich zu 73 Prozent im Jahr 2018 und 66 Prozent im Jahr 2017. Gerade die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie notwendig eine leistungsfähige Cloud-Infrastruktur für Unternehmen in Krisenzeiten sein kann. Aber auch ohne den Digitalisierungsschub durch die Pandemie gibt es viele Gründe für die zunehmende Bedeutung des Cloud- und Edge-Computing. Es ermöglicht Unternehmen, insbesondere KMU ohne eigene leistungsstarke Infrastruktur, den Zugang zu komplexen Zukunftstechnologien wie Big Data, das Industrielle Internet der Dinge, künstliche Intelligenz oder Machine Learning. Damit Unternehmen und Geschäftsmodelle aus Europa langfristig wettbewerbsfähig bleiben können, brauchen sie Zugang zu diesen Technologien - ohne bei ihrer Nutzung auf wichtige Rechte im Umgang mit den verwendeten Daten zu verzichten. Dazu ist ein offenes digitales Ökosystem notwendig, welches die digitale Souveränität der Nutzer von Cloud- und Edge-Dienstleistungen gewährleistet.
Das IPCEI-CIS steht Unternehmen und Konsortien von Unternehmen, gegebenenfalls unter Beteiligung von Forschungseinrichtungen, offen. Es handelt sich um ein integriertes europäisches Projekt unter Einbindung zahlreicher Einzelvorhaben aus mehreren Mitgliedstaaten. Grundsätzlich ist der Förderprozess in 2 Phasen unterteilt. In der Entwicklungsphase werden zunächst auf nationaler, dann auf europäischer Ebene geeignete Einzelvorhaben ausgewählt und zu einem integrierten Gesamtprojekt kombiniert. Die Umsetzungsphase zielt auf die Umsetzung desselben im Rahmen der Einzelvorhaben aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sowie erster industrieller Anwendung.
1. Entwicklungsphase
Das Interessenbekundungsverfahren des BMWi dient dazu, geeignete Einzelprojekte für das integrierte europäische Gesamtvorhaben zu gewinnen. Diese Projekte müssen den europäischen Vorgaben für ein IPCEI entsprechen und geeignet sein, zum überge-ordneten Ziel des Gesamtvorhabens beizutragen. Insbesondere muss sich ihr Anwendungsbereich nach dem auf Ebene der teilnehmenden Mitgliedstaaten konsentierten Dokument zur im Rahmen des IPCEI on Next Generation Cloud Infrastructure and Services betrachteten Wertschöpfungskette richten.
2. Umsetzungsphase
In der vierjährigen Umsetzungsphase sollen zunächst Projekte aus dem Bereich Bildung, Forschung und Innovation umgesetzt werden, die notwendige Technologien für die Umsetzung des angestrebten Cloud-Edge-Continuums liefern. Es folgt zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens bis Ende 2026, die Realisierung erster industrieller Anwendungsfälle. Details sind abhängig von den eingereichten und ausgewählten Projekten.
Zu den Aufgaben des Projektmanagers in der Umsetzungsphase gehört in dieser Phase neben der Koordinierung der deutschen Einzelvorhaben insbesondere die Abstimmung mit verbundenen Vorhaben anderer Mitgliedstaaten. Das Netzwerk der deutschen Einzelvorhaben soll außerdem in dieser Phase seine Ziele und Ergebnisse soweit möglich der Fachöffentlichkeit bekannt machen. Dies ist erforderlich, um die gewünschten Spill-over-Effekte zu erreichen. Auch nicht teilnehmende Unternehmen sollen von diesem IPCEI profitieren und einen Digitalisierungsschub erhalten.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer (AN) führt im Auftrag des Auftraggebers (AG) die Projektförderung durch Übernahme aller Aufgaben der administrativen und fachlichen Fördermittelbearbeitung durch. Er soll:
— die hohe fachliche Wirkung der beabsichtigten Förderung sicherstellen,
— durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kon-trolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen,
— eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten sowie
— zur administrativen Entlastung des BMWi beitragen.
Alle Tätigkeiten sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jeder-zeit und in einem für das BMWi frei nutzbaren digitalen Format (z. B. Word, PowerPoint, Excel oder andere geeignete Dateiformate) zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Entscheidungen nachzuprüfen.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional maximal 2-mal verlängert werden:
1. Verlängerungsoption = 1.1.2025-31.12.2026 (24 Monate).
2. Verlängerungsoption = 1.1.2027-31.12.2027 (12 Monate).
Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 31.10. des Vorjahres durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausreichendes Personal. Mindestanforderung: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) — ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Erfahrung und Fachkunde. Anforderung: Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Bereichen:
1. Cloud-Edge-Infrastruktur und -Services,
2. Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und
3. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement.
Erlaubnis zur Berufsausübung. Beleg: Aktueller Ausdruck, d. h. nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist, der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten, Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von einer Mio. EUR.
Mindestjahresumsatz. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von 10 Mio. EUR (netto), ermittelt als Durchschnitt der — sofern verfügbar — letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe.
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedin-gungen für den zu vergebenden Auftrag gewährleisten. Hierzu sind Belege zu den folgenden Kriterien der Ausführungsbedingungen einzureichen:
Beleihung
Eigenerklärung, damit einverstanden zu sein, zur Erfüllung der Aufgaben mit der Befugnis beliehen zu werden, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen (§ 44 Abs. 3 BHO).
Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über das Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystems.
Korruptionsbekämpfung
Eigenerklärung zur Bereitschaft, angemessene präventive Organisationsmaßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu implementieren und zu dokumentieren sowie Eigenerklärung zu eventuellen Eintragungen im Wettbewerbsregister bzw. in den Korruptionsregistern der Länder.
Sicherheits-/Technische Anforderungen
Eigenerklärung über die Bereitschaft, mit entsprechendem Fachpersonal bei Bedarf — auch kurzfristig — dem Fachreferat im BMWi in Berlin auftragsbezogen zur Verfügung zu stehen.
Eigenerklärung, Maßnahmen zu treffen für eine ausreichenden Sicherheit, die dem Vertraulichkeitsgrad der Aufgabe gerecht wird.
Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWi bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können.
Personellfachliche Anforderungen
Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Eigenerklärung, Informationen und Unterlagen, die der künftige Auftragnehmer aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages erhält, unbefristet vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und sie — soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten oder gesetzlich vorgeschrieben — weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Überleitung
Eigenerklärung, im Falle eines Projektträgerwechsels an einer ordnungsgemäßen Übertragung der laufenden Förderprojekte an den neuen Auftragnehmer mitzuwirken und den neuen Auftragnehmer bei der Einarbeitung zu unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de