Abschnittsverantwortlicher SuedOstLink Referenznummer der Bekanntmachung: T53-2021-0007
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Abschnittsverantwortlicher SuedOstLink
Die / der angefragte Abschnittsverantwortliche hat im Rahmen der ihr / ihm zugewiesenen Aufgaben, die Projektabwicklung eines Genehmigungsabschnitts im Rahmen von HVDC Projekten eigenverantwortlich zu führen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag 2-mal um 1 Jahr bis Oktober 2026 zu verlängern. Der Leistungsbedarf kann zum jetzigen Moment nicht abgeschätzt werden und wird mit der Vertragsverlängerung, mindestens 5 Monate vor Beginn der Verlängerungsoption durch den AG vereinbart und beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB bestehen,
b) Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)
Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: Referenzen
Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bewerber jeweils durch mindestens 2 aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Leistungen für vergleichbare linienhafte Ver- und Entsorgungsleitungen, der letzten 7 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
Die Referenz muss mindestens enthalten:
— Organigramm des eingesetzten Personals in eigener Führung,
— Berichtslinie (bitte Funktion kurz umschreiben),
— Übersicht der unter der Führung / durch das Team erstellten, rechtskräftigen Planunterlagen.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Nachweise zu Ziffer III.1.1) und III.1.3).
(2) Bewerberfragebogen (Anlage Bewerberfragebogen).
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen.
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch oder Englisch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3).
Siiehe Ausschreibungsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3)) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3)) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b)Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und — kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine
Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und — auf Deutsch — zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe).
Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch — sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind — solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
c) Die nachrangigen Bieter werden mit einer Backup-Funktion bezuschlagt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."