Vollelektrolytlösungen, NaCl 0,9 %-Infusionslösungen, Propofol-Emulsion Referenznummer der Bekanntmachung: APO 2021/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vollelektrolytlösungen, NaCl 0,9 %-Infusionslösungen, Propofol-Emulsion
Lieferung von Vollelektrolytlösungen, NaCl-Infusionslösung und Propofol-Emulsion für die 3 Auftraggeber ........
Vollelektrolytlösungen
2 Auftraggeber in Berlin (3 Lieferadressen)
1 Auftraggeber in Hannover (1 Lieferadresse)
Lieferung von Vollelektrolytlösungen in verschiedenen Behältergrößen für die 3 Auftraggeber.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mengen stellen lediglich einen Anhaltspunkt (Richtwert) dar und geben weder das Mindest- noch das Höchstmaß des Leistungsumfangs vor. Die Zahlen orientieren sich an dem Bedarf außerhalb von Pandemiezeiten.
Natriumchlorid 0,9 %
Lieferung von Natriumchlorid, Infusionslösung 0,9 % in verschiedenen Behältergrößen.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mengen stellen lediglich einen Anhaltspunkt (Richtwert) dar und geben weder das Mindest- noch das Höchstmaß des Leistungsumfangs vor.
Propofol-Emulsion
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mengen stellen lediglich einen Anhaltspunkt (Richtwert) dar und geben weder das Mindest- noch das Höchstmaß des Leistungsumfangs vor.
Lieferung von Propofol – Emulsion zur Infusion / Injektion in verschiedenen Behältergrößen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bereitstellung eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- und/oder Gewerberegister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH (Vivantes GmbH), die KRH Klinikum Region Hannover GmbH (KRH GmbH) und das BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (ukb e.V.), beabsichtigen, die in der Leistungsbeschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis (LV) definierte Leistung zu vergeben.
2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 8,50 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Dabei ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bieterfragen“ zu benutzen. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.
4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67R5KT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).