B05, öBü Medienkreuzungen u. Stützwände Referenznummer der Bekanntmachung: AB05310014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
B05, öBü Medienkreuzungen u. Stützwände
Örtliche Bauüberwachung
Medienkreuzungen 1 bis 5, Schutzbauwerk Ölleitungen, Stützwände Schlackendamm.
Bremen
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) ist mit der Bauvorbereitung und Baudurchführung der BAB A281, Bauabschnitt 4 (Weserquerung) in Bremen durch die Autobahn GmbH beauftragt.
Als vorbereitende Maßnahme der Baumaßnahmen sind 5 Medienkreuzungen, ein Sicherungsbauwerk für drei bestehende Ölleitungen und Stützwände zur Abfangung der Schlackenkippendämme herzustellen. Die Medienkreuzungen sind als tiefgegründete Stahlbetonplatten zu errichten, auf denen die Medienleitungen in Schutzrohren aufgelagert werden. Zum Schutz der Ölleitungen vor möglichen Setzungen durch die geplante Autobahntrasse und für spätere Wartungszwecke ist ein begehbarer Tunnel (Leitungsgang) als Schutzbauwerk um die bestehenden Ölleitungen herum herzustellen.
Die Stützwände sind als tiefgegründete Winkelstützwände herzustellen, die Gleisdämme der Schlackenkippe sind teilweise baulich zu ertüchtigen.
Gegenstand der vorliegenden Anfrage sind Ingenieurleistungen für den Neubau der Medienkreuzungen 1 bis 5, dem Schutzbauwerk Ölleitungen und den Stützwände Schlackendamm mit Ertüchtigung der Bahndämme.
Es sind die Ausschreibungsunterlagen vom Objektplaner zu übernehmen und zu überprüfen. Das VOB-Vergabeverfahren wird von der DEGES durchgeführt.
Die Leistungen beinhalten auch die örtliche Bauüberwachung (BÜ) als Besondere Leistung zur Lph 8 sowie die Objektbetreuung Lph 9.
Darüber hinaus werden weitere Besondere Leistungen definiert und abgefragt.
Im Rahmen der Objektplanung Leistungsphase 8 sind folgende besondere Leistungen gemäß § 43 HOAI für die Realisierung der Neubauten zu erbringen:
1. örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke u. Gleisdämme,
2. Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung,
3. Erstellung Bauwerksbücher,
4. Nachtragsbearbeitung (optionale Leistung).
Sowie weitere Besondere Leistungen:
5. Vertraglich geometrische Prüfung der Ausführungsplanung Ingenieurbauwerke,
6. Überwachung der fortzuschreibenden Ausführungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).