Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 122-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 122-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 122-20)
Ökologische Fachplanung auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Truppenübungsplatz Hammelburg mit Saaleck-Kaserne, TrÜbPl Hammelburg MunLgr ÜbdTr und Einzelkämpferausbildungslager
Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (weiterhin BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege und Entwicklungsplanung für von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften (weiterhin MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes
Die BKBu umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen:
1. Flächendeckende Kartierung und Bewertung der Biotoptypen inklusive gesetzlich geschützter Biotope gemäß Kapitel 2.2,
2. Kartierung und Bewertung der Lebensraumtypen inklusive Integration vorhandener Informationen zu den Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes DE 5925-30 „TrÜbPl Hammelburg“ gemäß Kapitel 2.3,
3. Artkartierungen inklusive der Integration vorhandener Artinformationen gemäß Kapitel 2.4,
4. Erstellung der Berichte gemäß Kapitel 2.6,
5. Digitale Aufarbeitung der Kartierergebnisse gemäß Kapitel 2.7,
6. Erstellung der Karten gemäß Kapitel 2.7.7.2.
Die MPE umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen:
1. Erstellung und Abstimmung der ökologischen Fachplanung gemäß MPE-Leitfaden (Bereichsvorschrift C1-2034/0-6006) zur Erarbeitung eines Maßnahmen-, Pflege und Entwicklungsplans (MPE-Plan) für von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften.
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung gem. der Bieterauskunft (Anlage der Vergabeunterlagen: 02_VOEK 122-20_Bieterauskunft) und der darin geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(gem. § 45 VgV und § 46 VgV), für die zu erbringenden Ökologischen Fachplanungen im BFB Reußenberg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen — Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3,0 Mio. EUR, Sachschäden 3,0 Mio. EUR und Vermögensschäden 0,150 Mio. EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist ein Nachweis zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Angebotsunterlagen einzureichen. (Anlage in den Vergabeunterlagen: Bieterauskunft).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Ökologische Fachplanung (BTK,MPl N2000), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage in den Vergabeunterlagen: Bieterauskunft).
3. Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG, im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
s.o.
1. Benennung von Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV (Anlage in den Vergabeunterlagen, Bieterauskunft Pkt. 12. Als Referenzen für die ökologische Fachplanung werden nur solche Projekte zugelassen, bei denen eine umfassende vegetationskundliche Erhebung (Pflanzenarten und gesellschaften) inklusive Aufnahme von Strukturen, Nutzungen und Beeinträchtigungen als Grundlage für die Biotoptypenklassifizierung stattfand. Verfahren wie die „Waldbiotopkartierung Thüringen“ und weitere an Forsteinrichtungen angelehnte Verfahren, bei denen die krautigen Pflanzen nicht erfasst wurden, zählen nicht als gültige Referenzprojekte. Bei ökologischen Fachplanungen im Rahmen von Monitoringprojekten oder bei selektiven Kartierungen ist die tatsächlich kartierte Fläche und nicht die Fläche des Bearbeitungsraumes anzugeben. Fehlerhafte Referenzen dürfen nach Angebotsöffnung nicht ersetzt werden.
Bieterauskunft Pkt. 12.1, Die mit der Projektleitung betraute Person ist mit ihren Referenzen zu benennen, mind. 3 abgenommene Projekte, jeweils mindestens 1.000 Hektar, aus den letzten 6 Jahren.
Wenn die für die Projektleitung vorgesehene Person auch als Bearbeiter tätig werden soll, muss sie in beiden Bereichen genannt werden.
Bieterauskunft Pkt. 12.2 bis 12.3, Alle vorgesehenen Flächen-Bearbeiter (mindestens 3 Person/en) sind mit ihren Referenzen aus den Bundesländern Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Rheinland Pfalz, Sachsen, oder BKBu (Biotopkartierung auf Bundeswehrflächen) zu benennen,
Mind. 3 abgenommene Projekte/ Person, jeweils mindestens 1.000 Hektar (für 12.2 überwiegend Wald bzw. für 12.3 überwiegend Freifläche), aus den letzten 6 Jahren.
Referenzen aus anderen Bundesländern werden grundsätzlich als nicht vergleichbar in technischer, fachlicher und/ oder organisatorischer Sicht gewertet. Sollte eine Referenz aus einem anderen Bundesland angegeben werden, ist die Vergleichbarkeit in technischer, fachlicher und organisatorischer Sicht gesondert zu begründen, sonst kann die Referenz nicht berücksichtigt werden.
Bieterauskunft Pkt. 12.4 bis 12.6,Alle vorgesehenen Arten Bearbeiter (mindestens 3 Person/en) sind mit ihren Referenzen, die den standardisierten Arterfassungsverfahren entsprechen, zu benennen, mind. 3 abgenommene Projekte/ Person aus den letzten 6 Jahren,
Für 8.4 davon mind. 1x Amphibien, 1 Reptilien und 1x Libellen,
Für 8.6 davon mind. 1x Vögel und 1x Fledermäuse.
Es sind die Tabellen zu Referenzangaben in der Bieterauskunft Pkt. 12 vollständig auszufüllen.
2. Eigenerklärung zu Präqualifikationen des Unternehmens (Anlage in den Vergabeunterlagen: Bieterauskunft Pkt. 2.2), ob das Unternehmen Präqualifikationen besitzt.
3. Eigenerklärung über die Leistungserbringung (Anlage in den Vergabeunterlagen: Bieterauskunft Pkt. 10),
Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Projektleitung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung mit einem der folgenden Abschlüsse verfügt: einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen, oder vergleichbaren Hoch-schul- oder Fachhochschulabschluss.“ Ein Ausbildungsnachweis des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine/n Bearbeiter/in (Waldfunktionsfläche) zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung mit einem der folgenden Abschlüsse verfügt: einen forstlichen oder vergleichbaren Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss.“ Ein Ausbildungsnachweis des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
s.o.
1. Das Unternehmen verfügt über eine Projektleitung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung mit einem der folgenden Abschlüsse, einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen, oder vergleichbaren Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss.“
Ein Ausbildungsnachweis des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
2. Das Unternehmen verfügt über eine/n Bearbeiter/in (Waldfunktionsfläche) zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung mit einem der folgenden Abschlüsse, einen forstlichen oder vergleichbaren Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss.“
Ein Ausbildungsnachweis des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anlage in den Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn,
Der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die
Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören
Für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 12.10.2021, 12.00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de