Betriebsunterstützung für die Storage-/ SAN-Umgebung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-049-14-IT1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebsunterstützung für die Storage-/ SAN-Umgebung

Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-049-14-IT1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertragsgegenstand ist die Betriebsunterstützung für die Storage-/SAN-Umgebung im Deutschen Bundestag (Auftraggeberin). Nach den bisherigen Erfahrungen kann der Auftragnehmer von einem jährlichen Aufwand von 70 Personentagen ausgehen.

Ein Personentag entspricht dabei einem 8-stündigen Arbeitseinsatz. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Anzahl von Personentagen, da sich der Leistungsumfang am tatsächlichen Arbeitsanfall orientiert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Betriebsunterstützung übernimmt der Auftragnehmer unter anderem die folgenden Aufgaben:

— konzeptionelle Vorbereitung und praktische Umsetzung des Anschlusses von Servern an Storagesysteme oder an ein SAN,

— Erstellung und praktische Umsetzung von Konzepten im Storage-/SAN-Umfeld (z. B. für Datensicherungslösungen oder zur Performanceoptimierung),

— Entwicklung und praktische Umsetzung von Fail-Over-Szenarien,

— Vorbereitung und Realisierung des Aufbaus von Clusterlösungen,

— Erstellung und Test von Skripten für vorgenannte Aufgaben,

— Erstellung und Weiterführung eines Betriebsführungshandbuches nach Vorgabe der Auftraggeberin,

— Pflege und Optimierung der SAN-Konfiguration,

— Problemanalyse und Fehlerbeseitigung im SAN,

— Anpassung und Erweiterung des SAN-Zonings,

— konzeptionelle Vorbereitung von Änderungen und Konfigurationen, die sich durch Hardwareerweiterungen im SAN-Umfeld ergeben (z. B. Einrichten neuer Fabrics, Core-Switches, Trunking, Updates von Firmware für alle SAN-Komponenten mit Darstellung von Auswirkungen auf angebundene Hardware und Anwendungssoftware),

— Überwachung von Storagesystemen (mindestens einmal arbeitstäglich), Erstellung von Calls bei Hardwareausfällen und Call-Verfolgung bis zur Behebung,

— Überführung von Anwendungsservern in den Storagebetrieb, Realisierung von Clusterlösungen. Diese Aufgaben können unter Umständen nur an Wochenenden durchgeführt werden (z. B. bei Störungen des produktiven Betriebes). Zusätzliche oder entfallende Aufgaben, z. B. die Übertragung der IT-Betriebsaufgaben für einzelne Storagesysteme und/oder eine SAN-Infrastruktur, werden von der Auftraggeberin mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf, je nach Umfang, über den Projektleiter des Auftragnehmers beauftragt bzw. mitgeteilt.

Die Aufgaben werden durch Beschäftigte des Auftragnehmers mit folgenden Rollen ausgeführt:

— Systemingenieur/-in.

Der Auftragnehmer legt spätestens 10 Arbeitstage vor dem erstmaligen Einsatz die Profile der konkret für den Einsatz geplanten Mitarbeiter vor.

Die Rolle „Systemingenieur/-in“ umfasst unter anderem die Fähigkeiten zur

— Entwicklung von SAN- und Storage-Konzepten und -Lösungen mit mehreren Standorten

— Vorbereitung und Durchführung von Pilotprojekten,

— qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung komplexer Aufträge einschließlich Planung von Storagelösungen mit Linux-/Windows-/ESX-Servern in einem RZ-Umfeld,

— Erstellung und Weiterführung von Dokumentationen und Anleitungen,

— Erstellung und Dokumentation komplexer Skripte (Shell [bash], Powershell und Perl),

— Aufbau und Betrieb von Cluster-/Fail-Over-Lösungen In allen Sitzungswochen des Parlaments (ca. 20 Kalenderwochen im Jahr) ist eine Rufbereitschaft bis Sitzungsende des Plenums zu gewährleisten, meist mittwochs und donnerstags bis ca. 22.00 Uhr. Freitags enden die Sitzungen in der Regel vor 18.00 Uhr. Außerhalb der Sitzungswochen montags bis freitags sowie montags und dienstags in Sitzungswochen ist eine Rufbereitschaft von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-166797
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Betriebsunterstützung für die Storage-/ SAN-Umgebung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2021