Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49174
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest)
Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest).
Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik (Regionalbereich Südwest)
Saarbrücken, Frankfurt am Main, Offenbach, Lahn-Dill-Kreis
Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik (Regionalbereich Südwest).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik (Regionalbereich Südwest)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass das oben genannten Verfahren gemäß §57, SektVO eingestellt wird.
Grund der Einstellung: Es liegt kein wirtschaftliches Angebot vor.
Der AG beabsichtigt, die Leistungen nicht erneut zu vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.