Raumlufttechnische Anlagen, CVK, Si-M Referenznummer der Bekanntmachung: AB 43/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumlufttechnische Anlagen, CVK, Si-M
Raumlufttechnische Anlagen, CVK, Si-M.
Amrumer Straße 36
13353 Berlin
Komplette raumlufttechnische Ausstattung eines Neubaus eines Laborgebäudes für die Charité – Universitätsmedizin Berlin am Standort Campus Virchow – Klinikum (CVK) in Berlin Wedding:
— Kanal- und Rohrleitungen:
Aus verzinkten Blech:
— L1 ca. 440 m2, F1 ca. 900 m2,
— L2 ca. 420 m2, F2 ca. 260 m2,
— L3 ca. 450 m2, F3 ca. 400 m2.
Aus PPS:
— L1 ca. 60 m2, F1 ca. 43 m2,
— AD 70-400 ca. 173 m.
Betriebstechnische Anlagen:
— 2 zentrale raumlufttechnische Anlagen mit jeweils 24 000 m3/h, KVS WRG, adiabate Kühlung, Befeuchtung,
— 4 Dachventilatoren für die Laborabluft,
— 2 Dachventilatoren für die Entrauchung des Kellers.
Weitere Informationen zum Umfang und Inhalt der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen der letzten 3 Jahre mit verlgeichbaren Bauleistungen: Vorzulegen sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020 oder aktueller). Vergleichbar sind Leistungen über die Ausführung von raumlufttechnischen Anlagen, die nach ihrem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
— Gefordert sind insgesamt mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Bauleistungen mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/brutto.
Die Bauleistungen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (2018, 2019, 2020 oder aktueller) und müssen innerhalb der Europäischen Union (EU)/Schweiz erbracht worden sein.
2. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit vergleichbaren Bauleistungen:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit vergleichbaren Bauleistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge im Bereich Raumlufttechnische Anlagen.
Zu Eignungskriterium 2: Es sind mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Jahr über vergleichbare Leistungen nachzuweisen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]