16-046, AK Harburg, Neubau Eltern-Kind-Einheit, TGA-Planung LPH 5-8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
16-046, AK Harburg, Neubau Eltern-Kind-Einheit, TGA-Planung LPH 5-8
Das Asklepios Klinikum Harburg in Hamburg beabsichtigt einen Neubau zu errichten, der auf dem Klinikgelände, Flurstück 3552 zwischen den Häusern 8, 9 & 12 angeordnet wird und eine Anbindungen an die Denickestraße erhält.
In dem Neubau werden folgende Funktionen untergebracht:
Kellergeschoss: Wäschepflege, Lager, Technik Erdgeschoss: 1 Wohneinheit, Tagesklinik und Funktionsräume 1.
OG: 2 Wohneinheiten Die zu bearbeitende Gesamtfläche des Projekts Neubau Eltern-Kind-Einheit, beläuft sich auf ca. 3 309 m2 BGF.
Mit der Errichtung des Neubaus – Mutter-Kind-Einheit – sollen 30 stationäre und 10 Teilstationäre Behandlungsplätze für Behandlungsbedürftige Eltern mit Behandlungsbedürftigen Kinder geschaffen werden.
Das Konzept der Therapiestation fußt auf der über Jahre gewachsenen, engen und sich durch vergangene Projekte weiter vertiefenden Kooperation der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik und der Abteilung für Erwachsenenpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (Zentrum für seelische Gesundheit).
Es sollen 4 Stationen mit je Platz für je 5 Kleinfamilien entstehen.
Zwei Stationen für Mütter / Väter mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren.
Eine Station für Mütter / Väter mit Kindern von 7-12 Jahren Und eine Tagesstation für 5 Kleinfamilien.
Asklepios Klinikum Harburg
Eißendorfer Pferdeweg 52
21075 Hamburg
Gegenstand der Beschaffung sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die o. g. Realisierung (siehe II.1.4)).
Der Auftrag betrifft die Fachplanung der Anlagengruppen 1-8 gem § 53 Abs. 2 HOAI 2021 exklusive der Leistungen für medizintechnische Anlagen (Teil der Anl.Gr. 7). Es werden wesentliche Teile der Grundleistungen der Leistungsphasen 5-8 nach §§ 8, 55, Anlage 15.1 HOAI 2021 beauftragt.
Der zu erbringende Leistungsumfang in den einzelnen Anlagengruppen im Detail kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Die Realisierung soll voraussichtlich wie folgt erfolgen:
Ausführungsplanung: Oktober 2021 bis Februar 2022; Vorbereitung der Vergabe: Januar 22 bis März 2022; Ausschreibung, Vergabe: März 2022 bis Juli 2022; Ausführung: August 2022 bis Juli 2023.
Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
1) Umsätze des Bewerbers im Leistungsbereich TGA-Planung bei Krankenhausbauten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %);
2) 6 ausgewählte Referenzen nach Ziffer III.1.3) lit. a (je 15 %). Werden mehr als 6 Referenzen eingereicht,
Werden die 6 besten Referenzen bei der Bewerberauswahl herangezogen. Jede ausgewählte Referenz wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet:
1) Art des Projekts,
2) Gegenstand des Projekts,
3) Volumen des Projekts,
4) Bauprojekt unter laufendem Klinikbetrieb,
5) Öffentlich gefördertes Projekt,
6) Umfang der referenzierten Tätigkeit (Lph.).
Einzelheiten ergeben sich aus den Kriterien für die Bewerberauswahl, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Darstellungsmängel im Teilnahmeantrag führen zu Minderbewertungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (z. B. Hochschulabschlusszeugnis als Ingenieur).
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
a) Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckung für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Die vorstehenden Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Alternativ Aufstellung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und Bestätigung eines Versicherers/Versicherungsmaklers, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Er kann insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen oder Auskünfte von Wirtschaftsprüfern zum Nachweis der Richtigkeit von Eigenerklärungen verlangen.
a) Referenzen über durchgeführte Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung bei Krankenhausbauvorhaben (Umbau oder Neubau), die seit dem 1.1.2018 erbracht wurden, wobei es genügt, dass die Leistung im Referenzzeitraum beendet wurde (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
b) Eigenerklärung zu dem jährlichen Mittel der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt nach Führungskräften, festangestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen, sonstige festangestellte Mitarbeiter und Auszubildende (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Zu a) Mindestens 3 Referenzen nach Ziffer III.1.3 lit. a) die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
— Projekt mit Baukosten von mindestens 5 Mio. EUR (KGR 200 bis 600 nach DIN 276),
— Projekt mit Errichtung einer Normalstation,
— Es wurden die Grundleistungen der Lph. 5-8 Anlage 15.1 HOAI 2013 oder entspr. HOAI 2009 zu mindestens 80 % erbracht.
Zu b) Personal: Mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter, die über die Berufsqualifikation des Architekten oder des Bauingenieurs und eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren verfügen. Maßgeblich ist, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
Die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Führungskräfte müssen über die Berufsqualifikation des Architekten oder Ingenieurs verfügen. Maßgeblich ist, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]