Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrrädern für die HPA Referenznummer der Bekanntmachung: HR-0457-21-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2181
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrrädern für die HPA
Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt ihren Beschäftigten durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern das so genannte Dienstradleasing anzubieten. Zu diesem Zwecke plant die HPA den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern.
Hamburg
Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt ihren Beschäftigten durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern das so genannte Dienstradleasing anzubieten. Zu diesem Zwecke plant die HPA den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern.
Der Vertrag soll ab Zuschlagserteilung für zunächst 36 Monate gelten, mit der Option einer jährlichen, maximal fünfmaligen Verlängerung. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 8 Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Der Vertrag soll ab Zuschlagserteilung für zunächst 36 Monate gelten, mit der Option einer jährlichen, maximal fünfmaligen Verlängerung. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 8 Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die in der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung wird gem. SektVO für max. 8 Jahre geschlossen. Die Rahmenvereinbarung gilt für drei Jahre, mit der Option einer jährlichen, maximal fünfmaligen Verlängerung.
Ausschreibungsstelle
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029
1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2. Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Leasing; Vergabenummer HR-0457-21-O-EU.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4. Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind ab dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5. Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: [gelöscht]
6. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8. Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]