Haftmauer Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_JAHH_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Haftmauer
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug – insbesondere vom Frauenvollzug – von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen 2 davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Beschreibung der Leistung:
Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Bergedorf soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, heute landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt. Die Maßnahme umfasst die Verlängerung der bestehenden Haftmauer um das Gelände der neuen Jugendanstalt Hamburg von insg. ca. 720 m. Die Haftmauer hat eine Höhe von ca. 6,00 m über der festgesetzten Geländehöhe. Die Haftmauer wird in Massivbauweise aus Fertigteilwandscheiben in Fundamentbalken T=100-125 cm ausgeführt. Die Fertigteile sollen am Wandfuß in die Schlitzfundamentbalken eingespannt und nachträglich mit einem schwindarmen Vergussmörtel vergossen werden. Die Fundamentbalken werden mit der bauseitigen Tiefgründung verbunden. Zwischen den Mauerschieben entsteht im Bereich der Mauerkrone eine ca. 2 cm breite Fuge, welche mittels Abdeckblech verdeckt wird.
Das Leistungsverzeichnis der Haftmauer inkl. Fundamente umfasst:
— Baustelleneinrichtung,
— Erd-/Tiefbauarbeiten,
— Beton – und Stahlbetonarbeiten.
Wesentliche Arbeiten:
— Haftmauer aus Stahlbetonfertigteilen, Regelbreite 2,48 m ca. 720 m,
— Schlitzfundament der Haftmauer aus Stahlbetonfertigteilen, Regellänge 9,25 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haftmauer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 19.5.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sprinkenhof.de