Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag mit Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag mit Beratungsleistungen
Die gematik verfügt derzeit über einen Enterprise Agreement Vertrag mit Microsoft, der zum 30.9.2021 ausläuft. Dieser Altvertrag basiert auf den Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern und Microsoft Ireland Operations Limited (dem sog. BMI-Beitritt). Ziel des zugrundliegenden Vertrags ist der Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrags zum 1.10.2021, um die bisher getätigten Investitionen zu schützen, die Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen weiterhin nutzen zu können und auch künftig erforderliche Microsoft Produkt Lizenzen zu erwerben sowie auftragsbezogene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
Gematik GmbH
Friedrichstr. 136
10117 Berlin
Im September 2017 hat die gematik mit Microsoft einen Enterprise Agreement (EA) Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren unter Einbindung eines Microsoft-Handelspartners abgeschlossen. Der Vertrag basiert auf den Konditionsverträgen des Bundesministeriums des Innern und Microsoft (dem sog. BMI-Beitritt). Nach 3 Jahren wurde der bestehende EA-Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert und läuft somit zum 30.9.2021 aus.
Mit der Gültigkeit ab dem 1.6.2021 wurden neue Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossen. Für berechtigte Unternehmen, die diese Konditionen abrufen wollen, ist erneut ein sog. BMI Beitritt mittels eines Microsoft Handelspartners erforderlich. Die gematik ist weiterhin berechtigt diese Konditionen abzurufen und Microsoft-Produkte zu den Bedingungen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft zu beziehen.
Der Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages wobei der Microsoft Handelspartner neben den nahtlosen Abschluss des Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit dem Vertragsbeginn auch Beratungsleistungen bezüglich Microsoft Lizenzierung anbieten muss. Entsprechend der IT-Strategie, die sich nach den Geschäftsprozessen der gematik ausrichtet, werden weiterhin stetig Microsoft-Produkte im Unternehmen eingesetzt. Um die bisher getätigten Investitionen, die sog. Software Assurance (Wartungsvertrag) für bereits erworbene Lizenzen und weitere erforderliche Microsoft Produktlizenzen oder Online Dienste nutzen zu können, ist ein nahtloser Enterprise Agreement Anschlussvertrag notwendig. Über diesen Vertrag sollen Microsoft Lizenzen für Client-Arbeitsplätze, User-Zugriffe, verschiedene Microsoft-basierte Server (z. B. SharePoint und Exchange) sowie Server-Betriebssystem-Plattform (Windows-Server-Betriebssystem) mit Software Assurance (Wartungsvertrag) und Online Dienste erworben werden. Weiterhin sollen Software Beratungsleistungen im Bereich Microsoft Produktportfolio, Lizenzmanagement, Microsoft Benefits und Auditunterstützung angeboten werden.
Nach dem Ablauf von 3 Jahren (Erstlaufzeit) ist optional die Verlängerung für ein weiteres Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die, von der Vergabestelle auf der unter Ziffer 1.3) angegebenen Vergabeplattform, zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in Textform einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
Eignungsunterlagen im Einzelnen:
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordrucke zur Eignung),
2.Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG (s. Vordrucke zur Eignung).
Eignungsunterlagen im Einzelnen:
1. Aktuelle Bilanz (in nicht beglaubigter Kopie), die nicht älter als 2 Jahre ist.
2. Bonitätsbescheinigung (in nicht beglaubigter Kopie), die nicht älter als 6 Monate ist.
Die folgenden geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bieters dar (Mindestbedingung). Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
1. Nachweis der Microsoft-Autorisierung als Handelspartner mit der Kopie der Zertifizierung als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland (siehe Vordruck).
2. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft muss über mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter mit einer gültigen Microsoft-Zertifizierung im Licensing-Umfeld verfügen (siehe Vordruck).
3. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft muss über mindestens 5 Referenzkunden verfügen, bei denen jeweils mindestens vier der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 beschriebenen fünf Services erbracht hat (siehe Vordruck).
4. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft muss mindestens über den Kernleistungsstatus Silber bei Microsoft bzgl. Lizenzberatung und technologischer Kompetenzen verfügen (siehe Vordruck).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch.
2. Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
3. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.
4. Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens ist der Unterlage „Bewerbungsbedingungen“ zu entnehmen.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6. Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYB9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de