Telematik für die Gesundheitsversorgung der Bw Referenznummer der Bekanntmachung: 1326-CS-Telematik
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 117-304978)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telematik für die Gesundheitsversorgung der Bw
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen