Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 078-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 078-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 078-21)
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365 / 366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.
Zum Leistungsumfang gehören die Anlagengruppen 300, 330, 340, 360, 410- 480 und 540. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
Zur Leistungserbringung muss ein CAFM-System eingesetzt werden, dass software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
Grellstraße 18, 24
10409 Berlin
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
— Start-Up-Phase,
—— Stufe 1: beginnt am 17.1.2022,
—— Stufe 2: beginnt am 7.2.2022.
— Regelbetrieb: 1.3.2022 / 00.00 Uhr bis Vertragsende: 28.2.2025 (ggf. Verlängerung bis 29.2.2028),
— Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes.
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365 / 366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.
Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 die in nachfolgenden Abschnitten genannten Leistungen.
Leistungen:
— Betreiben,
— Inspektion,
— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen,
— DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel),
— Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft,
— Wartung,
— Instandsetzung,
— Optimieren,
— Störungsmanagement,
— ggf. Gewährleistungsüberwachung,
— Berichten,
— Dokumentieren,
— Energiemanagement,
— Stillstandsmanagement / Stillstandswartung,
— Entsorgung,
— Kommunikationsmanagement,
— EDV,
— Nutzung eines CAFM-Systems.
Sonstige Leistungen:
— Start-Up-Phase,
— Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst,
— Objektleiter-Leistungen,
— Haustechniker-Leistungen.
An folgenden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion,
— 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz),
— 340 Innenwände (Innentüren und -fenster),
— 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.),
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen,
— 430 Lufttechnische Anlagen,
— 440 Starkstromanlagen,
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen),
— 460 Förderanlagen,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
— 480 Gebäudeautomation,
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen.
Nach den allgemeinen Vorschriften / Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
— DGUV V 4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel,
— DGUV V 4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel,
— VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen,
— VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen,
— VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen,
— VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung,
— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung,
— TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen /Aufzugsanlagen,
— TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln,
— TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen,
— BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung,
— 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung,
— technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen.
Die Leistungen des AN sind für alle im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze und aller Endgeräte wie z. B. Heizkörper, Luftdurchlässe, Zapfventile zu erbringen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / der Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.
Die Leistungen sind mit den Preisen der LV-Positionen bzw. den Regelungen zum Instandsetzungsmanagement abgegolten.
Die Leistungserbringung hat durch fachkundiges Personal zu erfolgen. Notwendige Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Diese Regelung umfasst Eigen- sowie Unterauftragnehmerleistungen.
Der genaue Umfang und die Art der Ausführung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich um 12 Monate, sofern nicht die AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit kann von dem AN maximal 3 Mal mit jeweils 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet damit spätestens am 29.2.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft.
2. Angaben zum Unternehmen
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als 3 Monate)
— Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung.
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)
— Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft).
Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
— Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
— Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
— Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
— Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
— Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohlnicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
— Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach maximiert: Personenschäden 6 Mio. EUR , Sachschäden 6 Mio. EUR , Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR ,
— Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Nachweis über das Bestehen der Versicherung),
— Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft).
5. Angaben zu Umsätzen
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden,
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (TGM - einschließlich Betreiberleistungen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
6. Erklärung über die Leistungserbringung (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, dass dem Unternehmen zu Beginn der Start-Up-Phase und damit zur Übernahme der Liegenschaft Personal in ausreichendem Umfang (Start-Up-Team) und einen mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) als Ansprechpartner für die AG bereitstellt, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team gehört der vorgesehene Objektleiter an,
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen,
— Erklärung, dass der Objektleiter und sein Vertreter,
— mindestens über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik und Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine gleichwertige Fachrichtung ist zu benennen,
— über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen,
— über Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 sowie Kenntnisse der Arbeitssicherheit / Betriebssicherheit verfügen,
— über umfassende Kenntnisse der MSR- / GLT- Technik verfügen,
— über sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER verfügen,
— über gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software verfügen,
— sich zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung) bereiterklären,
— Erklärung, dass die Nachweise über die o. g. Qualifikationen und Kenntnisse sowie bzgl. der Berufserfahrung in Form eines Berufs- bzw. Projektlebenslaufes, aus dem die bisher betreuten Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen, auf Aufforderung der Vergabestelle vorlegt werden,
— Erklärung, dass der vorgesehene Haustechniker und sein Vertreter,
— mindestens über einen Abschluss nach 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine gleichwertige Fachrichtung ist zu benennen,
— über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen,
— weitere Qualifikationen und Befähigungen wie Schaltberechtigung für MS-Anlagen (Elektro) oder gleichwertig haben; eine gleichwertige Qualifikation ist zu benennen,
— über gute Kenntnisse der MSR-/GLT- Technik verfügen,
— über Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 (oder nachweislich vergleichbar) sowie Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit verfügen,
— im Besitz eines Nachweises als Fachkraft für Feststellanlagen ist,
— beauftragte Personen f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen, sind,
— sich zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung) bereiterklären,
— Erklärung, dass die Nachweise über die o. g. Qualifikationen und Kenntnisse sowie bzgl. der Berufserfahrung in Form eines Berufs- bzw. Projektlebenslaufes, aus dem die bisher betreuten Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen, auf Aufforderung der Vergabestelle vorleglegt werden.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden,
— Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart TGM- einschließlich Betreiber-Leistungen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre,
— Name des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Art des Referenzobjektes, Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277, Auftragsinhalt, jährlicher Leistungsumfang in Euro und in Kostengruppen nach DIN 276, Leistungszeitraum, Besonderheit der Liegenschaft bezogen auf die Vergleichbarkeit zur Ausschreibung und Name des Auftraggebers und des Nutzers des Objektes unter Benennung der Ansprechperson mit aktuell gültiger Telefonnummer.
9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang.
10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang.
11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung des Aspekte.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Art der Referenzobjekte (Nutzungsart):
Mindestens vergleichbare techn. Ausstattung, mindestens 1 von 4 Referenzobjekten mit vergleichbarer techn. Ausstattung eines Laborgebäudes
Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:
Mindestens 1 von 4 Referenzobjekten mit mindestens 30 000 m2.
Jährlicher Rechnungswert (netto):
Mindestens 2 von 4 Referenzobjekten mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) für vergleichbare Leistungen.
Leistungszeit bzw. Vertragsdauer:
Nur Aufträge, die in den letzten 5 Jahren begonnen oder beendet wurden oder bereits mindestens 6 Monate laufen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Ausführung der Leistung sind folgende Qualifikationen und Berufserfahrung:
— Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik und Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Objektleiter und seiner Vertretung.
— 5 Jahre Berufserfahrung des Objektleiters und seiner Vertretung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Form eines Projekt-Lebenslaufs,
— Abschluss in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung, nach 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker,
— 3 Jahre Berufserfahrung des Haustechnikers und seiner Vertretung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Form eines Projekt-Lebenslaufs,
— Fachkraft für Feststellanlagen des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker,
— Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker,
— Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich einzuholen,
CAFM-System:
— Zur Leistungserbringung muss ein CAFM-System eingesetzt werden, dass software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70 % Angebotspreis, 30 % Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 70 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 30 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 70 Pkt. / Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:
— Teilkonzept Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Gewichtung: 3 %,
— Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 8 %,
— Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung 8 %,
— Teilkonzept Qualitätsmanagement, Gewichtung 8 %,
— Teilkonzept Energiemanagement, Gewichtung 3 %.
Die Teilkonzepte sind mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es sind entsprechend maximal 30 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Aussagepunkt je Teilkonzept. Diese vergebene Punktzahl wird mit dem diesem Aussagepunkt entsprechenden Teilgewichtsprozentsatz (an der jeweiligen Gewichtung der Teilkonzepte) in Punkten multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Aussagepunkte werden abschließend addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für das schriftliche Konzept.
Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN-A 4-Seiten zu erläutern. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Von der oben genannten maximalen Seitenzahl sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis ausgeschlossen. Die Seiten sind mit der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 und einem Zeilenabstand von „1,5 Zeilen“ zu beschreiben. Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
Ortsbesichtigungen sind dringend empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 26.7.2021 bis 30.7.2021 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind bis zum 26.7.2021, 15 Uhr über den E-Mail-Kontakt: Herr Daniel Jäger: [gelöscht] zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungs-verhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.8.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
Zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland