PPrBln 023_21 EU Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 023_21 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPrBln 023_21 EU Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung
Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung.
Direktion 1
Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung für die Direktion 1.
Der Vertrag tritt am 1.10.2021 in Kraft und endet am 30.9.2023. Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, sofern dieser nicht bis zum 31.3.2023 gekündigt wird. Längstens gilt der Vertrag jedoch bis zum 30.9.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Direktion 2
Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung für die Direktion 2.
Der Vertrag tritt am 1.10.2021 in Kraft und endet am 30.9.2023. Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, sofern dieser nicht bis zum 31.3.2023 gekündigt wird. Längstens gilt der Vertrag jedoch bis zum 30.9.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Direktion 3
Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung für die Direktion 3.
Der Vertrag tritt am 1.10.2021 in Kraft und endet am 30.9.2023. Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, sofern dieser nicht bis zum 31.3.2023 gekündigt wird. Längstens gilt der Vertrag jedoch bis zum 30.9.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Direktion 4
Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung für die Direktion 4.
Der Vertrag tritt am 1.10.2021 in Kraft und endet am 30.9.2023. Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, sofern dieser nicht bis zum 31.3.2023 gekündigt wird. Längstens gilt der Vertrag jedoch bis zum 30.9.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Direktion 5
Türöffnung oder -sicherung und Eigentumssicherung für die Direktion 5.
Der Vertrag tritt am 1.10.2021 in Kraft und endet am 30.9.2023. Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, sofern dieser nicht bis zum 31.3.2023 gekündigt wird. Längstens gilt der Vertrag jedoch bis zum 30.9.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium:
Der Betrieb des Bewerbers/Bieters muss rein rechtlich auf die Ausführung der Lieferung/Leistung eingerichtet sein.
Nachweis:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Unternehmens oder Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Kriterium:
Zur Absicherung in einem Schadenfall (Personen, Sachschäden) muss der Betrieb des Bewerbers/ Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden verfügen.
Nachweis:
Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens gegenüber dem Bewerber/Bieter, dass eine Versicherung der genannten Risiken im Auftragsfall erfolgt (Deckungszusage) oder Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung vorliegt.
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Wirt 215 ZVB / BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung
Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Wirt 213_1 Angebotsschreiben mit 12 Losen
Preisblatt zu jedem Los, auf das geboten wird
Eigenerklärung, hinsichtlich der Bereitschaft, vor Ausführung der Leistung tadellose Führungszeugnisse der Mitarbeiter vorzulegen.
Eigenerklärung, hinsichtlich der Bereitschaft, die eingesetzten Mitarbeiter gemäß des Verpflichtungsgesetzes belehren zu lassen und dies schriftlich zu erklären (Wirt 240).
Soweit erforderlich:
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/20
Fax: [gelöscht]99