Auswechseln von Tonfrequenz-Rundsteuerempfängern und Zubehör gegen Funk-Rundsteuerempfänger in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV210210R004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswechseln von Tonfrequenz-Rundsteuerempfängern und Zubehör gegen Funk-Rundsteuerempfänger in Hamburg
In den von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH betriebenen Beleuchtungsanlagen der städtischen
Öffentlichen Beleuchtung wird das Ansteuerungssystem Tonfrequenz-Rundsteuerung (TFR) durch eine Funkrundsteuerung (EFR) ersetzt.
Hierfür werden die vorhandenen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger durch Funk-Rundsteuerempfänger bis 30. September 2024 ersetzt.
Um dies verlässlich sicherzustellen, beabsichtigt der Auftraggeber das Gesamtkontingent an mindestens 3 Auftragnehmer und acht Teillose zu vergeben.
1. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg, DE
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFREmpfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge.
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
2. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg, DE
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge.
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
3. Mengenlos: (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Hamburg, DE
Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen umfasst die Demontage der TFR-Empfänger, die Montage der EFR-Empfänger, die Montage und Ausrichtung der externen Antennen oder die Ausrichtung der internen Antennen bei den EFR-Empfängern in Schaltschränken sowie die Funktionsprüfung der EFR-Empfänger.
Folgende Leistungen sind darüber hinaus einzukalkulieren:
1. Die Verkehrs- und Baustellensicherung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung beinhaltet auch das Schützen von parkenden Fahrzeugen im Arbeitsbereich gegen Beschädigungen durch evtl. herabfallende Teile oder Werkzeuge.
2. die An- und Abfahrten zu den Einsatzorten einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Hilfsmittel,
3. sämtliche Transporte vom Lagerort des Auftraggebers und evtl. Zwischenlagerungen der zu montierenden oder zu demontierenden Geräte und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung gem. ZTV der ausgebauten Geräte
4. der Auftraggeber behält sich vor, eine noch nicht festgelegte Anzahl demontierter TFR-Empfänger zum Lagerort des Auftragsgebers transportieren zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2. Mengenlos (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3. Mengenlos: (1/8): Auswechseln von Rundsteuerempfängern und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).