Rahmenvereinbarung Kampfmittelräumung Liegenschaft Wittstock in 3 Losen — VOEK 309-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 309-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kampfmittelräumung Liegenschaft Wittstock in 3 Losen — VOEK 309-20
Kampfmittelräumung (sog. Streumunition nach der „Oslo-Konvention“) von qualifiziertem Personal auf ca. 750 ha Streumunitionsverdachtsfläche als Rahmenvereinbarung in 3 Losen für den Zeitraum 2021 bis 2025.
Kampfmittelräumung mit 83 Personen Räumpersonal + 10 % Personalreserve = 92 Personen
Liegenschaft Wittstock - ehem. Truppenübungs- und Bombenabwurfplatz Kyritz-Ruppiner-Heide, ca. 15 km südöstlich von Wittstock im Bundesland Brandenburg.
Die Liegenschaft Wittstock wurde zum 01.10.2011 von der Bundeswehr in das Ressortvermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abgegeben.
Für eine etwa 1.100 ha große Teilfläche der Liegenschaft Wittstock besteht ein Kampfmittelverdacht durch sog. Streumunition. Die Streumunition ist nach der „Oslo-Konvention“ geächtet. Deutschland hat sich der Oslo-Konvention unterworfen. Damit ist die Beseitigung der Streumunition auf der Liegenschaft Wittstock notwendig.
Durch die seit 2017 laufende Kampfmittelräumung konnten etwa 350 ha Verdachtsfläche geräumt werden. Für die verbleibenden 750 ha Streumunitionsverdachtsfläche werden hiermit die notwendigen Räumarbeiten für den Zeitraum 2021 bis 2025 als Rahmenvereinbarung in 3 Losen ausgeschrieben. Es ist beabsichtigt, das jeweilige Los im Namen und für Rechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist folgende Stelle der Auftraggeberin berechtigt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, Bundesforstbetrieb Westbrandenburg, Berliner Straße 98 - 101, 14467 Potsdam.
Die Kampfmittelräumung wird zum überwiegenden Teil als vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung mit geringumfänglichem Baggereinsatz erfolgen. In Teilflächen kann eine Volumenräumung erforderlich werden.
Neben den eigentlichen Kampfmittelräumungen sind die notwendigen Vor-, Nach- und Nebenleistungen zu erbringen.
Die Auftragnehmer führen in den Jahren 2021 bis 2025 die Streumunitionsräumungen aus und stellen dafür Personal, Geräte und Material.
Die zu erbringenden Leistungen können dem Grunde nach definiert werden. Eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Flächen, dem dort vorliegenden Kampfmittelinventar, den Belastungsklassen etc. ist derzeit und auch in Zukunft nicht möglich.
Die in den jeweiligen Losen 1 bis 3 definierte Anzahl von Personen und die damit zusammenhängende Geräteausstattung ist als Mindestzahl zu verstehen, die dauerhaft und unterbrechungsfrei auf der Räumstelle einzusetzen sind.
In Abstimmung mit der Auftraggeberin ist eine Personal- und Geräteaufstockung möglich. Mindermengen bei einsatzfähigen Personal und Baugeräten sind nicht zulässig.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
· Der Einsatz von qualifiziertem Personal von mindestens 83 Personen - + 10 % Personalreserve = 92 Personen. Die Anzahl an Personen ist eine Mindestanforderung.
· Sondiertechnik, insbesondere Minelab F3L-UXO Sonde
· stationäre Baustelleneinrichtung
· mobile Baustelleneinrichtung
· Baumaschineneinsatz
· Geräte für Freischnittarbeiten
· persönliche Schutzausrüstung
· Informationsmaterialien „Kampfmittel“
· Ausrüstung für die Dokumentation
Nutzungsvorgabe der Sondiertechnik „Minelab F3L-UXO“ aufgrund spezifischer Aufgabenstellung und spezieller Bedingungen.
Ein Feldversuch auf der Streumunitionsverdachtsfläche hat ergeben, dass die geforderte maximale Differenzierbarkeit von ShOAB-0,5 und für die typischen Splitter u.a. Kleinschrott auf den Verdachtsflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock mit dem Gerät Minelab F3 UXO am besten erreicht wird. Daher wird als Hauptdetektionsgerät zwingend die Minelab F3L-UXO Sonde zur Verwendung festgelegt.
Die Beschaffung kann nur über den Hersteller in Australien erfolgen. Aus diesem Grunde sind zusätzlich zu den eigentlichen Sonden die empfindlichen Sondenteller sowie ganze Sätze von Ersatzteilen zum Austausch vorzuhalten. Bei der Beschaffung sind die Transport-, Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer zu berücksichtigen. Es wird auf einen relativ zu Passivsonden hohen Verbrauch an Batterien bzw. Einsatz von Akkus hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Minelab keine Wartungs- und Reparaturservice in Deutschland unterhält. Der Auftragnehmer hat damit die regelmäßige, zweimal jährlich notwendige Wartung und laufende Reparaturen der Sonden zu organisieren, durchzuführen und zu dokumentieren. Grundlage dafür ist eine Schulung, die durch den Auftraggeber angeboten wird (siehe Kapitel in der Leistungsbeschreibung). Für alle Räumteams ist ein Ansprechpartner oder ein Reparatur-Team festzulegen.
Aufnahme der Arbeiten
Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbereitungszeit, hier insbesondere der Beschaffung der Minelab-Sonden wird davon ausgegangen, dass die Geländearbeiten ab Mitte August 2021 beginnen können. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung des Räumpersonals in die Sonden-, Sondier- und Arbeitstechnik ist von einem schrittweisen Aufbau des eigentlichen Räumpersonals auszugehen.
Es ist vorgesehen, dass die Arbeiten in folgender Reihenfolge aufgenommen werden:
Los 3 Beginn Baustelleneinrichtung ab 20.07.2021, Betriebsfertige Abnahme am 31.07.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 03.08.2021
Abschluss der Einarbeitung am 28.08.2021
Los 1 Beginn Baustelleneinrichtung ab 10.08.2021, Betriebsfertige Abnahme am 28.08.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 31.08.2021
Abschluss der Einarbeitung am 09.10.2021
Los 2 Beginn Baustelleneinrichtung ab 21.09.2021, Betriebsfertige Abnahme am 09.10.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 12.10.2021
Abschluss der Einarbeitung am 20.11.2021
Die Termine für die Abnahme der Baustelleneinrichtung und für den Abschluss der Einarbeitung sind bindende Vertragstermine.
Sofern es die äußeren Umstände zulassen, können die dargestellten Zeiträume im Einvernehmen mit den Auftragnehmern verkürzt werden.
1. Begleitend können Kampfmittelräumungen auf Betriebswegen und Brandschutzstreifen notwendig werden. Bedarfsweise können weitere Flächen in die Arbeiten integriert werden.
2. In Abstimmung mit der Auftraggeberin ist eine Personal- und Geräteaufstockung möglich.
3. Personalreduzierung zum Ende der Räumarbeiten.
Mit fortschreitender Räumung wird sich die zu räumende Fläche absolut verringern. Aufgrund der Lage der einzelnen Räumflächen zueinander können sich deren Abstände mit der Folge verringern, dass die Sicherheitsabstände nicht mehr eingehalten werden können. Dies wird dazu führen, dass zum Ende der Kampfmittelräumung nicht mehr mit der vollen Personalstärke gearbeitet werden kann.
Bedarfsweise behält sich der Auftraggeber vor, eine sukzessive Verringerung der Personalstärke von den Auftragnehmern zu fordern. Aufgrund der bereits hier dargelegten Abschichtung kann der Auftraggeber keine veränderten Einheitspreise oder angepasste Vergütungen fordern.
Diese Regelung gilt für alle Lose.
4. Auf gesonderte Anforderung sind zeitweise bereitzustellen bzw. zu liefern und vorzuhalten:
Vermessungsingenieur oder -techniker für die Unterstützung der Räumstelle bei besonderen Vermessungsaufgaben
Magnetik-Array, geschoben oder gezogen (firmeneigen) gem. BFR KMR TS-9.3.9, 5-Kanal, Spurabstand 0,25 m, Dynamikbereich ± 10 000 nT, mit digitaler Ortsreferenzierung mittels RTK-DGPS-System.
TDEM-System (firmeneigen) gem. BFR KMR TS-9.3.11, Fläche der Spulen 0,25 m2 ± 0,1 m2, mind. 3 Zeitfenster, mit digitaler Ortsreferenzierung mittels RTK-DGPS-System.
Zuschlagskriterien
1. Zuschlagskriterium:
Angebotspreis mit 60 % Gewichtung, maximale Punktzahl 60
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus den nachgerechneten Einheitspreisen (netto) aus dem Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Gesamtsumme (netto) wird jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Berechnung der Punktzahl = (2 x Angebot niedrigste Gesamtsumme - Gesamtsumme des Angebots): Angebot niedrigste Gesamtsumme x max. Punktzahl Gesamtsumme.
Bewertungsmethode:
Die niedrigste Gesamtsumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Gesamtsumme werden 0 Punkte vergeben.
Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
Erfahrungen der qualifizierten Beschäftigten im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, Gewichtung 20 % - maximale Punktzahl 20
Für eine sichere, insbesondere aber effektive und damit wirtschaftliche Leistungsausführung sind insbesondere spezifische Fachkenntnisse im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde wesentlich. Die Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, hat erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
2.1 Bewertung:
Die Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen betriebsangehörigen, fachtechnischen Aufsichtspersonen („Truppführer“) mit gültigem Befähigungsschein nach § 20 SprengG sowie Räumarbeiter mit einer Erfahrung im Umgang mit der Minelab F- 3 Sonde von mindestens 2 Monaten wird wie folgt nach Punkten bewertet (Gesamtzahl aus der Summe der beiden Personengruppen):
— Mehr als 40 Personen = 20 Punkte
— 37 bis einschl. 40 Personen = 18 Punkte
— 33 bis einschl. 36 Personen = 16 Punkte
— 29 bis einschl. 32 Personen = 14 Punkte
— 25 bis einschl. 28 Personen = 12 Punkte
— 21 bis einschl. 24 Personen = 10 Punkte
— 17 bis einschl. 20 Personen = 8 Punkte
— 13 bis einschl. 16 Personen = 6 Punkte
— 9 bis einschl. 12 Personen = 4 Punkte
— 5 bis einschl. 8 Personen = 2 Punkte
— 0 bis einschl. 4 Personen = 0 Punkte
Als vorläufiges Nachweismittel reichen die Bieter eine Eigenerklärung (Vordruck) mit dem Angebot ein.
3. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
Referenz zu durchgeführtem Projekt der Räumung von Streumunitionsrück- ständen im Sinne der Oslo-Konvention in den letzten 5 Jahren, Gewichtung 20 % - maximale Punktzahl 20
Das Referenzprojekt wird auftragsbezogen als Zuschlagskriterium in Punkten bewertet (hierzu kann auch eine Referenz aus der Eigenerklärung zur Eignung herangezogen werden).
3.1 Bewertung:
— Die Referenz zum durchgeführten Projekt wird mit folgenden Punkten bewertet (im Sinne der Oslo-Konvention wird unter Streumunition Munition verstanden, die nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt und eingesetzt wurde):Projekt über einen Zeitraum von mindestens 24 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 20 Punkte
— Projekt über einen Zeitraum von mindestens 18 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 15 Punkte
— Projekt über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 10 Punkte
— Projekt über einen Zeitraum von mindestens 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 5 Punkte
— kein Projekt bzw. nur Projekte mit weniger als 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) ausgeführt = 0 Punkte
Die Bieter beschreiben in einer Tabelle das zu bewertende Referenzprojekt.
Kann kein Referenzprojekt in der Räumung von Streumunitionsrückständen im Sinne der Oslo-Konvention nachgewiesen werden, wird das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet. Das Angebot verbleibt aber in der Wertung.
Sind mehrere Referenzprojekte vorhanden, können sie in einer separaten Anlage in entsprechenden Tabellen dargestellt werden.
Gewertet wird die Referenz, die nach der o.g. Bewertungsmethode die meisten Punkte erlangt.
Bewertungsmethode für alle Zuschlagskriterien:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese errechnet sich aus
1. der gewichteten Punktzahl aus dem Preis +
2. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 2. +
3. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 3. Gleichstand
Bei Punktgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der eine höhere Punktzahl bei den Qualitätskriterien erreicht hat. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.
Zuschlagslimitierung
Angebote können auf ein, zwei oder alle drei Lose abgeben werden. Jeder erfolgreiche Bieter kann mit nur einem Los beauftragt werden. Damit werden insgesamt 3 verschiedene Bieter beauftragt. Je Los wird der bestplatzierte Bieter beauftragt.
Steht ein Bieter bei zwei oder drei Losen an erster Stelle, so erhält er den Auftrag für das Los mit dem größeren Auftragsvolumen. Bei den nachfolgenden Losen werden die Aufträge an den nächstbesten Bieter nach gleichem Schema vergeben. Rangfolge der Größe der Auftragsvolumina:
Los 1 KMR mit 83 Personen = Rang 1
Los 2 KMR mit 72 Personen = Rang 2
Los 3 KMR mit 46 Personen = Rang 3
Die AGin führt vor Arbeitsbeginn eine Belehrung für die von allen Beschäftigten zu unterschreibende Verpflichtungserklärung durch. Hier wird insbesondere auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei der unautorisierten Weitergabe von räumstellenbezogenen Informationen und Fotografien hingewiesen.
Kampfmittelräumung mit 72 Personen Räumpersonal + 10 % Personalreserve = 80 Personen
Liegenschaft Wittstock - ehem. Truppenübungs- und Bombenabwurfplatz Kyritz-Ruppiner-Heide, ca. 15 km südöstlich von Wittstock im Bundesland Brandenburg
Die Liegenschaft Wittstock wurde zum 01.10.2011 von der Bundeswehr in das Ressortvermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abgegeben.
Für eine etwa 1.100 ha große Teilfläche der Liegenschaft Wittstock besteht ein Kampfmittelverdacht durch sog. Streumunition. Die Streumunition ist nach der „Oslo-Konvention“ geächtet. Deutschland hat sich der Oslo-Konvention unterworfen. Damit ist die Beseitigung der Streumunition auf der Liegenschaft Wittstock notwendig.
Durch die seit 2017 laufende Kampfmittelräumung konnten etwa 350 ha Verdachtsfläche geräumt werden. Für die verbleibenden 750 ha Streumunitionsverdachtsfläche werden hiermit die notwendigen Räumarbeiten für den Zeitraum 2021 bis 2025 als Rahmenvereinbarung in 3 Losen ausgeschrieben. Es ist beabsichtigt, das jeweilige Los im Namen und für Rechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist folgende Stelle der Auftraggeberin berechtigt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, Bundesforstbetrieb Westbrandenburg, Berliner Straße 98 - 101, 14467 Potsdam.
Die Kampfmittelräumung wird zum überwiegenden Teil als vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung mit geringumfänglichem Baggereinsatz erfolgen. In Teilflächen kann eine Volumenräumung erforderlich werden.
Neben den eigentlichen Kampfmittelräumungen sind die notwendigen Vor-, Nach- und Nebenleistungen zu erbringen.
Die Auftragnehmer führen in den Jahren 2021 bis 2025 die Streumunitionsräumungen aus und stellen dafür Personal, Geräte und Material.
Die zu erbringenden Leistungen können dem Grunde nach definiert werden. Eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Flächen, dem dort vorliegenden Kampfmittelinventar, den Belastungsklassen etc. ist derzeit und auch in Zukunft nicht möglich.
Die in den jeweiligen Losen 1 bis 3 definierte Anzahl von Personen und die damit zusammenhängende Geräteausstattung ist als Mindestzahl zu verstehen, die dauerhaft und unterbrechungsfrei auf der Räumstelle einzusetzen sind.
In Abstimmung mit der Auftraggeberin ist eine Personal- und Geräteaufstockung möglich. Mindermengen bei einsatzfähigen Personal und Baugeräten sind nicht zulässig.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
· Der Einsatz von qualifiziertem Personal von mindestens 72 Personen- + 10 % Personalreserve = 80 Personen. Die Anzahl an Personen ist eine Mindestanforderung.
· Sondiertechnik, insbesondere Minelab F3L-UXO Sonde
· stationäre Baustelleneinrichtung
· mobile Baustelleneinrichtung
· Baumaschineneinsatz
· Geräte für Freischnittarbeiten
· persönliche Schutzausrüstung
· Informationsmaterialien „Kampfmittel“
· Ausrüstung für die Dokumentation
Nutzungsvorgabe der Sondiertechnik „Minelab F3L-UXO“ aufgrund spezifischer Aufgabenstellung und spezieller Bedingungen.
Ein Feldversuch auf der Streumunitionsverdachtsfläche hat ergeben, dass die geforderte maximale Differenzierbarkeit von ShOAB-0,5 und für die typischen Splitter u.a. Kleinschrott auf den Verdachtsflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock mit dem Gerät Minelab F3 UXO am besten erreicht wird. Daher wird als Hauptdetektionsgerät zwingend die Minelab F3L-UXO Sonde zur Verwendung festgelegt.
Die Beschaffung kann nur über den Hersteller in Australien erfolgen. Aus diesem Grunde sind zusätzlich zu den eigentlichen Sonden die empfindlichen Sondenteller sowie ganze Sätze von Ersatzteilen zum Austausch vorzuhalten. Bei der Beschaffung sind die Transport-, Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer zu berücksichtigen. Es wird auf einen relativ zu Passivsonden hohen Verbrauch an Batterien bzw. Einsatz von Akkus hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Minelab keine Wartungs- und Reparaturservice in Deutschland unterhält. Der Auftragnehmer hat damit die regelmäßige, zweimal jährlich notwendige Wartung und laufende Reparaturen der Sonden zu organisieren, durchzuführen und zu dokumentieren. Grundlage dafür ist eine Schulung, die durch den Auftraggeber angeboten wird (siehe Kapitel in der Leistungsbeschreibung). Für alle Räumteams ist ein Ansprechpartner oder ein Reparatur-Team festzulegen.
Aufnahme der Arbeiten
Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbereitungszeit, hier insbesondere der Beschaffung der Minelab-Sonden wird davon ausgegangen, dass die Geländearbeiten ab Mitte August 2021 beginnen können. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung des Räumperso-nals in die Sonden-, Sondier- und Arbeitstechnik ist von einem schrittweisen Aufbau des eigentlichen Räumpersonals auszugehen.
Es ist vorgesehen, dass die Arbeiten in folgender Reihenfolge aufgenommen werden:
Los 3 Beginn Baustelleneinrichtung ab 20.07.2021, Betriebsfertige Abnahme am 31.07.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 03.08.2021
Abschluss der Einarbeitung am 28.08.2021
Los 1 Beginn Baustelleneinrichtung ab 10.08.2021, Betriebsfertige Abnahme am 28.08.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 31.08.2021
Abschluss der Einarbeitung am 09.10.2021
Los 2 Beginn Baustelleneinrichtung ab 21.09.2021, Betriebsfertige Abnahme am 09.10.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 12.10.2021
Abschluss der Einarbeitung am 20.11.2021
Die Termine für die Abnahme der Baustelleneinrichtung und für den Abschluss der Einarbeitung sind bindende Vertragstermine.
Sofern es die äußeren Umstände zulassen, können die dargestellten Zeiträume im Einvernehmen mit den Auftragnehmern verkürzt werden.
1. Begleitend können Kampfmittelräumungen auf Betriebswegen und Brandschutzstreifen notwendig werden. Bedarfsweise können weitere Flächen in die Arbeiten integriert werden.
2. In Abstimmung mit der Auftraggeberin ist eine Personal- und Geräteaufstockung möglich.
3. Personalreduzierung zum Ende der Räumarbeiten
Mit fortschreitender Räumung wird sich die zu räumende Fläche absolut verringern. Aufgrund der Lage der einzelnen Räumflächen zueinander können sich deren Abstände mit der Folge verringern, dass die Sicherheitsabstände nicht mehr eingehalten werden können. Dies wird dazu führen, dass zum Ende der Kampfmittelräumung nicht mehr mit der vollen Personalstärke gearbeitet werden kann.
Bedarfsweise behält sich der Auftraggeber vor, eine sukzessive Verringerung der Personalstärke von den Auftragnehmern zu fordern. Aufgrund der bereits hier dargelegten Abschichtung kann der Auftraggeber keine veränderten Einheitspreise oder angepasste Vergütungen fordern.
Diese Regelung gilt für alle Lose.
4. Auf gesonderte Anforderung sind zeitweise bereitzustellen bzw. zu liefern und vorzuhalten:
Vermessungsingenieur oder -techniker für die Unterstützung der Räumstelle bei besonderen Vermessungsaufgaben
Magnetik-Array, geschoben oder gezogen (firmeneigen) gem. BFR KMR TS-9.3.9, 5-Kanal, Spurabstand 0,25 m, Dynamikbereich ± 10.000 nT, mit digitaler Ortsreferenzierung mittels RTK-DGPS-System
TDEM-System (firmeneigen) gem. BFR KMR TS-9.3.11, Fläche der Spulen 0,25 m2 ± 0,1 m2, mind. 3 Zeitfenster, mit digitaler Ortsreferenzierung mittels RTK-DGPS-System
Zuschlagskriterien
1. Zuschlagskriterium:
Angebotspreis mit 60 % Gewichtung, maximale Punktzahl 60
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus den nachgerechneten Einheitspreisen (netto) aus dem Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Gesamtsumme (netto) wird jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Berechnung der Punktzahl = (2 x Angebot niedrigste Gesamtsumme - Gesamtsumme des Angebots): Angebot niedrigste Gesamtsumme x max. Punktzahl Gesamtsumme.
Bewertungsmethode:
Die niedrigste Gesamtsumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Gesamtsumme werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
Erfahrungen der qualifizierten Beschäftigten im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, Gewichtung 20 % - maximale Punktzahl 20
Für eine sichere, insbesondere aber effektive und damit wirtschaftliche Leistungsausführung sind insbesondere spezifische Fachkenntnisse im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde wesentlich. Die Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, hat erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
2.1 Bewertung:
Die Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen betriebsangehörigen, fachtechnischen Aufsichtspersonen („Truppführer“) mit gültigem Befähigungsschein nach § 20 SprengG sowie Räumarbeiter mit einer Erfahrung im Umgang mit der Minelab F- 3 Sonde von mindestens 2 Monaten wird wie folgt nach Punkten bewertet (Gesamtzahl aus der Summe der beiden Personengruppen):
Mehr als 31 Personen = 20 Punkte
29 bis einschl. 31 Personen = 18 Punkte
26 bis einschl. 28 Personen = 16 Punkte
23 bis einschl. 25 Personen = 14 Punkte
20 bis einschl. 22 Personen = 12 Punkte
17 bis einschl. 19 Personen = 10 Punkte
14 bis einschl. 16 Personen = 8 Punkte
11 bis einschl. 13 Personen = 6 Punkte
8 bis einschl. 10 Personen = 4 Punkte
5 bis einschl. 7 Personen = 2 Punkt
0 bis einschl. 4 Personen = 0 Punkte
Als vorläufiges Nachweismittel reichen die Bieter eine Eigenerklärung (Vordruck) mit dem Angebot ein.
3. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
3.1 Referenz zu durchgeführtem Projekt der Räumung von Streumunitionsrück-ständen im Sinne der Oslo-Konvention in den letzten 5 Jahren, Gewichtung 20 %, maximale Punktzahl 20
Das Referenzprojekt wird auftragsbezogen als Zuschlagskriterium in Punkten bewertet (hierzu kann auch eine Referenz aus der Eigenerklärung zur Eignung herangezogen werden).
Bewertung:
Die Referenz zum durchgeführten Projekt wird mit folgenden Punkten bewertet (im Sinne der Oslo-Konvention wird unter Streumunition Munition verstanden, die nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt und eingesetzt wurde):
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 24 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 20 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 18 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 15 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 10 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 5 Punkte
Kein Projekt bzw. nur Projekte mit weniger als 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) ausgeführt = 0 Punkte
Die Bieter beschreiben in einer Tabelle das zu bewertende Referenzprojekt.
Kann kein Referenzprojekt in der Räumung von Streumunitionsrückständen im Sinne der Oslo-Konvention nachgewiesen werden, wird das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet. Das Angebot verbleibt aber in der Wertung.
Sind mehrere Referenzprojekte vorhanden, können sie in einer separaten Anlage in entsprechenden Tabellen dargestellt werden.
Gewertet wird die Referenz, die nach der o.g. Bewertungsmethode die meisten Punkte erlangt.
Bewertungsmethode für alle Zuschlagskriterien:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese errechnet sich aus
1. der gewichteten Punktzahl aus dem Preis +
2. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 2. +
3. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 3. Gleichstand
Bei Punktgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der eine höhere Punktzahl bei den Qualitätskriterien erreicht hat. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.
Zuschlagslimitierung
Angebote können auf ein, zwei oder alle drei Lose abgeben werden. Jeder erfolgreiche Bieter kann mit nur einem Los beauftragt werden. Damit werden insgesamt 3 verschiedene Bieter beauftragt. Je Los wird der bestplatzierte Bieter beauftragt.
Steht ein Bieter bei zwei oder drei Losen an erster Stelle, so erhält er den Auftrag für das Los mit dem größeren Auftragsvolumen. Bei den nachfolgenden Losen werden die Aufträge an den nächstbesten Bieter nach gleichem Schema vergeben. Rangfolge der Größe der Auftragsvolumina:
Los 1 KMR mit 83 Personen = Rang 1
Los 2 KMR mit 72 Personen = Rang 2
Los 3 KMR mit 46 Personen = Rang 3
Die AGin führt vor Arbeitsbeginn eine Belehrung für die von allen Beschäftigten zu unterschreibende Verpflichtungserklärung durch. Hier wird insbesondere auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei der unautorisierten Weitergabe von räumstellenbezogenen Informationen und Fotografien hingewiesen.
Kampfmittelräumung mit 46 Personen Räumpersonal + 10 % Personalreserve = 51 Personen. Die Anzahl an Personen ist eine Mindestanforderung
Liegenschaft Wittstock - ehem. Truppenübungs- und Bombenabwurfplatz Kyritz-Ruppiner-Heide, ca. 15 km südöstlich von Wittstock im Bundesland Brandenburg
Die Liegenschaft Wittstock wurde zum 01.10.2011 von der Bundeswehr in das Ressortvermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abgegeben.
Für eine etwa 1.100 ha große Teilfläche der Liegenschaft Wittstock besteht ein Kampfmittelverdacht durch sog. Streumunition. Die Streumunition ist nach der „Oslo-Konvention“ geächtet. Deutschland hat sich der Oslo-Konvention unterworfen. Damit ist die Beseitigung der Streumunition auf der Liegenschaft Wittstock notwendig.
Durch die seit 2017 laufende Kampfmittelräumung konnten etwa 350 ha Verdachtsfläche geräumt werden. Für die verbleibenden 750 ha Streumunitionsverdachtsfläche werden hiermit die notwendigen Räumarbeiten für den Zeitraum 2021 bis 2025 als Rahmenvereinbarung in 3 Losen ausgeschrieben. Es ist beabsichtigt, das jeweilige Los im Namen und für Rechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist folgende Stelle der Auftraggeberin berechtigt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, Bundesforstbetrieb Westbrandenburg, Berliner Straße 98 - 101, 14467 Potsdam.
Die Kampfmittelräumung wird zum überwiegenden Teil als vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung mit geringumfänglichem Baggereinsatz erfolgen. In Teilflächen kann eine Volumenräumung erforderlich werden.
Neben den eigentlichen Kampfmittelräumungen sind die notwendigen Vor-, Nach- und Nebenleistungen zu erbringen.
Die Auftragnehmer führen in den Jahren 2021 bis 2025 die Streumunitionsräumungen aus und stellen dafür Personal, Geräte und Material.
Die zu erbringenden Leistungen können dem Grunde nach definiert werden. Eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Flächen, dem dort vorliegenden Kampfmittelinventar, den Belastungsklassen etc. ist derzeit und auch in Zukunft nicht möglich.
Die in den jeweiligen Losen 1 bis 3 definierte Anzahl von Personen und die damit zusammenhängende Geräteausstattung ist als Mindestzahl zu verstehen, die dauerhaft und unterbrechungsfrei auf der Räumstelle einzusetzen sind.
In Abstimmung mit der Auftraggeberin ist eine Personal- und Geräteaufstockung möglich. Mindermengen bei einsatzfähigen Personal und Baugeräten sind nicht zulässig.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
· Der Einsatz von qualifiziertem Personal von mindestens 46 Personen- + 10 % Personalreserve (= 51 Personen) ist einzukalkulieren.
· Sondiertechnik, insbesondere Minelab F3L-UXO Sonde
· stationäre Baustelleneinrichtung
· mobile Baustelleneinrichtung
· Baumaschineneinsatz
· Geräte für Freischnittarbeiten
· persönliche Schutzausrüstung
· Informationsmaterialien „Kampfmittel“
· Ausrüstung für die Dokumentation
Nutzungsvorgabe der Sondiertechnik „Minelab F3L-UXO“ aufgrund spezifischer Aufgabenstellung und spezieller Bedingungen.
Ein Feldversuch auf der Streumunitionsverdachtsfläche hat ergeben, dass die geforderte maximale Differenzierbarkeit von ShOAB-0,5 und für die typischen Splitter u.a. Kleinschrott auf den Verdachtsflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock mit dem Gerät Minelab F3 UXO am besten erreicht wird. Daher wird als Hauptdetektionsgerät zwingend die Minelab F3L-UXO Sonde zur Verwendung festgelegt.
Die Beschaffung kann nur über den Hersteller in Australien erfolgen. Aus diesem Grunde sind zusätzlich zu den eigentlichen Sonden die empfindlichen Sondenteller sowie ganze Sätze von Ersatzteilen zum Austausch vorzuhalten. Bei der Beschaffung sind die Transport-, Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer zu berücksichtigen. Es wird auf einen relativ zu Passivsonden hohen Verbrauch an Batterien bzw. Einsatz von Akkus hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Minelab keine Wartungs- und Reparaturservice in Deutschland unterhält. Der Auftragnehmer hat damit die regelmäßige, zweimal jährlich notwendige Wartung und laufende Reparaturen der Sonden zu organisieren, durchzuführen und zu dokumentieren. Grundlage dafür ist eine Schulung, die durch den Auftraggeber angeboten wird (siehe Kapitel in der Leistungsbeschreibung). Für alle Räumteams ist ein Ansprechpartner oder ein Reparatur-Team festzulegen.
Aufnahme der Arbeiten
Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbereitungszeit, hier insbesondere der Beschaffung der Minelab-Sonden wird davon ausgegangen, dass die Geländearbeiten ab Mitte August 2021 beginnen können. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung des Räumpersonals in die Sonden-, Sondier- und Arbeitstechnik ist von einem schrittweisen Aufbau des eigentlichen Räumpersonals auszugehen.
Es ist vorgesehen, dass die Arbeiten in folgender Reihenfolge aufgenommen werden:
Los 3 Beginn Baustelleneinrichtung ab 20.07.2021, Betriebsfertige Abnahme am 31.07.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 03.08.2021
Abschluss der Einarbeitung am 28.08.2021
Los 1 Beginn Baustelleneinrichtung ab 10.08.2021, Betriebsfertige Abnahme am 28.08.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 31.08.2021
Abschluss der Einarbeitung am 09.10.2021
Los 2 Beginn Baustelleneinrichtung ab 21.09.2021, Betriebsfertige Abnahme am 09.10.2021
Beginn Personalzufuhr und Einarbeitung ab 12.10.2021
Abschluss der Einarbeitung am 20.11.2021
Die Termine für die Abnahme der Baustelleneinrichtung und für den Abschluss der Einarbeitung sind bindende Vertragstermine.
Sofern es die äußeren Umstände zulassen, können die dargestellten Zeiträume im Einvernehmen mit den Auftragnehmern verkürzt werden.
1. Begleitend können Kampfmittelräumungen auf Betriebswegen und Brandschutzstreifen notwendig werden. Bedarfsweise können weitere Flächen in die Arbeiten integriert werden.
2. In Abstimmung mit der Auftraggeberin ist eine Personal- und Geräteaufstockung möglich.
3. Personalreduzierung zum Ende der Räumarbeiten
Mit fortschreitender Räumung wird sich die zu räumende Fläche absolut verringern. Aufgrund der Lage der einzelnen Räumflächen zueinander können sich deren Abstände mit der Folge verringern, dass die Sicherheitsabstände nicht mehr eingehalten werden können. Dies wird dazu füh-ren, dass zum Ende der Kampfmittelräumung nicht mehr mit der vollen Personalstärke gearbeitet werden kann.
Bedarfsweise behält sich der Auftraggeber vor, eine sukzessive Verringerung der Personalstärke von den Auftragnehmern zu fordern. Aufgrund der bereits hier dargelegten Abschichtung kann der Auftraggeber keine veränderten Einheitspreise oder angepasste Vergütungen fordern.
Diese Regelung gilt für alle Lose.
4. Auf gesonderte Anforderung sind zeitweise bereitzustellen bzw. zu liefern und vorzuhalten:
Vermessungsingenieur oder -techniker für die Unterstützung der Räumstelle bei besonderen Vermessungsaufgaben
Magnetik-Array, geschoben oder gezogen (firmeneigen) gem. BFR KMR TS-9.3.9, 5-Kanal, Spurabstand 0,25 m, Dynamikbereich ± 10.000 nT, mit digitaler Ortsreferenzierung mittels RTK-DGPS-System
TDEM-System (firmeneigen) gem. BFR KMR TS-9.3.11, Fläche der Spulen 0,25 m2 ± 0,1 m2, mind. 3 Zeitfenster, mit digitaler Ortsreferenzierung mittels RTK-DGPS-System
Zuschlagskriterien
1.´Zuschlagskriterium:
Angebotspreis mit 60 % Gewichtung, maximale Punktzahl 60
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus den nachgerechneten Einheitspreisen (netto) aus dem Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingungen.
1.1 Bewertung:
Die angebotene Gesamtsumme (netto) wird jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Berechnung der Punktzahl = (2 x Angebot niedrigste Gesamtsumme - Gesamtsumme des Angebots): Angebot niedrigste Gesamtsumme x max. Punktzahl Gesamtsumme.
Bewertungsmethode:
Die niedrigste Gesamtsumme erhält die volle Punktzahl. Für das Zweifache dieser Gesamtsumme werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
Erfahrungen der qualifizierten Beschäftigten im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, Gewichtung 20 % - maximale Punktzahl 20
Für eine sichere, insbesondere aber effektive und damit wirtschaftliche Leistungsausführung sind insbesondere spezifische Fachkenntnisse im Umgang mit der Minelab F-3 Sonde wesentlich. Die Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, hat erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
2.1 Bewertung:
Die Anzahl der zum Einsatz vorgesehenen betriebsangehörigen, fachtechnischen Aufsichtspersonen („Truppführer“) mit gültigem Befähigungsschein nach § 20 SprengG sowie Räumarbeiter mit einer Erfahrung im Umgang mit der Minelab F- 3 Sonde von mindestens 2 Monaten wird wie folgt nach Punkten bewertet (Gesamtzahl aus der Summe der beiden Personengruppen):
Mehr als 21 Personen = 20 Punkte
20 bis einschl. 21 Personen = 18 Punkte
18 bis einschl. 19 Personen = 16 Punkte
16 bis einschl. 17 Personen = 14 Punkte
14 bis einschl. 15 Personen = 12 Punkte
12 bis einschl. 13 Personen = 10 Punkte
10 bis einschl. 11 Personen = 8 Punkte
8 bis einschl. 9 Personen = 6 Punkte
6 bis einschl. 7 Personen = 4 Punkte
4 bis einschl. 5 Personen = 2 Punkte
0 bis einschl. 3 Personen = 0 Punkte
Als vorläufiges Nachweismittel reichen die Bieter eine Eigenerklärung (Vordruck) mit dem Angebot ein.
3. Zuschlagskriterium (Qualitätskriterium):
Referenz zu durchgeführtem Projekt der Räumung von Streumunitionsrückständen im Sinne der Oslo-Konvention in den letzten 5 Jahren, Gewichtung 20 % - maximale Punktzahl 20
Das Referenzprojekt wird auftragsbezogen als Zuschlagskriterium in Punkten bewertet (hierzu können auch eine Referenz aus der Eigenerklärung zur Eignung herangezogen werden).
3.1 Bewertung:
Die Referenz zum durchgeführten Projekt wird mit folgenden Punkten bewertet (im Sinne der Oslo-Konvention wird unter Streumunition Munition verstanden, die nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt und eingesetzt wurde):
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 24 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 20 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 18 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 15 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 10 Punkte
Projekt über einen Zeitraum von mindestens 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) durchgeführt = 5 Punkte
Kein Projekt bzw. nur Projekte mit weniger als 4 Monate unterbrechungsfreier Ausführungsdauer innerhalb der Jahre 2016 bis 2020 (jeweils einschließlich) ausgeführt = 0 Punkte
Die Bieter beschreiben in einer Tabelle das zu bewertende Referenzprojekt.
Kann kein Referenzprojekt in der Räumung von Streumunitionsrückständen im Sinne der Oslo-Konvention nachgewiesen werden, wird das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet. Das Angebot verbleibt aber in der Wertung.
Sind mehrere Referenzprojekte vorhanden, können sie in einer separaten Anlage in entsprechenden Tabellen dargestellt werden. Gewertet wird die Referenz, die nach der o.g. Bewertungsmethode die meisten Punkte erlangt.
Bewertungsmethode für alle Zuschlagskriterien:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese errechnet sich aus
1. der gewichteten Punktzahl aus dem Preis +
2. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 2. +
3. der gewichteten Punktzahl aus dem Zuschlagskriterium 3. Gleichstand
Bei Punktgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der eine höhere Punktzahl bei den Qualitätskriterien erreicht hat. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.
Zuschlagslimitierung
Angebote können auf ein, zwei oder alle drei Lose abgeben werden. Jeder erfolgreiche Bieter kann mit nur einem Los beauftragt werden. Damit werden insgesamt 3 verschiedene Bieter beauftragt. Je Los wird der bestplatzierte Bieter beauftragt.
Steht ein Bieter bei zwei oder drei Losen an erster Stelle, so erhält er den Auftrag für das Los mit dem größeren Auftragsvolumen. Bei den nachfolgenden Losen werden die Aufträge an den nächstbesten Bieter nach gleichem Schema vergeben. Rangfolge der Größe der Auftragsvolumina:
Los 1 KMR mit 83 Personen = Rang 1
Los 2 KMR mit 72 Personen = Rang 2
Los 3 KMR mit 46 Personen = Rang 3
Die AGin führt vor Arbeitsbeginn eine Belehrung für die von allen Beschäftigten zu unterschreibende Verpflichtungserklärung durch. Hier wird insbesondere auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei der unautorisierten Weitergabe von räumstellenbezogenen Informationen und Fotografien hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kampfmittelräumung mit 83 Personen Räumpersonal + 10 % Personalreserve = 92 Personen
Ort: Brandenburg
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kampfmittelräumung mit 72 Personen Räumpersonal + 10 % Personalreserve = 80 Personen
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kampfmittelräumung mit 46 Personen Räumpersonal + 10 % Personalreserve = 51 Personen. Die Anzahl an Personen ist eine Mindestanforderung
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online. de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ VHB 613 ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt VHB 234 in gleicher Form sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt VHB 124 vorzulegen.
3. Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genanntenTermin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Nicht nachgefordert werden:
Ausgefülltes Angebotsschreiben (VHB 613);
Leistungsverzeichnis je angebotenes Los mit den angebotenen Preisen (alle EP müssen ausgefüllt sein);
Ausgefüllter Vordruck “Zuschlagskriterien und deren Bewertung”
Je angebotenes Los; ausgefüllter Vordruck “Eigenerklärung Personal” zu den Eignungskriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Je angebotenes Los; ausgefüllter Vordruck “Eigenerklärung Sondiertechnik” zu den Eignungskriterien der Sondier- und Vermessungstechnik
Je angebotenes Los; sofern Bietergemeinschaften bieten: VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
Sofern Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) / Eignungsleihe gemeldet werden:
Vordruck „Erklärungen Unterauftragnehmer Eignungsleihe“ ausgefüllt inklusive der Verpflichtungserklärung je Unterauftragnehmer mit Angebot. je Los.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anhang Datenschutz-Info) vor Angebotsabgabe zu übermitteln.
In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform oder per Mail an [gelöscht] zu stellen sind, endet am 25.03.2020, 12.00 Uhr.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform oder per Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Preisnachlässe:
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben (Formblatt 613) bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de