Mieterberatung in sozialen Erhaltungsgebieten Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2021_Stadt1_04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mieterberatung in sozialen Erhaltungsgebieten
Mieterberatungsleistung in den 5 sozialen Erhaltungsgebieten Birkenstraße, Waldstraße, Leopoldplatz, Seestraße und Sparrplatz des Bezirks Mitte von Berlin.
Mieterberatung für Mietparteien, die vom § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB berührt werden.
Hinweis: Bei der Mieterberatung handelt es sich nicht um eine Mietrechtsberatung i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches.
Stadtraum Moabit
Bezirk Mitte von Berlin
Für den Stadtraum Moabit, soll eine Mieterberatung eingerichtet werden. Das umfasst die Aufgaben:
— Mieterberatung für Mietparteien, die vom § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB berührt werden,
— Prüfung durch Besichtigung i. S. d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB,
— Allgemeine Informationen der Mietparteien in den sozialen Erhaltungsgebieten,
— Abstimmung mit dem AG sowie Berichterstattung,
— Sozialplanverfahren gemäß § 180 BauGB (Sonderleistung).
Optionale jährliche Verlängerung bis maximal 31.12.2025.
Optionale jährliche Verlängerung bis maximal 31.12.2025.
Los 2 Stadtraum Wedding
Bezirk Mitte von Berlin
Für den Stadtraum Wedding, soll eine Mieterberatung eingerichtet werden.
Das umfasst die Aufgaben:
— Mieterberatung für Mietparteien, die vom § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB berührt werden,
— Prüfung durch Besichtigung i. S. d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB,
— Allgemeine Informationen der Mietparteien in den sozialen Erhaltungsgebieten,
— Abstimmung mit dem AG sowie Berichterstattung,
— Sozialplanverfahren gemäß § 180 BauGB (Sonderleistung).
Optionale jährliche Verlängerung bis maximal 31.12.2025.
Optionale jährliche Verlängerung bis maximal 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bieter und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausländische Bieter und Bieterinnen / Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung und Wohnen oder gleichwertiger Eintrag bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärungen gem. Formular Wirt-124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) nachzuweisen.
Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
— Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung,
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern,
— Gewerbeanmeldung.
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Deckungsnummern gem. § 6 des Vertrages bzw. Erklärung über die Bereitstellung im Auftragsfall.
2. Angabe der Umsätze bei vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre (sollte ein Unternehmen seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Dies ist unter Angabe des Gründungszeitpunktes gesondert zu erklären).
Zu 1. Die Deckungssummen betragen:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
1. Berufliche Qualifikation der Leistungserbringer / Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Bescheinigung über die berufliche Befähigung),
2. Selbstdarstellung (Exposé) des Büros mit Angaben zu Personal (Anzahl der Beschäftigten) und Büroausstattung,
3. Referenzen über vergleichbare, gleichwertige Leistungen (nach Art + Umfang) der letzten 3 Jahre, unter Angabe der privaten und öffentlichen Auftraggeber, Wert der Leistung, Erbringungszeitpunkt,
4. Bürostandort oder Bereitschaft der Anmietung von Räumlichkeiten in angemessener Entfernung zum Auftragsort: Auftragsort muss in ca. 30 min vom Bürostandort mit ÖPNV oder anderen geeigneten Verkehrsmitteln erreichbar sein. Bei vorhandenem Bürostandort Nachweis in Benennung der Büroadresse. Bei noch nicht vorhandenem Bürostandort Erklärung der Bereitschaft der Anmietung von Räumlichkeiten.
Zu 4. Der Auftragsort muss in ca. 30 min vom Bürostandort mit ÖPNV oder anderen geeigneten Verkehrsmittel erreichbar sein.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
— Wirt-214 BVB Mindeststundenentgelt,
— Wirt-2141 BVB Frauenförderung,
— Wirt-2143 BVB Verhinderung von Benachteiligungen,
— Wirt-2144-Teil-B BVB Kontrolle_Sanktionen,
— Anlage 3 Leistungen Los 1 Moabit 2022,
— Anlage 3 Leistungen Los 2 Wedding 2022,
— Vertrag Moabit 2022, Anlage 5 Allgemeine Vertragsbestimmungen AVB,
— Vertrag Wedding 2022, Anlage 5 Allgemeine Vertragsbestimmungen AVB,
— Anlage 4 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ds-gvo Moabit,
— Anlage 4 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ds-gvo Wedding.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen:
1. Wirt-238 Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
2. Wirt-235 Unteraufträge-Eignungsleihe (falls zutreffend),
3. Wirt-214 BVB Mindeststundenentgelt,
4. Wirt-2141 BVB Frauenförderung,
5. Preisblatt (je Los) zwingend ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, keine Nachforderung (die in den Preisblättern je Los angegebenen Arbeitsstunden je Leistungsbild müssen mit dem erwarteten Schwerpunkt (s. Bewertungsmatrix) des jeweiligen Leistungsbilds korrelieren,die Angaben im Angebotsblatt und die Eintragungen des jeweiligen Preisblattes müssen im Einklang stehen),
6. Konzept zur Erbringung der Leistung zwingend mit dem Angebot einzureichen, keine Nachforderung,
7. Anlage 4 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ds-gvo Moabit,
8. Anlage 4 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ds-gvo Wedding,
9. zu Los 1: Vertrag Moabit 2022, 10. zu Los 2: Vertrag Wedding 2022.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
1. Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer,
2. Berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer / Führungskräfte, Nachweis der Qualifikation der fachlich qualifizierten Mitarbeitenden,
3.Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Deckungssummen (bei Erklärung über die Bereitstellung).
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber / Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 6.8.2021 um 9.00 Uhr.Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Der Auftraggeber wird für den Bietenden, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter und Bieterinnen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bietenden, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bietenden im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10.Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung de rBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer