Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78 a in 53121 Bonn — Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 323-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78 a in 53121 Bonn — Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20
Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m2), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.
Es sind Grundleistungen und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst, sowie Bedarfsleistungen im Interventionsdienst zu erbringen:
— Für einen strukturierten Ablauf ist 4 Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen. Die Start-Up-Phase beginnt am 28.4.2022 um 9.00 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 1.5.2022 um 00.00 Uhr. Die Start-Up-Phase ist für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den Auftragnehmer (AN) vorgesehen,
— Der AN setzt eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung muss montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar und 1-mal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort sein,
— Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein:
a) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Hauptpforte ist in Zweifachbesetzung zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr.
b) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes / Kontrolldienstes ist wie folgt durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 00.00 bis 6:15 Uhr und von 18.15 bis 00.00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr, Einfachbesetzung von 6.15 bis 20.00 Uhr, Zweifachbesetzung von 20:00 bis 00.00 Uhr.
c) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Sicherheitszentrale erfolgt in Zweifachbesetzung kalendertäglich (Mo-So inkl. Feiertage) von 00.00 bis 24.00 Uhr (24/7). Eine Wachleitung wird montags bis samstags (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr täglich vor Ort in der Sicherheitszentrale eingesetzt und übernimmt Aufgaben des Alarmdienstes.
— Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst sowie Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet,
— Der AN hat zudem ein manuelles Wachbuch und ein Wächterkontrollsystem zu stellen,
— Die AG hat die Option von dem AN die Umstellung des manuellen Wachbuchs auf ein elektronisches Wachbuch zu verlangen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Si-cherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheits-überprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages - Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Propsthof 78 a
53121 Bonn
Siehe Punkt II.1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78 a in 53121 Bonn — Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41065
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,
— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 21.4.2021 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26.4.2021; 12.00 Uhr,
— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz,
— Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland