Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Teilfläche des ehem. Joint Headquarter Mönchengladbach (JHQ MG) – VOEK 316-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 316-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Teilfläche des ehem. Joint Headquarter Mönchengladbach (JHQ MG) – VOEK 316-20
Die Sicherheitsdienstleistungen sind auf einer Bundesgewerbeliegenschaft (ehemaliges Joint Headquarter, Marlborough Road in 41179 Mönchengladbach) zu erbringen. Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ca. 234 ha große Fläche mit einer Vielzahl an darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen, die sukzessive zurückgebaut werden sollen. Die Liegenschaft verfügt über keine Einfriedung. Es bestehen vielmehr eine Vielzahl von Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten von außerhalb. Mit Ausnahme der Zufahrten Marlborough Road, B-Gate und C-Gate sind sämtliche von außen kommenden Zufahrtsstraßen für eine Durchfahrt geschlossen.
Es sind die folgenden Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen:
a) Grund- und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst: Pforten- und Kontrolldienst:
Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung und Ihr Vertreter sind für die AG kalendertäglich von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.
Stationärer Sicherheitsdienst Pfortendienst: Der Pfortendienst erfolgt durch den AN in Einfachbesetzung. Das Wachgebäude muss kalendertäglich durchgehend von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr (24/7) besetzt werden.
Stationärer Sicherheitsdienst Kontrolldienst: Der Kontrolldienst erfolgt durch den AN in Zweifachbesetzung kalendertäglich durchgehend von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr (24/7)
In der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr: 1 Sicherheitsmitarbeiter/-in mit Firmen-Pkw, der auf wechselnden Routen Rundfahrten auf der Liegenschaft ausführt,
In der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr: 1 Sicherheitsmitarbeiter/-in der mit einem geeigneten Fahrrad (Mountainbike) auf wechselnden Routen Rundfahrten und Rundgänge auf der Liegenschaft ausführt,
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr: 1 Sicherheitsmitarbeiter/-in (Hundeführer/-in) mit Hund für Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben, der Rundgänge auf der Liegenschaft auf wechselnden Routen ausführt.
b) Bedarfsleistungen (kurzfristig erhöhter Personalbedarf): Bedarfsleistungen sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung der AG durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet.
c) Option im stationären Sicherheitsdienst: zusätzlicher Pfortendienst. Die AG kann im Zuge anstehender größerer Bauarbeiten im Pfortendienst dauerhaft eine Einfachbesetzung von montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr für einen weiteren Zufahrtsbereich der Liegenschaft schriftlich von dem AN anfordern.
Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges (u. a. Bedarfsleistungen und Option) sind auf insgesamt 20 % des Auftragsvolumens begrenzt.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I) und die Leistungsbeschreibung.
Ehemaliges Joint Headquarter
Marlborough Road
41179 Mönchengladbach
Siehe Punkt II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Teilfläche des ehem. Joint Headquarter Mönchengladbach (JHQ MG) – VOEK 316-20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
— eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,
— werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,
— bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,
— der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,
— für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 15.3.2021 bis 19.3.2021 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 12.3.3021. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang IX) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren. Die Terminanmeldung muss per E-Mail verbindlich vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der AG bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei der Besichtigung ist zudem zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22.3.2021; 12.00 Uhr,
— enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,
— für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,
— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,
— für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,
— nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).