Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen, V0448/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: V0448/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen, V0448/2021
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen.
Grundschulen im Land Bremen
Covid-19 Antigen Schnelltests LEPU oder gleichwertig für Schüler:innen an Grundschulen.
Die Schüler:innen müssen in der Lage sein, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss. Beim Lepu-Test wird das Stäbchen unmittelbar nach dem Nasenabstrich in das Testheft gesteckt, so dass die Kinder wieder beide Hände frei haben und sich ganz auf den nächsten Arbeitsschritt (Fläschchen mit Pufferlösung öffnen und auf das Stäbchen tropfen) konzentrieren können. Das verhindert die Gefahr eines Vergießens bzw. in Kontaktkommens mit der Pufferflüssigkeit. Andere Tests, wie z. B. Hotgen oder Lyher kommen hier nicht infrage aufgrund der eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Kinder.
Weiterführende Schulen im Land Bremen
Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Tests für Schüler:innen Weiterführende Schulen (ab der 5. Klasse).
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 10 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen.
Die Schüler:innen müssen in der Lage sein, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.
Kinder- und Familienzentren im Land Bremen
Covid-19 Antigen Schnelltests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Selbsttests zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Lyher Covid-19 Antigen Schnelltests (Nasal) 5640-S-009/21 sind hier zwingend erforderlich, weil diese unter wissenschaftlicher Begleitung ausgesucht wurden für die Anwendung bei Kindern und auch derzeit vom BIPS evaluiert werden. Des Weiteren sind die mehrsprachigen Informationsmaterialien und das erklärende Video auf diesen Test ausgelegt.
Vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen.
Beschäftigte des Landes Bremen und weiterer Einrichtungen
Bremen
Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen (siehe Vergabeunterlagen)
Selbsttests zur Eigenanwendung der Bediensteten.
Die Tests müssen vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen sein.
Die Bediensteten müssen in der Lage sein, die Tests eigenständig durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten Unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV),
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV),
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Zu 2. Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Zu 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die besondere Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Vor der Auslieferung einer jeweils beim Lieferanten zwischenzulagerden Charge oder der Gesamtmenge ist eine Freigabe nach Prüfung eines Rückstellmusters durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch als strukturierter XML-Datensatz nach dem Standard XRechnung erfolgen (siehe auch e-rechnung.bremen.de). Der Auftraggeber behält sich vor, Bestelljungen über einen behördeninternen Webshop abzuwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie ist zum bestmöglichen Schutz der Risikopersonen bei der Beschaffung erhebliche Eile geboten. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich auch aus dem bislang insgesamt sehr wechselhaften Infektionsgeschehen, das eine langfristige Planung nicht zulässt. Daher wird auch nur ein kurzfristiger Bedarf (Vertragslaufzeit 2,5 Monate) ausgeschrieben, um mit anschließenden Vergaben auf sich ändernde Situationen umgehen zu können.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anschlussvergabe soll so durchgeführt werden, dass zum Ende des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags ein neuer Rahmenvertrag zur Verfügung steht.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten Deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.