Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung auf Liegenschaften bundesweit, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 054-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 054-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung auf Liegenschaften bundesweit, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 054-21
Insgesamt handelt es sich um folgendes, aktuell bekanntes Mengengerüst an Liegenschaften bundesweit, für die Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung in 24 Losen ausgeschrieben werden:
— Geplantes Mengengerüst Legionellenprüfung:
—— Liegenschaften aus den Geschäftsbereichen (GB) 30 und 31: 961,
—— Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 216.
— Avisierte Mengengerüst Bleiprüfung / Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen)
—— Liegenschaften insgesamt: 1 254.
PLZ-Bereiche 26, 48, 49, 59
Münster (Westfalen)
PLZ-Bereiche 26, 48, 49, 59
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 44,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 298,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 1,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 27,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 54,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 220,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 20-25, 27-29
Hamburg und Lübeck
PLZ-Bereiche 20-25, 27-29
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 41,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 421,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 14,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 42,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 16,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 32,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 11.
PLZ-Bereiche 16-19
Rostock
PLZ-Bereiche 16-19
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 83,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 599,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 20,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 220,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 46,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 135,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 99.
PLZ-Bereiche 40-42, 44-47, 50-52, 57, 58
Köln und Städteregion Aachen
PLZ-Bereiche 40-42, 44-47, 50-52, 57, 58
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 106,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 905,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 1,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 3,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 189,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 1 413,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 2.
PLZ-Bereiche 30-33, 38
Braunschweig
PLZ-Bereiche 30-33, 38
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 36,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 191,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 2,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 101,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 50,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 108,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 24.
PLZ-Bereiche 14, 39
Berlin
PLZ-Bereiche 14,39
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 33,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 740,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 13,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 120,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 135,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 254,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 7.
PLZ-Bereich 13 (Berlin)
Berlin
PLZ-Bereich 13 (Berlin)
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 27,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 596,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 3,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 131,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 47,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 147,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 4.
PLZ-Bereiche 10, 12 (jeweils Berlin)
Berlin
PLZ-Bereiche 10, 12 (jeweils Berlin)
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 44,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 485,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 14,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 137,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 97,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 166,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 24.
PLZ-Bereich 15
Berlin
PLZ-Bereich 15
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 7,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 90,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 8,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 96,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 21,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 121,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereich 34, 36, 37
Kassel
PLZ-Bereiche 34, 36, 37
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 40,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 281,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 4,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 70,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 64,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 179,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereich 04, 06-09
Leipzig
PLZ-Bereiche 04, 06-09
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 43,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 438,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 2,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 12,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 14,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 26,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereich 01-03
Dresden
PLZ-Bereiche 01-03
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 61,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 627,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 2,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 9,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 49,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 122,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereich 53
Bonn
PLZ-Bereich 53
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 28,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 817,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 8,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 134,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 40,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 440,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 54-56, 66, 67
Koblenz
PLZ-Bereiche 54-56, 66, 67
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 29,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 223,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 6,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 31,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 125,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 423,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 4.
PLZ-Bereich 35, 60, 61, 64, 65
Frankfurt a.M.
PLZ-Bereiche 35, 60, 61, 64, 65
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 35,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 322,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 7,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 30,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 33,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 60,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 95, 96, 98, 99
Bamberg
PLZ-Bereiche 95, 96, 98, 99
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 28,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 273,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 5,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 380,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 16,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 55,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 47.
PLZ-Bereiche 63, 70, 71, 73, 74, 97
Würzburg
PLZ-Bereiche 63, 70, 71, 73, 74, 97
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 48,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 364,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 5,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 77,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 53,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 159,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 17.
PLZ-Bereiche 90-92
Nürnberg
PLZ-Bereiche 90-92
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 21,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 96,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 4,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 51,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 53,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 151,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 145.
PLZ-Bereiche 77-79
Freiburg i.B.
PLZ-Bereiche 77-79
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 137,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 719,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 0,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 0,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 45,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 53,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 68, 69, 72, 75, 76
Karlsruhe und Sigmaringen
PLZ-Bereiche 68, 69, 72, 75, 76
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 36,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 325,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 2,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 47,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 36,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 125,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 13.
PLZ-Bereiche 86-89
Kempten (Allgäu) und Augsburg
PLZ-Bereiche 86-89
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 12,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 85,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 18,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 123,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 8,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 40,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 80, 81, 85
München
PLZ-Bereiche 80, 81, 85
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 11,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 484,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 23,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 538,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 18,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 168,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 82, 83
Rosenheim
PLZ-Bereiche 82, 83
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 4,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 30,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 32,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 407,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 16,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 55,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): aktuell kein Bedarf.
PLZ-Bereiche 84, 93, 94
Deggendorf und Regensburg
PLZ-Bereiche 84, 93, 94
— Anzahl Liegenschaften GB 30, 31: 7,
— Anzahl Probeentnahmestellen: 26,
— Anzahl Dienstliegenschaften (GB 32, 35): 22,
— Anzahl Probeentnahmestellen Dienstliegenschaften: 161,
— Anzahl Liegenschaften Bleiprüfung: 29,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Blei: 97,
— Summe der zu beprobenden Gebäude auf Schwermetalle (Kupfer, Nickel, Eisen): 39.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Einzelbieter / Bietergemeinschaft
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR und sonstige Vermögensschäden 2 Mio. EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
s.o.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
— Eigenerklärung, dass die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probeentnahme nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert,
— Eigenerklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Der Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ist mit dem Angebot einzureichen.
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen und / oder Blei“ von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlichem Leistungsumfang der Probeentnahmestellen in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn die Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen und / oder Blei“ in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose aufweist, auf die das Unternehmen jeweils geboten hat. Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus der Anlage C-03_I „Losübersicht“. Dabei ist zu beachten, dass bei der Angabe des jährlichen Leistungsumfangs 1 zu beprobendes Gebäude auf Blei = 1 Probeentnahmestelle ist. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff.
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,
4. Betriebshaftpflichtversicherung,
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) zu erteilen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlge B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff.
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11) Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff.
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
s.o.
Allgemeine Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
— Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03_II) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Ausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen,
— Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 10.8.2021 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr,
— Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Neben der Bieterauskunft sind zudem von dem Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01),
— Preisblatt (Anlage B-02),
— Der Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ist mit dem Angebot einzureichen,
— Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05), ausgefüllt (falls einschlägig).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland