Vergabe Copyedit/Layout IPCC Sachstandsbericht (WG II) Referenznummer der Bekanntmachung: 30083851
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Copyedit/Layout IPCC Sachstandsbericht (WG II)
Copyedit- und Layoutleistungen für den Beitrag der Arbeitsgruppe II zum sechsten IPCC-Sachstandsbericht (WGII AR6).
IPCC Working Group II Technical Support Unit
C/o Alfred-Wegener-Institut
Marktstraße 3
28195 Bremen
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Leistungen des Copyedit, des Layout und des Projectmanagements für den WGII AR6 im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages. WGII AR6 wird aus 18 Kapiteln, sieben kapitelübergreifenden Papieren, einer technischen Zusammenfassung, einer Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger und 5 Anhängen bestehen (Anhang I: Globaler und regionaler Atlas, Anhang II: Glossar; Anhang III: Akronyme; Anhang IV: Liste von Mitwirkenden; Anhang V: Liste der Gutachter), sowie einem Index und zusätzlich eigenständigem Material für die Online-Veröffentlichung (online supplementary material). Die Hauptveröffentlichung des WGII AR6 umfasst ca. 2 550 Druckseiten, einschließlich Cover und Frontmatter.
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bieterfragen sind bis spätestens zum 16.7.2021 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Angebote sind von den Bietern ausschließlich in deutscher Sprache abzugeben, mit Ausnahme des von den Bietern zu erstellenden Vorgehenskonzepts (Zuschlagskriterium Nr. 2) und des Personaleinsatzkonzeptes (Zuschlagskriterium Nr. 3), die auch in englischer Sprache verfasst sein können. Das bedeutet, dass neben den in deutscher Sprache verfassten Konzepten auch solche in englischer Sprache (zusätzlich) eingereicht werden können. In jedem Fall müssen aber alle Konzepte mindestens in deutscher Sprache vorliegen. Bieterfragen, Anregungen und Rügen sind in deutscher Sprache anzubringen. Beiliegende englische Übersetzungen der Vergabeunterlagen dienen lediglich als Ergänzung und zur Erleichterung der Teilnahme am Verfahren für nichtdeutsche Marktteilnehmer. Zur Entscheidung von Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung heranzuziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entsprechender Registerauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung zum Nichtvorligen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung MiLoG.
Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mit-lied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind in Anlage A 5 Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und zum Umsatz, welcher mit vergleichbaren Aufträgen generiert wurde, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Referenzen: Angabe von mindestens 2 Referenzen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen erbracht wurden, deren Leistungsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Copyedit und Layout von wissenschaftlichen Büchern und Berichten in englischer Sprache) unter Angabe des Rechnungswertes, des Liefer- bzw. Dienstleistungszeitpunktes sowie des Kunden und der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners,
— Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung durch Eigenerklärung gemäß Anlage A8 („Eigenerklärung englische Sprachkenntnisse der eingesetzten Mitarbeiter“) nachzuweisen, dass die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter/Teammitglieder über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bzgl. der Referenzanforderungen: Bieter müssen mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Projektstart: 1. Juli 2018) vorlegen, die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen müssen: (1) Copyedit und Layout von komplexen wissenschaftlichen Texten und Abbildungen von mehr als 500 publizierten Seiten in englischer Sprache (relevant sind ausschließlich die finalen Publikationsseiten) und (2) Copyedit von Texten, die von Autoren verfasst wurden, für die Englisch nicht die Muttersprache ist.
Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind Referenzen, sofern es sich um Copyedit- und Layout-leistungen von wissenschaftlichen Büchern und Berichten in englischer Sprache handelt.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Bzgl. der geforderten Englisch-Sprachkenntnisse: Die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter/Teammitglieder müssen über Kenntnisse der englischen Sprache wie folgt verfügen (1) Projektleiter: mindestens C1-Sprachniveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFRL), (2) Teammitglieder Co-pyedit: Muttersprachler/in oder C2-Sprachniveau gemäß CEFRL, (3) Teammitglieder Layout: mindestens C1-Sprachniveau gemäß CEFRL.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Umsetzung der Leistungserbringung in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem TSU der Arbeitsgruppe II sowie sämtliche damit einhergehende Korrespondenz und Kommunikation erfolgen in englischer Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).