Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 314-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 314-20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=401586
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=401586
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 314-20)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 314-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365 / 366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.

Zum Leistungsumfang gehören die Anlagengruppen 330, 340, 360, 410-480, 530 und 540. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.

Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.

Zur Leistungserbringung muss ein CAFM-System eingesetzt werden, dass software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Dahlmannstr. 4

53113 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:

— Start-Up-Phase

Stufe 1: beginnt am 26.10.2021

Stufe 2: beginnt am 01.07.2021

— Regelbetrieb: 01.10.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 30.09.2026 / 24:00 Uhr (ggf. Verlängerung bis 30.09.2028)

— Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes

— --

Leistungen in der Start-Up-Phase:

Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG). Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:

— Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme

— Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft

— Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers

— Übernahme der technischen Anlagen und Systeme

— Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung

— Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung

— Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind

— detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme

— Protokollieren der Übernahme

— Einrichtung der Büro- und Lagerstätten

— Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)

— Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben

— Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst

— Unterstützen bei der Beweissicherung

— Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)

— Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)

— Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)

— Betreuung der Wartungsverträge

— Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen

— kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren des AN

— Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen

— Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens

— --

Personal in den Start-Up-Phasen:

Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören. Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.

— --

Regelbetrieb:

a) Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 die in nachfolgenden Abschnitten genannten Leistungen.

— Betreiben

— Inspektion

— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen

— DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)

— Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft

— Wartung

— Instandsetzung

— Optimieren

— Störungsmanagement

— ggf. Gewährleistungsüberwachung

— Berichten

— Dokumentieren

— Energiemanagement

— Stillstandsmanagement / Stillstandswartung

— Entsorgung

— Kommunikationsmanagement

— EDV

— Nutzung eines CAFM-Systems

— Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst

— Objektleiter-Leistungen

— Haustechniker-Leistungen

An folgenden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:

— 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)

— 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)

— 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)

— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

— 420 Wärmeversorgungsanlagen

— 430 Lufttechnische Anlagen

— 440 Starkstromanlagen

— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)

— 460 Förderanlagen

— 470 Nutzungsspezifische Anlagen

— 480 Gebäudeautomation

— 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen

— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen

Nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:

— DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

— DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

— VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen

— VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen

— VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen

— VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung

— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung

— TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen/Aufzugsanlagen

— TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln

— TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen

— BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

— 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung

— technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes

Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen.

b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen:

Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen. Dazu gehören u.a.:

— regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft

— regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion

— regelmäßige Überprüfung des Brandschutzes sowie der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. DIN, VDE, UVV etc., Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden

— Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen

— Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten

— Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse im Auftrag der AG bzw. des Nutzers

— die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen

— monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes/Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion), im Rahmen dieser Inspektionen sind darüber hinaus alle Türen der Liegenschaft einer Sichtkontrolle ihrer mechanischen Teile (Türklinken, Scharnieren, Schlössern, Schließzylinder etc.) zu unterziehen, einschl. Dokumentation und Weiterleitung von Mängeln an die AG

— Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang

— --

Personal im Regelbetrieb:

— Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind.

Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von 08:00 bis 16:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten.

— Einsatz von sechs Haustechnikern (HT) und eine Vertretung je Gewerk. Die HT bzw. deren Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen, der AG sind die Kontrollauszüge zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 18:00 Uhr zeitversetzt und überschneidend zu erbringen.

Die Anforderungen, Pflichten und Aufgaben von OL und HT sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

— --

Vertragsauslaufphase

Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Eigenes Konzept der Leistungserbringung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/10/2021
Ende: 30/09/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um 1 Jahr verlängert werden, also maximal bis 30.9.2028. Diese Optionsausübung muss dem AN bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:

1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)

— Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft

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2. Angaben zum Unternehmen

2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als drei Monate)

— Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung

— --

2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)

— Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

— --

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:

— Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft)

— --

Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:

— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:

— Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:

— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB

— Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

— Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

— Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

— Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

— Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohlnicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:

4. Erklärung zur bestehenden Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung

— Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach maximiert: Personenschäden 10 Mio. EUR , Sachschäden 10 Mio. EUR , Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR,

— Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Nachweis über das Bestehen der Versicherung),

— Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft).

5. Angaben zu Umsätzen

— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden,

— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (TGM - einschließlich Betreiberleistungen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis: Bieterauskunft).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:

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6. Erklärung über die Leistungserbringung (Nachweis: Bieterauskunft)

a) Erklärung, dass spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

b) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.

c) Erklärung, dass das Unternehmen zu Beginn der Start-Up-Phase und damit zur Übernahme der Liegenschaft Personal in ausreichendem Umfang (Start-Up-Team) und einen mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) als Ansprechpartner für die AG bereitstellt, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team gehört der vorgesehene Objektleiter an.

d) Erklärung, dass der Objektleiter und seine Vertretung mindestens über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR min-destens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine vergleichbare Fachrichtung ist zu benennen

e) Erklärung, dass der Objektleiter und seine Vertretung über mindestens 5 Jahre Berufser-fahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verant-wortungsbereich verfügen; den Nachweis dafür, aus dem bisher betreute Objekte, Funktio-nen und Aufgaben hervorgehen, wird in Form eines Projekt-Lebenslaufs nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt

Es sind die Mitarbeiter (mind. 2 Personen, 1 x Stammpersonal + 1x Vertretung), die als Objektleiter eingesetzt werden, auf Verlangen der Vergabestelle namentlich zu benennen.

f) Erklärung, dass mindestens vier Haustechniker (Haustechniker 1 bis 4) und ihre Vertretung mindestens über einen Abschluss nach 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine vergleichbare Fachrichtung ist zu benennen

g) Erklärung, dass mindestens zwei Haustechniker (Haustechniker 5 und 6) und ihre Vertretung mindestens über einen Abschluss nach 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR min-destens Niveau 4) in der Fachrichtung der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik) verfügen

h) Erklärung, dass alle sechs Haustechniker (einschließlich Vertretung) über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen; der Nachweis dafür, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen, wird in Form eines Projekt-Lebenslaufs nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt

Es sind die Mitarbeiter (6 x Stammpersonal und 1x Vertretung je Gewerk), die als Haustechniker eingesetzt werden, auf Verlangen der Vergabestelle namentlich zu benennen.

i) Erklärung, dass zur Leistungserbringung eine Elektrotechnische Fachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) oder eine befähigte Person gem. TBRS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektr. Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1) eingesetzt wird, und dass deren Fachkundenachweise*

Auf Anforderung der Vergabestelle eingereicht werden (* siehe Bieterauskunft)

j) Erklärung, dass alle sechs Haustechniker (einschließlich Vertretung) im Besitz eines schriftlichen Nachweises als Fachkraft für Feststellanlagen sind.

k) Erklärung, dass mindestens zwei Haustechniker in der Fachrichtung Elektrotechnik im Besitz eines schriftlichen Nachweises einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen sind.

l) Erklärung, dass mindestens drei Haustechniker im Besitz eines schriftlichen Nachweises als beauftragte Personen f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung sind bzw. Erklärung, diese bei Zuschlagser-teilung unverzüglich einzuholen.

m) Erklärung, dass das Unternehmen im Besitz einer gültigen Zertifizierung gem. ISO 27001 oder gleichwertig ist (die Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

n) Erklärung, dass das Unternehmen die vorab genannten Nachweise auf Anforderung der Vergabestelle in Kopie einreicht

o) Erklärung, dass sich das Unternehmen zur Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Bonner Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser mit Leistungsbeginn verpflichtet bzw. schon eingetragen ist und den Nachweis hierzu mit Leistungsbeginn einreicht

p) Die AG bereitet derzeit die Einführung einer eigenen CAFM-Software vor. Es ist vorgesehen, die AG-eigene CAFM-Software in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einzusetzen. Die AG-eigene CAFM-Software wird zu Leistungsbeginn voraussichtlich noch nicht zur Verfügung stehen.

Erklärung die CAFM-Software der AG zu nutzen und Datenübergaben über entsprechende Schnittstellen zuzulassen.

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Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung

Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) ver-fügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.

Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind -unter Angabe der Art und des Datums des SÜ -. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

q) Erklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2).

r) Erklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

s) Erklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.

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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)

— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?

— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

— Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

— Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

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8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)

— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden,

— Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart TGM- einschließlich Betreiber-Leistungen (entsprechend der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kostengruppen nach DIN 276) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre,

— Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift), Name und Adresse des Referenzgebers, Ansprechperson des Referenzobjektes (Telefon-Nr. und E-Mail), jährlicher Leistungsumfang in Kostengruppen nach DIN 276, jährlicher Auftragswert in € netto, Leistungszeitraum und Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitsnehmer

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9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang

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10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang

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11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)

— Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung des Aspekte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

CAFM-System:

Zur Leistungserbringung muss ein CAFM-System eingesetzt werden, dass software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.

Sicherheitsüberprüfung:

Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.

Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ -. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt grundsätzlich sechs (6) Monate.

Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü 2-Geheimschutz vorzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü 2-Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.

(Der beigefügte Ordner (Anhang 11) enthält Musterunterlagen zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü 2. Die in diesem Ordner geführten Musterunterlagen dienen dem besseren Verständnis und sind lediglich zur Information für die Bieter beigefügt).

Aufgrund der Anforderungen des Nutzers hinsichtlich eines störungsfreien Dienstbetriebes kann es erforderlich sein staub- und lärmintensive Arbeiten (z. B. Bohren, Hämmern, Sägen, Arbeiten mit Arbeitsbühnen etc.) außerhalb der Regelarbeitszeit (vorrangig) in Nacht- und / oder Wochenendarbeit zu erbringen. Dabei kann es jedoch aufgrund besonderer Lagen oder Ereignisse auch zu kurzfristigen Unterbrechungen, bis hin zum Abbruch von Leistungsausführungen kommen. Hier wird eine besondere Flexibilität des AN erwartet.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/08/2021
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 60 % Angebotspreis, 40 % Konzept.

Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 60 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 40 Punkte).

1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 60 Pkt. / Preis Angebot XY

2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:

— Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 20 %,

— Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung 10 %,

— Teilkonzept Start-Up-Phase und Vertragsauslaufphase, Gewichtung: 5 %

— Teilkonzept Energiemanagement, Gewichtung 5 %.

Die Teilkonzepte sind mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Es sind entsprechend maximal 40 Punkte erreichbar.

Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit den entsprechenden Punkten des jeweiligen Teilgewichtsprozentsatzes multipliziert und durch 10 dividiert.

Das Gesamtkonzept ist auf maximal 8 DIN-A4-Seiten zu erläutern. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Von der oben genannten maximalen Seitenzahl sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis ausgeschlossen. Die Seiten sind mit der Schriftart Arial, Schriftgröße 12 und einem Zeilenabstand von „1,5 Zeilen“ zu beschreiben.

Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Ortsbesichtigungen sind dringend empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 28.07.2021 bis 12.08.2021 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind vorab bis spätestens 26.07.2021, 14:00 Uhr für maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens per E-Mail unter: [gelöscht] zu vereinbaren.. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.

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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungs-verhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.08.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB

Zu beachten:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2021