BVG On Demand-Angebote Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0309-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
BVG On Demand-Angebote
On Demand-Angebote in strukturierter Form:
Betrieb: Fahrer*innen, Fahrzeuge (inkl. Umrüstung, Instandhaltung, Folierung, Versicherung), Flotten- und Lademanagement, Schichtplanung, Personalführung und Schulungen,
System: Hintergrundsystem und Systemkomponenten für On Demand-Ridepooling (Frontend: On-Demand-App und Fahrer*innen-App, Agenten-Frontend, Backend mit Pooling-Algorithmus).
Berlin
Die Mobilität der Zukunft verändert sich - das stellt die BVG vor neue Chancen und Herausforderungen. Die Digitalisierung eröffnet hierbei große Chancen für das sogenannte On Demand-Ridepooling, also die Bündelung verschiedener Fahrtwünsche auf Fahrzeuge mit individuell, dynamisch in Echtzeit berechneten Fahrtrouten. Die Ziele des BVG On Demand-Portfolios sind zum einen die Ausweitung des On Demand-Ridepooling Angebots auf neue Gebiete (Rufbus) mit Fokus auf Angebotsdefizite durch Zubringung und Abholung sowie der Generierung eines bedarfsorientierten Angebots für die Barrierefreiheit (ABB) im gesamten ÖPNV in Berlin. Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BVG Mobilitätsanbieter, die uns bei der Ausweitung des On Demand Ridepooling unterstützen.
BVG-Rufbus:
Mit dem BVG Rufbus bietet die BVG zusätzlich zu ihren klassischen Linienverkehren mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren ein weiteres ÖPNV-Produkt an. Die eingesetzten Rufbusse werden schlecht erschlossene Gebiete und schlecht abgedeckte Zeiten fein erschließen sowie Direktverbindungen bei unattraktiven Umsteigebeziehungen im vorhandenen ÖPNV-Netz anbieten. Mit barrierefreien Fahrzeugen wird die Mobilität für alle Kunden der BVG sichergestellt.
Der Fokus der BVG liegt darauf, dass das Produkt als Zu- oder Abbringer genutzt wird („erste/ letzte Meile“). Der Service ergänzt das bestehende ÖPNV-Angebot und ist insbesondere geeignet, Fahrgäste von Verkehrsknotenpunkten zum Zielort (Feinverteilung) zu befördern sowie umgekehrt Fahrgäste mit schlechter Anbindung zum Hochleistungs-ÖPNV-Netz zu bringen. Der Fahrgast wird in keinem der Fälle von der „Haustür“ abgeholt bzw. zu der „Haustür“ hingebracht. Es werden nur eigens dafür festgelegte virtuelle Haltepunkte angefahren, um die Fahrtenbündelung zu fördern und bspw. das Befahren kleinerer Straßen zu vermeiden.
Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB):
Die Alternative Barrierefreie Beförderung (im Folgenden „ABB“) ist ein weiteres On Demand-Produkt der BVG. Im Fokus steht hier die Umsetzung der Mobilitätsgarantie im ÖPNV. Es schließt Lücken und Störungen der Barrierefreiheit im ÖPNV-Angebot hinsichtlich noch nicht vorhandener, temporär nicht betriebsbereiter oder in Modernisierung/Wartung befindlicher Aufzüge im ÖPNV-Netz im Berliner Stadtgebiet, aber auch bei Störungen der Barrierefreiheit von Bus und Straßenbahn. Die Verkehrsleistung ist als ÖPNV klassifiziert.
Die ABB bietet ebenfalls einen Haltestelle-zu-Haltestelle-Service (keinen Tür-zu-Tür-Service) an und ist jeweils während der gesamten Betriebszeit der S- und U-Bahn-Linien im Berliner Stadtgebiet (Tarifzone A und B) vom AN zu gewährleisten. Das Verkehrsangebot ist per App oder Telefon buchbar.
Leistungsinhalt: Durchführung von On Demand-Verkehren (Ridepooling) in strukturierter Form:
Betrieb: Fahrer*innen, Fahrzeuge (inkl. Umrüstung, Instandhaltung, Folierung, Versicherung), Flotten- und Lademanagement, Schichtplanung, Personalführung und Schulungen und
System: Hintergrundsystem und Systemkomponenten für On Demand-Ridepooling (Frontend: On-Demand-App und Fahrer*innen-App, Agenten-Frontend, Backend mit Pooling-Algorithmus).
Für die unterversorgten Gebiete und zur Erfüllung der Mobilitätsgarantie wird die BVG die On Demand-Ridepooling-Produkte BVG Rufbus und Alternative Barrierefreie Beförderung (im Folgenden „ABB“) einsetzen. Beide On Demand-Leistungen sind in den ÖPNV integriert und über eine gemeinsame App oder Telefon buchbar.
Für o. g. Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht.
Mit Zuschlagserteilung beginnen die vertraglichen Rechte und Pflichten, insbesondere beginnt die Pflichtenheftphase. Der eigentliche Leistungsbeginn der On Demand-Leistungen mit Beginn der Vergütung soll nach aktuellen Planungen der 1.5.2022 (oder wenn möglich auch schon früher) sein.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Alle Optionen sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) „Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2019“ bzw. die am Sitz des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird.
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
9. Nachweis einer DIN EN ISO 27001-Zertifizierung (oder gleichwertiger Nachweis). Soweit der Nachweis nicht bereits vorliegt und mit dem Teilnahmeantrag beigebracht werden kann, genügt mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Zertifizierung innerhalb der ersten 12 Monate nach Leistungsbeginn vorgelegt wird.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1) Umsatz: Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2018, 2019, 2020 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind On Demand-Verkehre) in EUR netto.
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zur Verfügung.
1) Mindestanforderung: Gesamter Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen i.H.v. mindestens: 4,5 Mio. EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020
1) Anzahl Mitarbeiter*innen (ohne Fahrer*innen): Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen (ausgenommen Fahrer*innen) für die Jahre 2018, 2019, 2020.
2) Anzahl Fahrer*innen: Angabe der durchschnittlichen Anzahl vom Bewerber eingesetzter Fahrer*innen pro Jahr in 2018, 2019, 2020. Eingesetzte Fahrer*innen können Mitarbeiter*innen des Bewerbers sein oder zu koordinierende Fahrer*innen von Drittunternehmen (z. B. Vermittlungsagenturen).
3) Anzahl Fahrer*innen im (gleichzeitigen) Einsatz: Angabe, wann, d. h. zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeiträumen, innerhalb der letzten 2 Jahre 300 Fahrer*innen (inkl. Fahrer*innen in Teilzeitbeschäftigung) für den Bewerber im Einsatz waren.
4) Betrieb Ridepooling: Angabe zum Betrieb eines Ridepooling-Produkts innerhalb der EU mit einer Betriebslaufzeit von mindestens einem Jahr innerhalb der Jahre 2018-2020; der Betrieb muss mindestens folgende Funktionen umfasst haben: Flottenmanagement, Fahrer*innen-Management, Software und Algorithmus, App (Kunde und Fahrer), und zwar innerhalb einer On Demand-Leistung.
Angabe einer Poolingquote: Eine realisierte On Demand-Leistung mit einer Auslastung von x gemessen an der Auslastung über eine Stunde / pro Tag / Monat (Bestwerte)
(Poolingquote: Personenkilometer durch Fahrzeugkilometer; Fahrzeugkilometer exklusive An- und Abfahrt vom Betriebshof und inklusive der Leerfahrten zwischen den Buchungen)
5) Anzahl Flottenfahrzeuge: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Flottenfahrzeuge jeweils für die Jahre 2018-2020.
6) Anzahl Flottenfahrzeuge gleichzeitig im Einsatz: Angabe zur Anzahl der Flottenfahrzeuge, die gleichzeitig im Einsatz über mehr als 3 Stunden in einer zusammenhängenden On Demand-Leistung in einem zusammenhängenden Gebiet im Einsatz waren (zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum 2018-2020
7) Erfahrung im Lademanagement für e-Fahrzeuge: Angabe, wie viele Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb inkl. Lademanagement (Beschaffung/Betrieb der Ladesäulen ist nicht erforderlich) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingesetzt wurden.
8) Erbrachte Personenfahrten im On Demand Ridepooling — Angabe (aufsummiert) der erbrachten Personenfahrten im On Demand Ridepooling in den Jahren 2019 und 2020 (innerhalb der EU)
Der AG stellt hierzu ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zur Verfügung.
Zu 1) Im Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt mindestens 20 festangestellte oder freie Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalent, ausgenommen Fahrer*innen).
Zu 3) 300 Fahrer*innen (inkl. Fahrer*innen in Teilzeitbeschäftigung) zu mindestens einem Zeitpunkt innerhalb der letzten 2 Jahre.
Zu 4) Mindestens eine Referenz über den Betrieb eines Ride-Pooling Produkts mit allen oben unter 4) genannten Funktionen in den Jahren 2018 bis 2020.
Zu 6) Mindestens 30 Fahrzeuge zu einem beliebigen Zeitpunkt in 2018-2020.
Zu 7) Betrieb einer elektrisch angetriebenen Flotte (mindestens 10 Fahrzeuge) inkl. Lademanagement (Beschaffung/Betrieb der Ladesäulen ist nicht erforderlich) der Fahrzeuge im Jahresdurchschnitt in 2020.
Zu 8) Mindestens 750 000 Personenfahrten in Summe über die Jahre 2019 und 2020 (innerhalb der EU)
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) Ziffer 8 ausreichend, wenn die Anforderungen von allen an der Kooperation beteiligten Unternehmen zusammen erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Die in der Leistungsbeschreibung (Fassung für den Teilnahmewettbewerb) genannten „Muss"-Anforderungen stellen keine Mindestanforderungen nach vergaberechtlichem Maßstab dar; d. h. es ist nicht ausgeschlossen, dass die Inhalte dieser Anforderungen im Verhandlungsverfahren angepasst, ergänzt bzw. gestrichen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
— Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung,
— der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben,
— die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen,
— der Auftragnehmer hat seine Arbeitnehmer*innen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen mindestens nach den jeweils geltenden Entgelttarifen gemäß Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) zu entlohnen. Für die Fahrer*innen von Fahrzeugen mit Führerscheinklasse B gilt für die Entlohnung TV-N4, für die Fahrer*innen von Fahrzeugen M2 gilt die Entlohnung TV-N5,
— weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0309-2021 bewerben können. Die Leistungsbeschreibung wird den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0309-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 2.8.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Bei Widersprüchen zwischen der Bewertungsmatrix und dem „Leistungsverzeichnis“ gilt vorrangig die Bewertungsmatrix.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt durchgeführt, dass die Verkehre nach Personenbeförderungsgesetz genehmigt werden. Die Genehmigungen nach Personenbeförderungsgesetz liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vergabe noch nicht vor, worauf hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Genehmigungen werden vom AG beantragt.
Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, wenn die Genehmigungen nicht erteilt werden.
7. Die optionalen Leistungsbestandteile werden unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, die Optionen nicht zu beauftragen.
8. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
9. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
10. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (s. Ziffer III.1)) eingereicht werden.
11. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
12. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
Der AG behält sich vor im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte insbesondere über Leistungsinhalte sowie Vertagsinhalte zu verhandeln. Weiterhin behält sich der AG vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Anzahl der Angebote/Bieter, über die bzw. mit denen verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
13. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.