Wachschutz — Sicherheitsdienstleistungen V M 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: VM_21201_VgV_O_Ste
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz — Sicherheitsdienstleistungen V M 1-4
Anzubieten sind Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200 / DIN EN 15602 für den mobilen Sicherheitsdienst (Revierdienst) und für den stationären Sicherheitsdienst (Wachschutz).
Der mobile Sicherheitsdienst ist für die Übergangsphase Rohbau / Ausbau anzubieten.
Die Leistung soll sicherstellen, dass das Gebäude und die Baustelleneinrichtungsfläche arbeitstäglich ordnungsgemäß verschlossen werden.
Der stationäre Sicherheitsdienst soll die Baustelle für den Zeitraum des Innenausbaus überwachen.
Mit der Überwachung verbunden sind Dienstleistungen für die Baustelle.
Ein Pförtnercontainer wird vom Auftraggeber gestellt.
Humboldt-Universität zu Berlin, Grundinstandsetzung Hauptgebäude 1.BA
Unter den Linden 6
10117 Berlin
Mobile Sicherheitsdienstleistungen:
— 190,00 St. Baustellenschließung – „Aufschließen“,
— 190,00 St. Baustellenschließung – „Zuschließen“,
— 50,00 h Revierdienst Rundgänge als Tagdienst,
— 160,00 h Revierdienst Rundgänge als Nachtdienst.
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen:
— 50,00 Wo Baustellenbewachung 24h/Tag (Mo. 6.00 - Mo. 6.00),
— 10,00 Wo Zusätzlicher Wachschutzmitarbeiter Mo.- Fr. 8.00 - 16.00 Uhr,
— 850,00 h Baustellenbewachung — Tagbewachung,
— 850,00 h Baustellenbewachung — Tagbewachung.
Bei Verlängerung der Bauzeit kann auch die Dauer der Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:
— Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt III.1.1.1),
— Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.2.1),
— Erklärungen und Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.3.1),
— Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 321,
— Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 322,
— Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, siehe Angaben unter Punkt VI.3.1) nachgewiesen werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl.
Hat der Bieter zusätzlich die unter III.1.2.1) und III.1.3.1) angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (eine bestimmte Mindestdeckung gegliedert nach Personen — & Sachschäden wird nicht gefordert)
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2).
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer-und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber),
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen),
— Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2).
Referenzen
Vom Bieter sind Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren
(2015 bis einschließlich 2020) zu benennen. Anhand der Referenzen muss die Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen (Sicherheitsdienstleistung für Baustellen) nachgewiesen werden.
Dies betrifft die Größe des Objekts, die geforderten Leistungen und die geforderte Qualifikation des vom AN eingesetzten Personals.
Anhand der Referenzen sind folgende Qualifikationen nachzuweisen:
Revierdienst:
Min. 3 Referenzen Revierdienst für Baustellen / Bauvorhaben davon 2 Referenzen „Öffentlicher Auftraggeber“:
— Mindestens eine Referenz „Altbausanierung“,
— mindestens eine Referenz mit BGF über 4 000 m2.
Stationärer Sicherheitsdienst:
Min. 3 Referenzen stationärer Sicherheitsdienst für Baustellen / Bauvorhaben davon 2 Referenzen „Öffentlicher Auftraggeber“:
— Mindestens eine Referenz „Altbausanierung“,
— mindestens eine Referenz mit BGF über 4 000 m2.
Anforderungen an den Betrieb des AN:
— Der Betrieb des AN muss seit mindestens 3 Kalenderjahren (2. Quartal 2018 bis 2. Quartal 2021) vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen anbieten,
— der Betrieb des AN muss QM zertifiziert sein,
— die Einsatzleitung / das Führungspersonal des AN muss im Zeitraum der anzubietenden Sicherheitsdienstleistung 24h täglich erreichbar sein,
— der Bieter muss über den gesamten Ausführungszeitraum einen flexiblen Personaleinsatz gewährleisten können.
Anforderungen an den Betrieb des AN:
Vom Auftragnehmer ist ausschließlich verantwortliches, erfahrenes Personal einzusetzen.
Baustellensprache ist Deutsch. Es darf ausschließlich Personal eingesetzt werden das die Baustellensprache in Wort und Schrift beherrscht und die Sachkundeprüfung der IHK für das Bewachungsgewerbe mit Erfolg abgelegt hat.
Entsprechende Nachweise sind von den Bietern der engeren Wahl auf Anforderung des AG vor der Auftragserteilung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für die Eignung der Bieter gemäß den §42 und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, siehe Formblatt Wirt 124 EU,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, siehe Formblatt Wirt 124 EU.
Es wird der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, siehe Formblatt Wirt 124 EU.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2).
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronisch in Textform zulässig. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]