Erarbeitung des Fußverkehrsplanes — FVP — für Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 21-2 SenUVK-IVB4 EU FVP-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung des Fußverkehrsplanes — FVP — für Berlin
Erarbeitung des Fußverkehrsplanes.
Berlin
Dienstleistungen zur Unterstützung der Erarbeitung des FVP und Erarbeitung des FVP.
Vgl. Auftragsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vgl. Auftragsunterlagen.
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster nebst Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
— Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.4.2020 (GVBl. für Berlin S. 276 vom 30.4.2020),
— Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F,
— Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 19.4.2006 (GVBl. für Berlin S. 358), zuletzt geändert am 1.12.2010 (GVBl. S 535) für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus dem Korruptionsregister,
— EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus den Finanz-Sanktionslisten,
— Gewerbeordnung (GewO) vom 22.2.1999 (Bundesgesetzblatt I S. 202), zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl. I S 1474) für Auskünfte zum Bieter im Einzelfall aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV –Ausgabe 2020 zugrunde.
Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArBG) oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz(AEntG) oder
— gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3) möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten.
Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und den darin genannten Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3) in Textform eingereicht werden.
Die Unterlagen müssen auf den eigenen Rechner heruntergeladen, dort lokal vollständig ausgefüllt, gespeichert und auf die Vergabeplattform (siehe Link von I.3) hochgeladen werden. Dort ist pro Nachweisverlangen ein Symbol zum Hochladen. Sind alle Dokumente hochgeladen, ist im Menü auf den Link „Bewerben“ zu klicken. Auf der Vergabeplattform ist dann in einem entsprechenden Fenster der Vorname und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, anzugegeben. Eine gesonderte Unterschrift auf den Unterlagen, sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3). Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Schlusstermin für Anfragen zu den Vergabeunterlagen:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]