Digitales Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung des Programms Überbrückungshilfe III, der Programme November- und Dezemberhilfen plus und extra Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#002

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 17104/004-21#002
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitales Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung des Programms Überbrückungshilfe III, der Programme November- und Dezemberhilfen plus und extra

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72263000 Software-Implementierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitales Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung des Programms Überbrückungshilfe III, der Programme November- und Dezemberhilfen plus und extra

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72212310 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware
72212311 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware
72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung
72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
72243000 Programmierung
72261000 Software-Unterstützung
72262000 Software-Entwicklung
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72268000 Bereitstellung von Software
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
79140000 Rechtsberatung und -auskunft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Seit Juni 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs verschiedene Hilfsprogramme (insbes. Überbrückungshilfe I und II) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Zuletzt wurde am 28. Oktober 2020 eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sowie die Verlängerung der Überbrückungshilfen als Überbrückungshilfe III bis Juni 2021 beschlossen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020 wurde die zunächst auf November begrenzte außerordentliche Wirtschaftshilfe vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehen auf den Monat Dezember 2020 ausgeweitet.

Das Programm Überbrückungshilfe III knüpft an die Programme Überbrückungshilfe I (vgl. 13005/008-13#16) und Überbrückungshilfe II (vgl. 13005/008-13#25) an. Die Programmlinien November- und Dezemberhilfen plus und extra knüpfen an die Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfen) (vgl. 13005/008-13#28) an. Die Überbrückungshilfe III, die Außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) plus und extra sollen ebenfalls über die bestehende, für die Überbrückungshilfen I und II sowie die Außerordentlichen wirtschaftshilfen bereits verwendete, digitale Verfahrensplattform abgewickelt werden. Weiterhin sollen auch etwaige künftige, noch nicht beschlossene Programmlinien zur Bewältigung

Der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise über die digitale Verfahrensplattform abgewickelt werden. Dazu müssen vom Dienstleister Programmierungsarbeiten und Veränderungen an der Antragsplattform vorgenommen werden bzw. im Hinblick auf noch nicht beschlossenen Programmlinien die Möglichkeit geschaffen werden, auch solche Leistungen kurzfristig und bedarfsgerecht, d. h. ohne erneute Auftragserteilung, abzurufen. Dies erfordert eine Ergänzung des Vertrages vom 02./3.7.2020 in der geänderten Fassung vom 13.11.2020, zwischen dem BMWi und der]init[AG (im Folgenden: Init), der Grundlage für die Entwicklung und Bereitstellung der digitalen Verfahrensplattform ist.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/02/2021
Ende: 30/06/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 032-080331

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17104/004-21#002
Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsänderung zur übergangsweisen Verlängerung der Expertenhotline und der Betrugsprävention

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72263000 Software-Implementierung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Keine Änderungen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/02/2021
Ende: 30/06/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Das BMWi hat das bundesweite digitale Antragsmanagementsystem für die Corona-Wirtschaftshilfen eingerichtet. Die Covid-19 Pandemie dauert an und stellt viele Wirtschaftsteilnehmer unverändert vor besondere, zum Teil existentielle Herausforderungen. Sie verlangt immer wieder die Anpassung bestehender und Implementierung neuer, zielgerichteter Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Eine wesentliche Komponente stellt die wirtschaftliche Unterstützung der von der Pandemie sowie behördlichen Anordnungen betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen dar. Die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen umfassten Fixkostenerstattungen (Überbrückungshilfe I und II) sowie Umsatzausfallerstattungen ((sog. (erweiterte) November- und Dezemberhilfe)) als außerordentliche Wirtschaftshilfe. Die Überbrückungshilfe III, die für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gewährt wird, ist derzeit das zentrale Unterstützungsinstrument für die Wirtschaft (Antragsfrist wurde auf den 31. Oktober 2021 verlängert). Darüber hinaus ist bereits die Verlängerung und Fortführung der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum bis Ende September 2021) in der Planung und Umsetzung.

Durch die nunmehr erforderliche Erweiterung soll unvorhergesehener Mehrbedarf im Kontext der Programmlinie „Überbrückungshilfe III“ gedeckt werden. Die anzupassenden Kostenpositionen gehen aus beigefügten Anlagen 2a, 2b und 2c hervor und betreffen insbesondere folgende Komponenten:

— der Mehrbedarf geht ganz überwiegend auf die erforderliche, interimsmäßige Verlängerung des Unterauftrags an KPMG zum Betrieb einer „Expertenhotline für prüfende Dritte“ (siehe Kostenposition Ziff. 8 im Preisblatt) zurück. Diese Leistung wurde mit Vertrag vom 8.2.2021 für 5 Monate beauftragt und läuft zum 30.6.2021 aus. Der Auftrag wird gegenwärtig separat vergeben (Vergabeverfahren 17104/004-21#014 „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“). Bis zum voraussichtlichen Abschluss der Neuvergabe bis 31.8.2021 ist eine interimsmäßige Fortsetzung der Maßnahme für die Monate Juli und August 2021 zu unveränderten Konditionen erforderlich,

— im Rahmen der Betrugsprävention bei den Abschlagszahlungen von Corona-Wirtschaftshilfen war die Erhöhung der Unterstützungsleistungen durch die Verdopplung der maximalen Fallzahl für beide vorgesehenen Prüfszenarien (manuelle Zwischenprüfungen und Plausibilitätschecks) erforderlich (siehe Kostenposition Ziff. 23 im Preisblatt).

Bei der Programmlinie „Überbrückungshilfe III“ ergibt sich dadurch ein Mehrbedarf von bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand bedarfsabhängig bzw. auf Grundlage von Fallpauschalen und versteht sich als maximal zulässige Vergütung. Die Angebotsunterlagen wurden geprüft – es wurden Aufwandspositionen nach unveränderter Kostenstruktur kalkuliert; sachliche und rechnerische Richtigkeit wurden von der PG Ü-Hilfe bestätigt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Ein Auftragnehmerwechsel für 2 Monate ist wirtschaftlich sinnvoll nicht möglich. Gegenwärtig sind für die Expertenhotline ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Unterauftragnehmer KPMG mit der Leistungserbringung befasst. Allein die Schulung und Einarbeitung einer solchen Anzahl von Personal würden ca. 3-4 Wochen in Anspruch nehmen. Zweifelhaft ist zudem, ob in diesem Umfang qualifiziertes Personal verfügbar ist. Die Aufnahme der Leistungen erfordert zudem die Anbindung an bestehende IT-Infrastruktur. Hierfür wäre eine Einrichtungspauschale zu entrichten. Hier wäre demnach von erheblichen Zusatzkosten für den Auftraggeber auszugehen.Das bisher zuständige Prüfteam für die Betrugsprävention ist eingearbeitet und die Arbeitsprozesse sind eingespielt, woraus sich potentielle Einsparpotentiale ergeben. Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU ist ebenfalls erfüllt, die Erforderlichkeit der Änderungen nicht vorhersehbar war.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR