Digitales Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung des Programms Überbrückungshilfe III, der Programme November- und Dezemberhilfen plus und extra Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 17104/004-21#002
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung des Programms Überbrückungshilfe III, der Programme November- und Dezemberhilfen plus und extra
Digitales Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung des Programms Überbrückungshilfe III, der Programme November- und Dezemberhilfen plus und extra
Seit Juni 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs verschiedene Hilfsprogramme (insbes. Überbrückungshilfe I und II) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Zuletzt wurde am 28. Oktober 2020 eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sowie die Verlängerung der Überbrückungshilfen als Überbrückungshilfe III bis Juni 2021 beschlossen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020 wurde die zunächst auf November begrenzte außerordentliche Wirtschaftshilfe vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehen auf den Monat Dezember 2020 ausgeweitet.
Das Programm Überbrückungshilfe III knüpft an die Programme Überbrückungshilfe I (vgl. 13005/008-13#16) und Überbrückungshilfe II (vgl. 13005/008-13#25) an. Die Programmlinien November- und Dezemberhilfen plus und extra knüpfen an die Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfen) (vgl. 13005/008-13#28) an. Die Überbrückungshilfe III, die Außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) plus und extra sollen ebenfalls über die bestehende, für die Überbrückungshilfen I und II sowie die Außerordentlichen wirtschaftshilfen bereits verwendete, digitale Verfahrensplattform abgewickelt werden. Weiterhin sollen auch etwaige künftige, noch nicht beschlossene Programmlinien zur Bewältigung
Der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise über die digitale Verfahrensplattform abgewickelt werden. Dazu müssen vom Dienstleister Programmierungsarbeiten und Veränderungen an der Antragsplattform vorgenommen werden bzw. im Hinblick auf noch nicht beschlossenen Programmlinien die Möglichkeit geschaffen werden, auch solche Leistungen kurzfristig und bedarfsgerecht, d. h. ohne erneute Auftragserteilung, abzurufen. Dies erfordert eine Ergänzung des Vertrages vom 02./3.7.2020 in der geänderten Fassung vom 13.11.2020, zwischen dem BMWi und der]init[AG (im Folgenden: Init), der Grundlage für die Entwicklung und Bereitstellung der digitalen Verfahrensplattform ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertragsänderung zur übergangsweisen Verlängerung der Expertenhotline und der Betrugsprävention
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Keine Änderungen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Das BMWi hat das bundesweite digitale Antragsmanagementsystem für die Corona-Wirtschaftshilfen eingerichtet. Die Covid-19 Pandemie dauert an und stellt viele Wirtschaftsteilnehmer unverändert vor besondere, zum Teil existentielle Herausforderungen. Sie verlangt immer wieder die Anpassung bestehender und Implementierung neuer, zielgerichteter Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Eine wesentliche Komponente stellt die wirtschaftliche Unterstützung der von der Pandemie sowie behördlichen Anordnungen betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen dar. Die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen umfassten Fixkostenerstattungen (Überbrückungshilfe I und II) sowie Umsatzausfallerstattungen ((sog. (erweiterte) November- und Dezemberhilfe)) als außerordentliche Wirtschaftshilfe. Die Überbrückungshilfe III, die für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gewährt wird, ist derzeit das zentrale Unterstützungsinstrument für die Wirtschaft (Antragsfrist wurde auf den 31. Oktober 2021 verlängert). Darüber hinaus ist bereits die Verlängerung und Fortführung der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum bis Ende September 2021) in der Planung und Umsetzung.
Durch die nunmehr erforderliche Erweiterung soll unvorhergesehener Mehrbedarf im Kontext der Programmlinie „Überbrückungshilfe III“ gedeckt werden. Die anzupassenden Kostenpositionen gehen aus beigefügten Anlagen 2a, 2b und 2c hervor und betreffen insbesondere folgende Komponenten:
— der Mehrbedarf geht ganz überwiegend auf die erforderliche, interimsmäßige Verlängerung des Unterauftrags an KPMG zum Betrieb einer „Expertenhotline für prüfende Dritte“ (siehe Kostenposition Ziff. 8 im Preisblatt) zurück. Diese Leistung wurde mit Vertrag vom 8.2.2021 für 5 Monate beauftragt und läuft zum 30.6.2021 aus. Der Auftrag wird gegenwärtig separat vergeben (Vergabeverfahren 17104/004-21#014 „Corona-Expertenhotline für prüfende Dritte“). Bis zum voraussichtlichen Abschluss der Neuvergabe bis 31.8.2021 ist eine interimsmäßige Fortsetzung der Maßnahme für die Monate Juli und August 2021 zu unveränderten Konditionen erforderlich,
— im Rahmen der Betrugsprävention bei den Abschlagszahlungen von Corona-Wirtschaftshilfen war die Erhöhung der Unterstützungsleistungen durch die Verdopplung der maximalen Fallzahl für beide vorgesehenen Prüfszenarien (manuelle Zwischenprüfungen und Plausibilitätschecks) erforderlich (siehe Kostenposition Ziff. 23 im Preisblatt).
Bei der Programmlinie „Überbrückungshilfe III“ ergibt sich dadurch ein Mehrbedarf von bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand bedarfsabhängig bzw. auf Grundlage von Fallpauschalen und versteht sich als maximal zulässige Vergütung. Die Angebotsunterlagen wurden geprüft – es wurden Aufwandspositionen nach unveränderter Kostenstruktur kalkuliert; sachliche und rechnerische Richtigkeit wurden von der PG Ü-Hilfe bestätigt.
Ein Auftragnehmerwechsel für 2 Monate ist wirtschaftlich sinnvoll nicht möglich. Gegenwärtig sind für die Expertenhotline ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Unterauftragnehmer KPMG mit der Leistungserbringung befasst. Allein die Schulung und Einarbeitung einer solchen Anzahl von Personal würden ca. 3-4 Wochen in Anspruch nehmen. Zweifelhaft ist zudem, ob in diesem Umfang qualifiziertes Personal verfügbar ist. Die Aufnahme der Leistungen erfordert zudem die Anbindung an bestehende IT-Infrastruktur. Hierfür wäre eine Einrichtungspauschale zu entrichten. Hier wäre demnach von erheblichen Zusatzkosten für den Auftraggeber auszugehen.Das bisher zuständige Prüfteam für die Betrugsprävention ist eingearbeitet und die Arbeitsprozesse sind eingespielt, woraus sich potentielle Einsparpotentiale ergeben. Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU ist ebenfalls erfüllt, die Erforderlichkeit der Änderungen nicht vorhersehbar war.