Losweise Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0140-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Adresse des Beschafferprofils: www.BVG.de
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr
Losweise Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr
Für die losweise Erbringung der Fahrleistung sind – abhängig vom jeweiligen Los folgende Fahrzeugtypen einzusetzen:
1. Midibus Niederflur,
2. Kleinbus,
2. Eindecker – 12 m Gesamtlänge,
3. Gelenkbus – 18 m Gesamtlänge.
Die Aufteilung erfolgt in 7 Lose. Darin enthalten sind die Benennung der Linien, die Betriebsstunden, die Kilomenteranzahl und die vorgeschriebenen Fahrzeugtyen.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Los 1 Kraftomnibus Midibus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 1 vom 12.12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 8 000 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 12 000 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 115.200 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der AG ist berechtigt, die Leistung für das Los 1 um bis zu 12 000 Betriebsstunden pro Jahr zu erhöhen. Diese Erhöhung erfolgt fahrzeugneutral, die Anzahl der benötigten Omnibusse ändert sich nicht.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Los 2 Kraftomnibus Kleinbus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 2 vom 12.12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 31 500 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 47 200 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 453 120 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der AG ist berechtigt, die Leistung für das Los 2 um bis zu 42 000 Betriebsstunden pro Jahr zu erhöhen. Diese Erhöhung erfolgt fahrzeugneutral, die Anzahl der benötigten Omnibusse ändert sich nicht.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Los 3 Kraftomnibus Eindecker Stadtgebiet Süd
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 3 vom 12 .12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 58.800 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 88 200 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 846 720 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Los 4 Kraftomnibus Eindecker Stadtgebiet Nord
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 4 vom 12 .12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 57.500 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 86 300 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 828 480 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Los 5 Kraftomnibus Eindecker bzw. Gelenkkraftomnibus Stadtgebiet Nord
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 5 vom 12.12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 80.215 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 120 400 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 1 155 840 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Los 6 Kraftomnibus Eindecker Stadtgebiet Süd-Ost
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 6 vom 12.12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 24.200 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 36 300 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 348 480 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Los 7 Kraftomnibus Eindecker bzw. Gelenkbus Stadtgebiet Süd-West
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021-2029 Fahrleistungen Kraftomnibusse im Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen des AN, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das/die bezuschlagte/n Los/Lose erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Lose sind in 2 Laufzeiten unterteilt:
Mit Leistungsbeginn (Übergangslaufzeit) am 12.12.2021 muss der AN Fahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
Niederfluromnibusse der Klasse M3. Diese müssen den Anforderungen der StVZO, der BO-Kraft und der ECE-R 107 entsprechen, die Abgasnorm EURO5, EEV und mit Bedarfskneeling ausgerüstet sein.
Es handelt sich für Los 7 vom 12.12.2021 bis 21.8.2022 um ca. 46.700 h für 8 Monate.
Für die weitere Laufzeit ab dem 22.8.2022 bis zum 15.12.2029 sind folgende Stunden Fahrleistungen zu erbringen:
Durchschnittlich 70 000 h pro Jahr.
Hierzu müssen die einzusetzenden Fahrzeuge alle Mindestanforderungen des Lastenheftes erfüllen, (insb. Euro 6).
Maximal kann der AG 672 000 h Fahrleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit abrufen.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens,
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen,
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen,
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt,
7. Erklärung über die Tarifbindung,
8. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung,
9. Genehmigung nach § 42 und/oder § 43 und/oder 46.
Eigenerklärung:
1. zum Umsatz des Bewerbers für erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung gemäß II 1.1) vergleichbar sind (Vergleichbare Leistungen sind regelmäßige und zu planende Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) (Los 1) bzw. und regelmäßige und zu planende Fahrleistungen mit Kraftomnibussen (Los 2-7) im Linienverkehr bzw. Gelegenheitsverkehr), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) (netto, exklusive Umsatzsteuer),
2. zu den Betriebsstunden pro Jahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020).
Mit der Bewerbung ist zwingend anzugeben, auf welches Los/welche Lose der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich mit welcher Priorisierung bewirbt.
Geben Sie an, auf welches Los Sie sich bewerben (Los Nr. ##) und mit welcher Priorität (1 = höchste; 7 = niedrigste). Dies wird im Vergabecockpit in der Maske Loseignung einzutragen.
Zu 1.: Der Umsatz muss mindestens für:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— Los 4: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— Los 5: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— Los 6: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— Los 7: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zu 2. Für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) müssen die Betriebsstunden pro Jahr mindestens für
— Los 1: 4 000 Betriebsstunden,
— Los 2: 15 000 Betriebstunden im Linien- oder Ersatzverkehr,
— Los 3: 30 000 Betriebstunden im Linien- oder Ersatzverkehr,
— Los 4: 30 000 Betriebstunden im Linien- oder Ersatzverkehr,
— Los 5: 40 000 Betriebstunden im Linien- oder Ersatzverkehr,
— Los 6: 12 000 Betriebstunden im Linien- oder Ersatzverkehr,
— Los 7: 20 000 Betriebstunden im Linien- oder Ersatzverkehr betragen.
Es ist zu beachten, dass die geforderten Mindestbetriebsstunden und Umsätze bei Bewerbungen auf mehrere Lose kumulativ erfüllt werden müssen.
Beispiel:
Bei einer Bewerbung auf die Lose 1 und 4 müssten 34 000 Betriebsstunden p. a. bzw. [Betrag gelöscht] EUR Umsatz vorliegen.
Erfolgt eine Bewerbung für mehrere Lose und erfüllt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht die Anforderungen an die für diese Lose kumuliert erforderlichen Betriebsstundenanzahlen/Umsätze und die weiteren Mindestanforderungen gem. III.1.3, werden Bewerbungen auf Lose, für welche die Eignungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft angegebenen Priorisierung (s. Auswertungsmatrix in den Vergabeunterlagen) nicht erfüllt werden, nicht berücksichtigt.
Formblatt Eigenerklärung:
1. Angaben der aus den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2018-2020) zu durchgeführten Aufträgen, die in Art und Umfang:
Mit der jeweils pro Los vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Vergleichbare Leistungen sind regelmäßige und zu planende Fahrleistungen mit Kraftfahrzeugen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) (Los 1) bzw. und regelmäßige und zu planende Fahrleistungen mit Kraftomnibussen (Los 2-7) im Linienverkehr bzw. Gelegenheitsverkehr).
Erwartet werden folgenden Angaben für jedes (mindestens ein) Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten),
b) Zeitraum der Leistungserbringung,
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die den Teilnahmeunterlagen beigelegten Tabelle zu duplizieren.
2. Angabe dazu, wie lange der Bewerber in der Branche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen (Los 1) und Omnibussen (Los 2-7) bereits tätig ist.
3. Angaben zum Fuhrpark des Bewerbers; anzugeben ist die Anzahl der auf den Bewerber zugelassenen Kraftfahrzeuge (bei Bewerbung auf Los 1) bzw. Anzahl der Omnibusse (Lose 2-7). Der Bewerber hat eine genaue Auflistung seines Fuhrparks im AI (Vergabeplattform) einzutragen.
— Mindestanzahl pro Jahr Fahrzeuge mindestens für:
—— Los 1: 2 auf den Bewerber zugelassenen Kraftfahrzeugen,
—— Los 2: 3 auf den Bewerber zugelassenen Omnibussen,
—— Los 3: 7 auf den Bewerber zugelassenen Omnibussen,
—— Los 4: 7 auf den Bewerber zugelassenen Omnibussen,
—— Los 5: 9 auf den Bewerber zugelassenen Omnibussen,
—— Los 6: 2 auf den Bewerber zugelassenen Omnibussen,
—— Los 7: 5 auf den Bewerber zugelassenen Omnibussen nachzuweisen.
Beispiel:
Bei einer Bewerbung auf die Lose 1 und 4 muss die Anzahl von 9 Fahrzeugen vorliegen.
Mit der Bewerbung ist zwingend anzugeben, auf welches Los/welche Lose der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich mit welcher Priorisierung bewirbt.
Geben Sie an, auf welches Los Sie sich bewerben (Los Nr. ##) und mit welcher Priorität (1 = höchste; 7 = niedrigste). Dies wird im Vergabecockpit in der Maske Loseignung getan.
Erfolgt eine Bewerbung für mehrere Lose und erfüllt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht die Anforderungen an den für diese Lose kumuliert erforderlichen Fahrzeuge und die weiteren Mindestanforderungen, werden Bewerbungen auf Lose, für welche die Eignungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft angegebenen Priorisierung (s. Auswertungsmatrix) nicht erfüllt werden, nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Entfällt
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Vorgaben des TV Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 1.7.2019) einzuhalten.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
— Genehmigung nach § 42 und/oder §43 und/oder § 46 PBefG,
— die Fahrer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift befähigt sein,
— des Weiteren hat jegliche Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen,
— Absolvierung eines 7 tägigen ÖPNV Kurses beim AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben – „kein Angebot“.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 – 0140-2021 zu erfolgen.
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.7.2021 (Bewerberfragen) und bis 7 .10.202 1 (Bieterfragen) an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
5. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
10. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
11. Sofern eine Bewerbung für mehrere Lose erfolgen soll, ist zwingend mit der Einreichung der ausgefüllten Teilnahmeunterlagen eine Priorisierung der Lose einzureichen. Auch hierfür stellt der AG ein Formular zur Verfügung.Dies hat ebenfalls im AI (Vergabeplattform) zu erfolgen.
Zur Klarstellung der Höchstwerte der Rahmenverträge erfolgt diese Ergänzung:
12. Der unter Punkt II.1.5) genannte Gesamtwert umfasst noch nicht die möglichen Stundenerweiterungen der Optionen gemäß Punkt II.2.11) für die Lose 1 + 2 und mögliche Preissteigerungen, die im Vertrag über Preisgleitklauseln abgebildet werden.
Diese sind bei der Höchstwertbetrachtung zusätzlich zu berücksichtigen.
13. Die genannten Schätzwerte gemäß Punkt II.2.6) für die Lose 1-7 enthalten noch nicht die im Leistungsverzeichnis genannten möglichen Mehrleistungen aus den vertraglichen Regelungen. Diese sind bei der Höchstwertbetrachtung ebenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.