Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000995

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7543a4fc-120c-4bb3-a813-8bcb4452b067
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000995
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft und Quartiere haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
70333000 Dienstleistungen im Wohnungswesen
79315000 Sozialforschung
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft, Quartiere und andere Bereiche haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben. Dabei sollen pandemiebedingte und nicht-pandemiebedingte Entwicklungen gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Unter Wohnverhalten wird dabei das beobachtbare Handeln von Menschen auf dem Wohnungsmarkt verstanden (z. B. Wahl des Wohnstandortes). Unter Wohnpräferenzen werden Wünsche, Interessen oder Idealvorstellungen in Bezug auf den Lebensbereich Wohnen begriffen, auch wenn diese sich nicht in konkretes Handeln übersetzen. In der Anwendung dieser Begriffe soll die Studie dem Paradigma der „verstehenden Soziologie“ folgen, wonach es das Ziel ist, „erklärend zu verstehen“, also neben quantitativer Beschreibung und Nachweisführung von Entwicklungen und Tatsachen zugleich den Sinnzusammenhang zu erfassen, in dem diese jeweils stehen. Damit sollen auch die hinter einem Verhalten oder Präferenzen liegenden Motive, wie etwa Werte, Bedürfnisse, Ängste, Problemlösungsstrategien oder Lebensentwürfe, verstanden werden (z. B. die Priorität klima- oder familienfreundlichen Wohnens, zu- oder abnehmender Individualismus, soziale und wohnbezogene Ängste).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.

Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die max. 5 geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 100 Punkte erreicht werden.

Zur Bewertung werden herangezogen:

Referenzen (nicht älter als 10 Jahre) (2 Referenzen zu je max. 15 Punkte)

Bewertet werden die Qualität und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung hinsichtlich

— Bedeutung und Organisationsform des Auftraggebers,

— Umfang und Komplexität der Studie / des Gutachtens,

— Inhaltliche Nähe zum Ausschreibungsgegenstand (Wohnungsmarktbezogen, Aspekte der empirischen Sozialforschung),

— Ausgangslage, Aufgabenbeschreibung,

— Qualität und Umsetzung des Studiendesigns.

Fachliche Qualifizierungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche für die Erfüllung des Auftrags eingesetzt werden sollen: (max. 70 Punkte)

— Planung, Konzeption und Durchführung wohnungsmarktbezogener Studien, Gutachten oder sonstiger wissenschaftlicher Untersuchungen mit Wohnungsmarktbezug,

— Kompetenzen auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung verfügen,

— Anzahl der am Projekt mitarbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Hinweise zur Laufzeit: Der Vertrag beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Frist zur Veröffentlichung im HmbTG. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vollständigen Leistung.

Die unter II.2.7) genannten Daten dienen lediglich als Richtwerte, es gilt die unter II.2.14) erläuterte Vertragslaufzeit.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

Einzureichen sind:

1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),

2) ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsvordruck - E 1),

3) aktueller Handelsregisterauszug,

4) Falls zutreffend: - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft.

Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Teilnahmeanträge, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5) Bestätigung, dass die gemäß Vergabeunterlagen geforderten Versicherungen vorliegen oder bei einer Zuschlagserteilung zum Vertragsbeginn vorliegen werden (einzutragen in dem Fragekatalog der eVergabe),

6) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen im Vordruck Eignung - E 1).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7)schriftliche Darstellung des Unternehmens nach folgenden Gesichtspunkten (E 2):

— Name, Adresse Hauptsitz,

— grobe Unternehmenshistorie,

— organisatorischer Aufbau,

— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter/innen.

8)Referenzliste (E 3): 3 Referenznachweise aus den letzten 3 Jahren, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsdurchführung und den Ansprechpartner enthalten. (siehe Vordruck Eignung - E 1)

9)2 detaillierte Referenzen (nicht älter als 10 Jahre, diese Referenzen können auch schon in der Referenzliste enthalten sein) mit jeweils folgenden Angaben (E 4):

— Auftraggeber und Hintergrund der Studie / des Gutachtens,

— Aufgaben- und Problemstellung,

— Herangehensweise, Ansätze, Umsetzungsschritte und Konzept des Bieters zur Lösung der Aufgabe,

— Falls zutreffend: Besondere Herausforderungen bei der Umsetzung oder Konzeptionsarbeit,

— Darstellung und Begründung der gewählten Methoden und empirischen und / oder statistischen Verfahren,

— Falls vorhanden: Darstellung der Anteile empirischer Sozialforschung am Projekt,

— Ergebnisse der Studie / des Gut-achtens bzw. vom Bieter gefundene Lösung,

— Umfang und Auftragswert.

10) Darstellung der Eignung und Leistungsfähigkeit des einzusetzenden Personals (E 5): Die Benennung, der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen mit Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung in der Planung, Konzeption und Durchführung wohnungsmarktbezogener Studien, Gutachten oder sonstiger wissenschaftlicher Untersuchungen mit Wohnungsmarktbezug, Kompetenzen auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung (Die Darstellung soll eine Richtlänge von 1-5 DIN A 4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, nicht überschreiten).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Referenzliste muss mindestens 3 Referenzen enthalten.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG geltend gemacht werden sollten.

Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,

— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,

— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,

— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Hinsichtlich einzureichender Unterlagen der Mitglieder einer Bietergemeinschaften wird auf den Hinweis im Vordruck Eignung verwiesen,

— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.

Die finale Bindefrist wird erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes festgelegt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2021