Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#030

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395353
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395353
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#030
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.

Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.

Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.

Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.

Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.

Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);

— > bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon 2 mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm,

— > bis zu 8 Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm,

— > 2 alle 2 Jahre stattfindende Messen:

— Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und

— SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und

— > ein bis 2 Energiemessen, z. B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.

Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.

Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79952000 Event-Organisation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.

Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.

Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.

Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.

Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.

Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.

— > Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm),

— > bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon 2 mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm,

— > bis zu 8 Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm,

— > 2 alle 2 Jahre stattfindende Messen:

— Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA), ca. 250 qm und

— SMM (Leitmesse für maritime Industrie), ca. 50 qm; und

— > ein bis 2 Energiemessen, z. B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.

Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.

Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.

Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen werden durch das BMWi vom Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit im BMWi (im Folgenden „LB2“) in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können insbesondere sein:

— Messeplanung (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

— Konzepterstellung für die Messebeteiligungen und Kostenkalkulation (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

— Operative Durchführung einer Messebeteiligung (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

— Abschlussbericht und Evaluation (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

— Terminal/Tool zur papierlosen Informationsvermittlung (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

— Lagerung (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

— Recherchen, Bewertungen und Empfehlungen (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich, wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer jeweils spätestens binnen 3 Monaten vor Ablauf der Auftragslaufzeit mitteilt.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

— Konzeption und Durchführung von individuell geplanten Messepräsenzen (Präsenzmessen) mit mehr als 400 qm und/oder mehr als 10 Mitausstellern (Gewichtung: 65 %),

— Konzeption und Durchführung von rein digitalen oder hybriden Messepräsenzen (Gewichtung: 35 %).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Ziffer4 der Leistungsbeschreibung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/08/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/08/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2021