Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) — CBF Referenznummer der Bekanntmachung: AF 12/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) — CBF
Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) — CBF.
12200 Berlin
Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt ein Vergabeverfahren aus, dessen Auftragsgegenstand die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Baumaßnahme
„Sanierung Pflegestationen SPS II und SPS III (kurz 2021 SPS II + III, TGA)“ auf dem Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin, ist.
Die Grundleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise gemäß Vertrag übertragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der AFU (SPS II) und VPU/BPU (SPS III) parallel zu erfolgen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufs- oder Handelsregistereingetragung: Es soll der Nachweis erbracht werden, dass der Bieter in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls das nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Die Eintragung in ein entsprechendes Register stellt keine Mindestanforderung dar. - Sofern keine Eintragung vorgewiesen werden kann, muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden.
2. Berufshaftpflichtversicherung: Es ist der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens für den Auftragsfall vorzulegen.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber / Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
3. Jahresumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020): Gefordert ist die Angabe des Jahresumsatzes (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) mit vergleichbaren Leistungen
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen im Bereich „Technische Ausrüstung“.
Zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis für
a) Sachschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR,
b) Personenschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR,
c) Vermögensschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR,
d) sonstige Schäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr muss mind. das 2-fache der Deckungssumme betragen.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Auftragsbekanntmachung).
Zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher Jahresnettoumsatz im Bereich „Technische Ausrüstung“ i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR.
4. Beschäftigtenanzahl der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020): Nachzuweisen ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen Vollzeitbeschäftigten im Bereich „Technische Ausrüstung“ der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020).
Als „Beschäftigte“ zählen hier alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die den Nachweis erbringen, die Berufsbezeichnung „Architektin /Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architektin / Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ tätig zu sein.
Die Kopien der Nachweise (z. B. Hochschulabschlusszeugnisse) sind beizulegen.
5. Berufsbezeichnung der Projektleitung: Die Projektleitung „Technische Ausrüstung“ muss den Nachweis erbringen, die Berufsbezeichnung „Architektin /Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als„Architektin / Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ tätig zu sein.
Die Kopie des Nachweises (z. B. Hochschulabschlusszeugnis) ist beizulegen.
6. Angabe des Projektteams / Organigramm: Gefordert ist ein Organigramm über das Projektteam mit den jeweiligen Aufgabenfeldern.
Zu Eignungskriterium 4: Gefordert ist eine durchschnittliche Anzahl von mind. 4 Vollzeitbeschäftigte der letzten 3 Jahre.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité — Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher / ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen / Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]