Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierungeines Wohnkomplexes, BBD 265 a-d, MGW 107 a-e
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierungeines Wohnkomplexes, BBD 265 a-d, MGW 107 a-e
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung eines Wohnkomplexes, BBD 265 a-d, MGW 107 a-e
Brunsbütteler Damm 265 a-d, Magistratsweg 107 a-e
Die WBM plant den Bestand von 4 Wohnhäusern mit 257 Wohnungen im Magistratsweg 107 a-e, 109a, Brunsbütteler Damm 265 a-d, 269 a-d in 13591 Berlin zu sanieren und energetische Maßnahmendurchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistung – komplexe Modernisierung und Instandsetzung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Mehrkosten wegen Covid 19 – Entschädigungsanspruch wegen Annahmeverzug
Die Beauftragung des Nachtrages ist zwingend erforderlich. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen. Dem Büro entstehen seit 01.2018 Mietaufwendungen. Da eine kostenlose Nutzung eines Baubüros vereinbart war, werden die Aufwendungen erstattet. Der kumulierte Nachtragswert beläuft sich auf 23 % des Auftragswertes.