Betriebswerkstatt Neue Vahr – Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0035
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebswerkstatt Neue Vahr – Stahlbau
Betriebswerkstatt Neue Vahr – Stahlbau.
Bremer Straßenbahn AG
Geschwister Scholl-Str.
28327 Bremen
Stahlbauarbeiten für den Anbau der Betriebswerkstatt
Baustelleneinrichtung, Stahlbau, Dach-Trapezblechlage, Stahltreppen und Stahlgeländer, Beschichtungen, Anfahrschutz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %
Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 3 %
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Bremer Straßenbahn AG, Flughafendamm 12, 28199 Bremen, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.